Lukrativer Anschlussjob: Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist Aufsichtsratschef des russischen Staatskonzern Rosneft. (Foto: Imago/localpic)
Rechnungshof

Der überteuerte Altkanzler

Der Bundesrechnungshof kritisiert die „lebenslange Vollausstattung“ für Altkanzler, insbesondere, wenn diese „Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen“ verrichten und „Aufsichtsratsmandate“ besetzen. Damit kann nur Gerhard Schröder gemeint sein.

Der Bundesrechnungshof hat die „lebenslange Vollausstattung“ ehemaliger Bundeskanzler auf Kosten der Steuerzahler kritisiert. Die zeitlich unbefristete Bereitstellung mehrerer Fahrer, von Büros und Mitarbeitern sei grundsätzlich zu hinterfragen, zitiert die Bild-Zeitung aus einem Prüfbericht.

Zwar werden in dem Bericht keine Namen genannt, aber eigentlich kann damit nur Gerhard Schröder (SPD) gemeint sein. Denn nach dem Tod von Helmut Schmidt (SPD) 2015 und Helmut Kohl (CDU) 2017 ist der Niedersachse der einzige noch lebende Altkanzler. Schröder ist  Präsident des Verwaltungsrates und damit Chef-Lobbyist des Gas-Trassenbauers Nord Stream 2 sowie Aufsichtsratschef des mehrheitlich russischen Staatskonzerns Rosneft.

Rechnungshof kritisiert „Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen“

Beim Umgang mit Steuergeld hätten die Altkanzler zuletzt „Grenzen überschritten“, so der Prüfbericht. So hätten sie die volle Amtsausstattung für die Organisation privater Termine genutzt oder für „Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen“. Büro und Personal würden auch für die „Erzielung zusätzlicher Einkünfte“ für „Aufsichts- und Verwaltungsratsmandate“ von „jährlich mehreren hunderttausend Euro“ eingesetzt.

Hilfs- und Repräsentationsmittel sollten von denjenigen gestellt werden, denen Schröders Engagement zugutekommt.

Reinhard Müller, FAZ-Kommentator

„Büro und Fahrer sind nicht dazu da, Lobbyarbeit zu betreiben“, kritisiert die FAZ in einem Kommentar. Zwar hätten die ehemaligen Kanzler durchaus ein Anrecht auf ein großzügiges Auskommen und lukrative Anschlußjobs. Aber „die (Anbahnungs-)Kosten dafür muss die Allgemeinheit nicht übernehmen.“ Erst recht nicht dann, wenn wie im Fall Schröder „das Geschäftsgebaren eher im Interesse einer ausländischen Macht liegt“.

Weiter schreibt die FAZ: „Solcherlei Hilfs- und Repräsentationsmittel sollten von denjenigen gestellt werden, denen Schröders Engagement zugutekommt. Das Gold, das er seinen Auftraggebern offenbar wert ist, könnte zudem auf die staatlichen Leistungen seiner alten Heimat angerechnet werden.“ Zuvor war bereits Kritik des Rechnungshofes an der Ausstattung der früheren Bundespräsidenten bekannt geworden. Verbunden war sie mit der Aufforderung an den Bundestag, den Ex-Präsidenten klare und strengere Regeln zu geben.