Mehrehe, Vielehe oder Polygamie ist in Deutschland verboten. (Symbolfoto: Imago/Karina Hessland)
Polygamie

Bayern will Vielehen von Migranten verbieten

Der Freistaat Bayern schiebt den Kampf gegen Mehrfachehen an, die im Ausland geschlossen wurden: Ein Gesetzentwurf von Justizminister Bausback sieht vor, dass die Vielehen aufgehoben werden, wenn die Familien sich in Deutschland niederlassen.

Polygamie ist in Deutschland verboten. Neben dem Verbot im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1306 BGB) steht die Mehrehe auch unter Strafe: Bis zu drei Jahre Haft drohen laut § 172 StGB demjenigen, der mehr als eine Ehe schließt. Nur: Was ist mit den Mehrehen, die im Ausland – muslimischen Ländern – rechtmäßig geschlossen wurden, wenn die Familien nach Deutschland einwandern und folglich hier „ihren gewöhnlichen Aufenthalt“ haben? Wegen der massiven Zuwanderung aus diesen Ländern wird dieses Problem drängend, argumentiert Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU).

Polygamie ist mit der Werteordnung der Verfassung unvereinbar.

Winfried Bausback (CSU), Bayerns Justizminister

Bisher herrscht eine unklare Rechtslage mit einander wiedersprechenden Urteilen. Einerseits, so betont Bausback, sei Polygamie mit der Werteordnung der Verfassung unvereinbar. Andererseits soll laut Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches (EGBGB) die Frage, ob eine polygame Verbindung wirksam sei, grundsätzlich nach dem Heimatrecht der Eheschließenden entschieden werden. Umgekehrt gibt es eine Vorschrift im Artikel 12 des Genfer UN-Abkommens, nach dem bei Eheschließungen von Flüchtlingen in Flüchtlingslagern über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vorrangig das Recht des Aufnahmestaats maßgeblich sein kann.

Scharia-Recht auf deutschem Boden verhindern

Hier führt Bausback ins Feld, dass ausländisches Recht „unanwendbar“ sein könne, wenn es im Einzelfall mit wesentlichen Grundsätzen des inländischen Rechts unvereinbar sei – der sogenannte „Ordre-Public-Vorbehalt“. Vereinfacht ausgedrückt geht es darum, dass angesichts der massiven Einwanderung von arabisch-orientalischen Moslems nicht Scharia-Recht quasi durch die Hintertür in deutsches Recht Einzug hält. Der bayerische Gesetzentwurf sieht vor, dass Behörden grundsätzlich im Ausland geschlossene Mehrehen, die im Inland gelebt werden, durch Gerichte aufheben lassen. Daneben wird im Gesetzentwurf klargestellt, dass ausländische Staatsangehörige in der Bundesrepublik keine polygamen Ehen schließen können. Ein Standesbeamter darf also keine Ehe schließen, wenn bekannt ist, dass noch eine zweite, dritte oder vierte besteht – was der Koran durchaus erlaubt.

Wir wollen keine Harems in Deutschland akzeptieren.

Winfried Bausback

Einige spektakuläre Fälle von vermeintlich legaler Polygamie orientalischer Moslems haben zu erheblichem Aufsehen und öffentlichem Missfallen geführt. Etwa der Fall eines Irakers, der Ende 2015 als Flüchtling mit zwei Frauen und 13 Kindern einwanderte. Die beiden Ehen waren legal in Syrien geschlossen worden. Die Asylbegehren der Famlie wurden anerkannt, die 16-köpfige Familie lebt mittlerweile legal in Neumarkt in der Oberpfalz. „Im Ausland geschlossene und in Deutschland gelebte Mehrehen müssen künftig aufhebbar sein. Und sie müssen aufgehoben werden“, sagt Bausback dazu in der Welt. „Wir wollen keine Harems in Deutschland akzeptieren.“

Die Frauen leiden unter der Rechtslücke

Die Rechtsordnung sei aber lückenhaft, worunter vor allem die Frauen litten: „Kommen Menschen zu uns, die nach ausländischem Recht bereits mehrere Frauen gleichzeitig verheiratet sind, müssen diese Mischehen nach derzeitiger Rechtsklage trotzdem regelmäßig bei uns anerkannt werden“, meint Bausback. „Das ist ein unerträglicher Widerspruch. Was bei uns eine Straftat ist, dürfen wir nicht einfach hinnehmen, nur weil eine andere Rechtsordnung dies ermöglicht.“

Wir müssen unsere grundlegenden gesellschaftlichen Werte verteidigen. Und hierzu gehört ohne Wenn und Aber die Einehe.

Winfried Bausback

Der bayerische Gesetzentwurf fand im Plenum des Bundesrats allerdings nicht die erforderliche Mehrheit, obwohl der federführende Rechtsausschuss ihm bereits zugestimmt hatte. Der Antrag des Freistaats auf sofortige Sachentscheidung wurde abgelehnt. Nun geht der Entwurf in den Ausschuss für Frauen und Jugend zur erneuten Beratung. Zum BAYERNKURIER sagte Justizminister Bausback, er wolle nun allerdings keineswegs aufgeben: „Leider hat der Bundesrat heute über unseren Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Mehrehe noch nicht entschieden. Wir werden uns aber auch weiterhin dafür stark machen, dass im Ausland geschlossene und in Deutschland gelebte Mehrehen künftig aufzuheben sind. Denn für mich steht fest: Wir müssen unsere grundlegenden gesellschaftlichen Werte verteidigen. Und hierzu gehört ohne Wenn und Aber die Einehe.“