Familien haben gut lachen: Das Kindergeld wird erhöht, die Steuern gesenkt und das Baukindergeld eingeführt – alles Forderungen der CSU. (Symbolfoto: Imago/Westend61)
Koalition

Spürbare Entlastung für Familien

Familien mit Kindern erhalten milliardenschwere Unterstützung vom Bund: Grund- und Kinderfreibetrag werden angehoben, Kindergeld erhöht und das Baukindergeld ohne Flächenbegrenzung eingeführt. Damit setzt sich die CSU mit ihren Kernforderungen durch.

Mit einem milliardenschweren Paket sollen Familien in Deutschland vom nächsten Jahr an finanziell entlastet werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Damit beweist die große Koalition Handlungsfähigkeit, gleichzeitig setzt die CSU wichtige Wahlversprechen durch. Am stärksten wirkt sich die Entlastung bei unteren und mittleren Einkommen aus: Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird ab 2019 um 9,36 Prozent entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Die gesamte Entlastungssumme soll bei bis zu 9,8 Milliarden Euro jährlich liegen. Das ist konkret geplant: Eine Kindergelderhöhung um zehn Euro pro Monat ab Juli 2019, zum 1. Januar 2021 kommen nochmal 15 Euro hinzu, außerdem ein höherer Grundfreibetrag bei der Steuer und zusätzlich ein höherer Kinderfreibetrag. Hinzu kommt eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der sogenannten kalten Progression. Durch diese Änderungen kann die Steuerlast spürbar gemindert werden.

Besonders freut mich, dass auch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages beschlossen werden konnte. Dieses hatte die Union in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD durchsetzen können.

Alois Rainer, Finanz- und Haushaltsexperte der CSU im Bundestag

„Besonders freut mich, dass auch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages beschlossen werden konnte. Dieses hatte die Union in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD durchsetzen können. Das Kindergeld ist und bleibt eines der wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Als wirksame familienpolitische Leistung werden wir in dieser Legislaturperiode das Kindergeld pro Kind um 25 Euro im Monat erhöhen“, erklärt der Steuerexperte der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alois Rainer, gegenüber dem BAYERNKURIER. Steuersystematisch betrachtet ist das höhere Kindergeld ein Ausgleich für diejenigen Familien, denen aufgrund niedrigen Einkommens der höhere Kinderfreibetrag steuerlich nichts oder wenig nützt, hängt also eng mit diesen zusammen. Zudem hat die Koalitionsrunde beschlossen, dass rückwirkend zum 1. Januar 2018 das Baukindergeld von 12.000 Euro pro Kind eingeführt wird, und zwar ohne Quadratmeterbegrenzung.

Kalte Progression entscheidend gebremst

Auch höhere Einkommen werden entlastet. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen – das sind 1,8 Prozent Einsparung im Vergleich zu 2018. Wegen der hohen Steuereinnahmen, die ein Resultat der noch gut laufenden Konjunktur und geringen Arbeitslosenzahlen sind, kann der Bund bei der Einkommensteuer stärker entlasten als zunächst geplant. Insgesamt soll die „kalte Progression“ 2019 um 2,2 Milliarden Euro abgebaut werden. Diese Summe ist in der Gesamtentlastung von 9,8 Milliarden Euro für 2019 eingerechnet und betrifft nicht nur Familien. 2020 soll die Entlastung dann 2,1 Milliarden Euro betragen.

Wir halten damit unser Versprechen zum Abbau der kalten Progression ein.

Alois Rainer

Das Problem der „kalten Progression“ entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation, also die Teuerung von Produkten ausgleichen, die Kaufkraft aber kaum steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt man dann überproportional mehr Steuern – eine Art schleichende Steuererhöhung. Bei den Berechnungen der Entlastungen wird von der Regierung eine Inflationsrate von 1,84 Prozent (2019) und 1,95 Prozent (2020) angenommen. „Mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien gehen wir einen weiteren Schritt zum Abbau der kalten Progression in Deutschland. Wir halten damit unser Versprechen zum Abbau der kalten Progression ein“, betont CSU-Steuerexperte Alois Rainer.

Alle Einkommensgruppen werden entlastet

Der Grundfreibetrag der Steuerzahler soll von 9000 auf 9168 Euro (2019) und 9408 Euro (2020) steigen, auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 7428 auf 7620 Euro (2019) und auf 7812 (2020) erhöht werden. In einer zweiten Stufe soll das Kindergeld um weitere 15 Euro ab Januar 2021 angehoben werden. Allerdings ist ein Teil der geplanten Entlastungen gesetzlich ohnehin geboten.

Grundlage ist hier der Existenzminimumbericht. Danach richtet sich zum Beispiel die Höhe steuerlicher Freibeträge. Union und SPD hatten spürbare Entlastungen im Koalitionsvertrag vereinbart, einige Maßnahmen gehen aber noch darüber hinaus. Das hängt mit sprudelnden Steuereinnahmen zusammen. Bis 2022 können Bund, Länder und Gemeinden mit bis zu 63,3 Milliarden Euro mehr an Einnahmen rechnen, wie die neueste Steuerschätzung im Mai ergeben hatte. „Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten, ist unser Ziel“, hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag betont.

Baukindergeld ohne Quadratmeterbegrenzung

Beim Baukindergeld bleibt es bei dem Zuschuss von 12.000 Euro in zehn Jahren pro Kind. Anders als zwischenzeitlich geplant soll es keine Begrenzung auf eine Quadratmeterzahl geben. Aus Rücksicht auf den Bundeshaushalt wird das Baukindergeld aber zeitlich befristet. Es wird rückwirkend vom 1. Januar 2018 an gezahlt und läuft bis Ende 2020. Die Einkommensgrenze liegt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen plus 15.000 Euro pro Kind. Daneben gibt es noch die Abschreibungen für den Wohnungsbau und mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau. „Das ist ein großer Wurf für Wohnen in Deutschland, das gibt echten Schub für mehr Wohnungen in Deutschland“, meint CSU-Generalsekretär Markus Blume zum Baukindergeld, das ursprünglich eine Kernforderung der CSU war.

Mit dem Baukindergeld werden wir viele Familien dabei unterstützen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Anja Weisgerber (CSU), Wohneigentumsexpertin der Unionsfraktion

Wie die Expertin der Unionsfraktion für Wohneigentum, Anja Weisgerber (CSU), betont, sei Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mit seinem Plan gescheitert, das Baukindergeld nur für Wohnungen und Wohnhäuser bis 120 Quadratmeter zu zahlen. „Das Baukindergeld kommt ohne Wohnflächenbegrenzung. Die Flächenbegrenzung wurde von SPD-Finanzminister Scholz vorgeschlagen und hätte Familien im ländlichen Raum benachteiligt. Deshalb haben wir diesen Vorschlag abgelehnt“, erklärt Weisgerber. Weitere Unterstützung komme vom Freistaat: „Die Bayerische Staatsregierung führt darüber hinaus das Bayerische Baukindergeld Plus ein. Pro Kind und pro Jahr sollen Bayerische Familien nochmals 300 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes erhalten.“