Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder. (Foto: BK/Nikky Maier)
Verfassung

Kabinett beschließt Begrenzung der Amtszeit

Die Staatsregierung hat den Weg für die Begrenzung der Amtszeit des bayerischen Ministerpräsidenten auf zehn Jahre geebnet. Durch einen Volksentscheid am 14. Oktober soll die entsprechende Verfassungsänderung beschlossen werden.

Es ist nur ein Satz, aber er steht für eine historische Entscheidung. „Zum Ministerpräsidenten kann nicht gewählt werden, wer dieses Amt bereits zehn Jahre inne hat.“ Mit dieser Ergänzung zur bayerischen Verfassung will Bayern als erstes Bundesland eine Begrenzung der Amtszeit des Regierungschefs einführen.

Wir setzen damit ein fundamentales Signal für mehr Demokratie, für Begrenzung von Macht.

Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident

„Wir setzen damit ein fundamentales Signal für mehr Demokratie, für Begrenzung von Macht“, sagte Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag nach der Kabinettssitzung, auf der der entsprechende Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht wurde. Der Gesetzentwurf sieht einen Volksentscheid für den Tag der Landtagswahl am 14. Oktober vor und muss vorher noch vom Landtag verabschiedet werden.

Vorbild für Deutschland

Die Amtszeitbegrenzung sei ein klares Signal für mehr Demokratie und Wandel, so Söder. „Wir sind der Überzeugung, dass dies die Akzeptanz von demokratischen Prozessen stärkt und steigert“, sagte der Ministerpräsident. Durch die Begrenzung der Amtszeit sei „klar, wann es endet“. Das führe dazu, dass man sich auf die Inhalte konzentriere. Er hofft auf Vorbildwirkung für die restliche Republik: „Das soll auch ein Signal nach Deutschland hinein sein“, sagte Söder. Bayern sei schon immer ein Vorreiter in Sachen Demokratie gewesen.

Das verändert die Verfassungswirklichkeit und die politische Architektur in Bayern.

Markus Söder

Der Gesetzesentwurf schließt eine erneute Wahl des Ministerpräsidenten nach zehn Jahren aus. Wer also bereits eine volle Wahlperiode im Amt des Regierungschefs war, kann nur noch für eine weitere volle Wahlperiode wiedergewählt werden. Auch Amtszeiten vor dem Inkrafttreten der Verfassungsänderung sollen berücksichtigt werden, und zwar unabhängig davon, ob das Amt des Ministerpräsidenten regulär oder nur geschäftsführend ausgeübt wurde.

Umsetzung der Regierungserklärung

Mit der gewählten Formulierung sei sichergestellt, erklärte Innenminister Joachim Herrmann, dass es auch bei einem Wechsel innerhalb der Legislaturperiode dem neuen Ministerpräsidenten möglich sei, seine Regierungszeit vollständig zu erfüllen. Er müsse dann nicht nach zehn Jahren zurücktreten, könne aber nicht noch einmal wiedergewählt werden.

Söder hatte die Amtszeitbegrenzung für den Ministerpräsidenten bereits in seiner Regierungserklärung angekündigt. „Wir zeigen damit, dass Macht Begrenzung braucht und der Wechsel natürlicher Bestandteil der Demokratie ist“, hatte er gesagt. „Das verändert die Verfassungswirklichkeit und die politische Architektur in Bayern. Das wird in die Geschichtsbücher eingehen.“