Gegen Bayerns Interessen
Die CSU-Landtagsfraktion hat sich klar positioniert: gegen die Einrichtung eines Euro-Haushalts mit EU-Finanzminister. Die EU-Umverteilung darf nicht automatisch erfolgen und das Budgetrecht der nationalen Parlamente nicht eingeschränkt werden.
EU-Reform

Gegen Bayerns Interessen

Die CSU-Landtagsfraktion hat sich klar positioniert: gegen die Einrichtung eines Euro-Haushalts mit EU-Finanzminister. Die EU-Umverteilung darf nicht automatisch erfolgen und das Budgetrecht der nationalen Parlamente nicht eingeschränkt werden.

Deutschland diskutiert über die EU-Reformvorschläge von Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron. Die CSU-Landtagsfraktion hat sich in der Debatte früh positioniert – kritisch. Schon am 20. Juli 2017 brachten elf CSU-Abgeordnete im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten des Landtags (Martin Huber, Franz Rieger, Karl Freller, Alex Dorow, Alexander König, Alfred Sauter, Martin Schöffel, Thorsten Schwab, Jürgen Ströbel, Walter Taubeneder, Mechthilde Wittmann) einen diesbezüglichen Antrag ein: „Kein gemeinsamer Euro-Haushalt mit einem europäischen Finanzminister.“

Ein europäischer Finanzminister und ein gemeinsamer Euro-Haushalt laufen den bayerischen Interessen zuwider.

CSU-Antrag im Landtagsausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 20.7.2017

In dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, „den Plänen für einen gemeinsamen Haushalt für das Euro-Währungsgebiet mit einem europäischen Finanzminister auf Bundes- und Europaebene entschieden entgegen zu treten“. In der Begründung führen die Antragsteller aus: „Ein europäischer Finanzminister und ein gemeinsamer Euro-Haushalt haben keinen Mehrwert und laufen den bayerischen Interessen zuwider.“

352 Milliarden Euro für Regionalpolitik

Weitere Instrumente, um finanzschwache EU-Regionen zu unterstützen, seien nicht notwendig, argumentieren die CSU-Landtagsabgeordneten. Sie erinnern daran, dass die EU allein in der aktuellen Förderphase bis 2020 fast 352 Milliarden Euro für Regional- und Kohäsionspolitik zur Verfügung stellt. Darin enthalten sind fast 277 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und rund 75,5 Milliarden Euro aus dem Kohäsionsfonds, einschließlich der nationalen Beiträge. Außerdem stellt der Europäische Sozialfonds rund 120 Milliarden Euro zur Verfügung. Und schließlich werden über die Europäische Jugendinitiative rund 7,5 Milliarden Euro investiert, um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Es gibt bereits genügend Instrumente, um finanzschwache Regionen zu unterstützen.

CSU-Antrag im Landtag

Das ist nicht alles. Denn die EU stellt außerdem dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) über 26 Milliarden Euro als Garantien zur Verfügung. Mit zusätzlichen 7,5 Milliarden von der Europäischen Investitionsbank (EIB) sollen Investitionen von insgesamt bis zu 500 Milliarden Euro generiert werden.

Fatale Signalwirkung

„Ein europäischer Finanzminister und ein gemeinsamer Haushalt für das Euro-Währungsgebiet hätten eine fatale Signalwirkung“, warnen die CSU-Abgeordneten in ihrem Antrag: „Beides hätte zur Folge, dass die Umverteilung von wirtschaftsstarken zu wirtschaftsschwachen Ländern automatisch erfolgen würde.“ Für wirtschaftsschwache Länder gäbe es keine Motivation mehr, sich anzustrengen. Wirtschaftsstarke Länder würden nicht für ihren Fleiß belohnt. Der deutsche Länderfinanzausgleich hat das bewiesen, er wurde deshalb kürzlich reformiert.

Ein gemeinsamer Euro-Haushalt würde diese Umverteilung verfestigen und ausweiten.

CSU-Antrag

EU-weite Solidarität ist für die CSU-Fraktion selbstverständlich. Bereits jetzt stünden zwölf Netto-Zahler in der Europäischen Union 16 Netto-Empfängern gegenüber. „Allein daraus ergibt sich die große Solidarität der stärkeren mit den schwächeren Ländern der Europäischen Union, die auch nicht in Frage gestellt wird.“ Ein gemeinsamer Euro-Haushalt würde diese Umverteilung aber verfestigen und noch ausweiten.

Budgetrecht der Parlamente

Die CSU-Antragsteller bringen gegen das EU-Reformprojekt schließlich einen gewichtigen verfassungsrechtlichen Einwand vor: Mit einem Eurozonen-Haushalt hätten die einzelnen Länder einen noch geringeren Einfluss auf das Budget: „Die Entscheidungskompetenz der Parlamente würde durch einen Euro-Haushalt enorm eingeschränkt.“ Aber das Budgetrecht der Parlamente „ist ein grundlegendes Recht in souveränen Demokratien“.

Viele Finanz- und Wirtschaftskommissare

In der Ausschussdebatte über den CSU-Antrag am 5. Dezember des vergangenen Jahres hielt der Abgeordnete Martin Huber aus Altötting die Einrichtung des Amtes eines EU-Finanzministers obendrein für redundant und überflüssig. Denn es gäbe bereits einen Haushaltskommissar, einen Währungskommissar, einen Kommissar für Wirtschaft, Finanzen, Steuern und Zollunion sowie eine Kommissarin für Regionalpolitik.

Der Antrag der elf CSU-Abgeordneten wurde angenommen – „mit den Stimmen der CSU und der Freien Wähler gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung der Grünen“, vermerkt das Sitzungsprotokoll. Am 7. Februar 2018 folgte das Landtagsplenum dem Antrag des Ausschusses.