Bald ein Universitätskrankenhaus: Das Klinikum Augsburg, hier die zentrale Notaufnahme. (Bild: Imago/teutopress)
Augsburg

„Weitere wichtige Etappe“

Die Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg schreitet voran. Nun hat die Staatsregierung weitere wichtige rechtliche Rahmenbedingungen gesetzt. Zugleich beginnt der Aufbau der medizinischen Fakultät an der Universität.

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle den Entwurf für das Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg beschlossen und dem Transaktionsvertrag mit dem Krankenhauszweckverband Augsburg (KZVA) zugestimmt. „Wir arbeiten zielstrebig an der Umsetzung unserer Pläne für das Universitätsklinikum in Augsburg“, betonte Spaenle. Mit der Billigung des Gesetzesentwurfs durch das Kabinett und der Weiterleitung an den Landtag habe man nun eine weitere wichtige Etappe für die Errichtung des sechsten bayerischen Universitätsklinikums in Augsburg genommen. „Damit sind entscheidende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen“, so der Minister.

Die Attraktivität und Strahlkraft des Wissenschaftsstandorts Bayern wird dadurch noch stärker.

Ludwig Spaenle, Kultusminister

Für die Region Augsburg bedeuteten das Universitätsklinikum und die neue medizinische Fakultät der Universität laut Spaenle „einen enormen Gewinn“. Auch Wissenschaft und Forschung profitierten außerordentlich von dieser Investition. „Der Freistaat setzt bundesweit ein beachtetes Zeichen für den Ausbau von Medizinstudienplätzen. Die Attraktivität und Strahlkraft des Wissenschaftsstandorts Bayern wird dadurch noch stärker.“

Der Weg zur Uniklinik

Im Juli 2017 hatte sich der Ministerrat erstmals mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg befasst und anschließend die betroffenen Verbände und Institutionen angehört. Nach dem positiven Verlauf der Anhörung wird der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht.

Das Gesetzgebungsverfahren wird begleitet durch einen Transaktionsvertrag, den der Freistaat mit dem KZVA und dessen Mitgliedern, Stadt und Landkreis Augsburg, schließt. Darin wird insbesondere die Kostentragung, gegliedert nach verschiedenen Bauabschnitten, festgelegt. Zusammen mit dem Gesetz bildet er die Rechtsgrundlage für die Überführung des Kommunalunternehmens „Klinikum Augsburg“ in das Universitätsklinikum Augsburg, dessen Träger ab 1. Januar 2019 der Freistaat sein wird. Das bedeutet auch eine große finanzielle Erleichterung für die Träger-Kommunen.

Aufbau einer Fakultät

Parallel zur Errichtung des Universitätsklinikums erfolgt der weitere Aufbau der Medizinischen Fakultät der Universität Augsburg. Die Berufung der ersten Professoren soll in den nächsten Wochen erfolgen. Zum Wintersemester 2019 / 2020 sollen die ersten Medizinstudentinnen und -studenten ihr Studium beginnen. Der Studiengang Medizininformatik soll bereits zum Wintersemester 2018 / 2019 starten. Die Medizinische Fakultät Augsburg ist in der Endstufe auf 1500 Studierende und 100 Professorenstellen ausgelegt.

Ministerpräsident Seehofer hat das Universitätsklinikum Augsburg im Februar 2009 mit einem Eintrag in das Goldene Buch der Stadt Augsburg in Aussicht gestellt. Zum 1. Januar 2019 soll das Universitätsklinikum als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden. Zugleich geht die Trägerschaft am Klinikum, die bisher beim KZVA lag, auf den Freistaat Bayern über. (PM)