Feinstaubalarm: Abgase aus dem Auspuff eines Autos. (Bild: Imago/Martin Bäuml)
Umwelt

Feinstaubbelastung sinkt

In Bayern sind die Grenzwerte für Feinstaub 2017 vollständig eingehalten worden. Auch beim Stickstoffdioxid sieht es gut aus: An 40 von 45 Messstationen wurde der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft eingehalten.

Auch 2017 sind an allen Messstationen des Lufthygienischen Landesüber­wachungssystems Bayern (LÜB) die Grenzwerte für Feinstaub eingehalten worden. Bei Stickstoffdioxid wird die zulässige Anzahl von 18 Überschreitungen des Stundenmittelwerts (200 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, abgekürzt µg/m3) 2017 bayernweit eingehalten – wie bereits 2016. Das teilte das das Bayerische Landesamt für Umwelt mit. Einzelne Überschreitungen beim gesetzli­chen Jahresmittelwert von 40 µg/m3 treten an wenigen stark verkehrsbeeinflussten Mess­stationen auf, die gesetzlichen Vorgaben wurden jedoch überall eingehalten. Dies ergab eine erste Auswertung auf Basis vorläufiger Messergebnisse des Jahres 2017.

Gesetzlich zulässig bei Feinstaub sind bis zu 35 Überschreitungen des Tages­mittelwertes von 50 µg/m3 im Jahr. Seit 2012 wird an allen bayerischen Mess­stationen die zulässige Anzahl der Überschreitungen eingehalten. Der PM10-Grenz­wert für das Jahresmittel (40 µg/m3) wird in Bayern bereits seit 2007 nicht mehr über­schritten. Einen Grenzwert für Feinstaub-PM2,5 (Jahresmittelwert von 25 µg/m3) gibt es seit 2015. Auch er wird seitdem durchgängig eingehalten.

Inversionslagen erhöhen Feinstaub-Risiko

Charakteristisch für das Jahr 2017 waren bei Feinstaub von Mitte Januar bis Mitte Februar ausgeprägte Inversionswetterlagen. Dabei trennt die Inversionsschicht wie eine Sperrschicht die bodennahe von darüber liegenden Luftschichten wodurch sich der Feinstaub bodennah anreichert. Die Heizperiode sorgt insbesondere bei Holzfeuerungsanlagen im Winterhalbjahr für zusätzliche Feinstaubemissionen. Deshalb traten Anfang 2017 überdurchschnittlich viele Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes bei Feinstaub auf. Im restlichen Jahr wurden nur noch vereinzelt Überschreitungen gemessen. Die Anzahl der gesetzlich zulässigen Überschreitungstage blieb dadurch wie in den Vorjahren unterschritten.

Problem Stickstoffdioxid bleibt

Bei Stickstoffdioxid wurde an 40 der bayernweit 45 bestückten Messstationen der Grenzwert für das Jahresmittel (40 μg/m3) eingehalten, im Gegensatz zu den Vorjahren inzwischen auch an der LÜB-Messstation Würzburg Stadtring Süd (Wert im Jahr 2016: 42 μg/m3). Überschreitungen des Grenzwerts für das Jahresmittel gab es nach den vorläufigen Zahlen an den folgenden Stationen: München Landshuter Allee (78 μg/m3, Vorjahr: 80 μg/m3), München Stachus (53 μg/m3, Vorjahr: 56 μg/m3), Nürnberg Von-der-Tann-Straße (43 μg/m3, Vorjahr: 46 μg/m3), Augsburg Karlstraße (44 μg/m3, Vorjahr: 46 μg/m3) und Regensburg Rathaus (41 μg/m3, Vorjahr: 42 μg/m3).

Erlaubt sind pro Jahr 35 Überschreitungen des Grenzwerts von im Tagesmittel 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Besonders viel Feinstaub hat das Landesamt von Mitte Januar bis Mitte Februar 2017 gemessen. Verantwortlich für die hohen Werte waren laut Behörde vor allem das Heizen mit Holz und eine sogenannte Inversionswetterlage, bei der sich in Bodennähe viel Staub ansammelt. Und allein das Silvesterfeuerwerk verursacht etwa ein Sechstel der jährlichen Feinstaubmenge. So meldete die Frankfurter Rundschau mit Blick auf die hessische Metropole: „Das Feuerwerk in der Silvesternacht hat in Frankfurt zu einem Schadstoffrekord geführt, der den Standardwerten der chinesischen Hauptstadt Peking entspricht.“