Staastministerin Emilia Müller bei Redaktionsgespräch. (Bild: Götz)
Daseinsvorsorge

Streikflut begrenzen

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller beschlossen, sich im Bundesrat für gesetzliche Regelungen zum Streikrecht in der Daseinsvorsorge einzusetzen. Dazu zählt vor allem, dass vorher die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung in einem Schlichtungsverfahren ausgelotet werden müssen.

„Die Streiks in Bereichen der Daseinsvorsorge treffen nicht nur die bestreikten Unternehmen und Einrichtungen, sondern auch und gerade die Bürger, die auf Leistungen wie einen funktionierenden Eisenbahnverkehr oder eine zuverlässigen Postzustellung angewiesen sind. Ein Arbeitskampf darf hier nur das letzte Mittel sein. Er muss primär eine Auseinandersetzung zwischen den Tarifvertragsparteien bleiben und darf nicht die Allgemeinheit in Mithaftung nehmen“, so Müller. Der Gesetzgeber hat bereits in vielen Bereichen die Sicherstellung der Daseinsvorsorge gesetzlich geregelt. Beim Streikrecht besteht bisher jedoch noch eine Lücke. Dies zeigen auch die aktuellen Tarifauseinandersetzungen. Zwar haben sich die Tarifvertragsparteien bei der Deutschen Bahn und der Lufthansa inzwischen zu Schlichtungen zusammengefunden. Dazu hat es aber neun Streikrunden bei der Deutschen Bahn und zwölf bei der Lufthansa bedurft; die Post wird aktuell unbefristet bestreikt. Die Initiative soll nun in Kürze in den Bundesrat eingebracht werden.

„Das ist kein Eingriff in das Streikrecht“, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber nach der Kabinettssitzung. Es gehe darum, die Bürger vor Unannehmlichkeiten und die Volkswirtsschaft vor größeren Schäden zu schützen. Arbeitsministerin Müller betonte, ein Arbeitskampf in solchen Bereichen dürfe nur das letzte Mittel sein.

Besondere Spielregeln

„Deshalb muss im Dialog mit den Sozialpartnern geregelt werden, dass in Bereichen der Daseinsvorsorge besondere ‚Spielregeln‘ für einen Streik gelten. Dazu zählt vor allem, dass vorher die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung in einem Schlichtungsverfahren ausgelotet werden müssen. Um der Bevölkerung Gelegenheit zu geben, sich auf einen Streik vorzubereiten, ist der Streik vier Tage vor seinem Beginn anzukündigen. Und schließlich müssen die Tarifpartner eine Mindestversorgungsvereinbarung schließen, in der Art und Umfang der Notdienstarbeiten während des Streiks festgelegt werden“, so Müller abschließend.

Die Vorschläge der Bayerischen Staatsregierung stehen laut Müller auch im Einklang mit der vom Grundgesetz geschützten Koalitionsfreiheit. Das Streikrecht von Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften bleibt als wirkungsvolles Druckmittel uneingeschränkt erhalten.