Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Bayerns Arbeitsministerin Emilia Müller beschlossen, sich im Bundesrat für gesetzliche Regelungen zum Streikrecht in der Daseinsvorsorge einzusetzen. Dazu zählt vor allem, dass vorher die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung in einem Schlichtungsverfahren ausgelotet werden müssen.
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