Stabilisierungshilfen vom Freistaat: Tirschenreuth in der Oberpfalz. (Bild: Imago/Westend61)
Finanzhilfen

144 Millionen für Kommunen

Der Freistaat unterstützt die Kommunen vorbildlich: Allein 2017 erhalten 151 bayerische Landkreise, Städte und Gemeinden 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Finanzminister Söder übergab jetzt die Förderbescheide

Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 151 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Von den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden. „Ein starkes Signal für die Kommunen und ein gutes Signal für Kommunen mit schmalem Geldbeutel“, erklärte Finanz- und Heimatminister Markus Söder (CSU).

Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig.

Markus Söder, Finanzminister

Bei der Übergabe der Bescheide für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen an die Vertreter der Kommunen in Nürnberg betonte Söder: „Diese Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2017 ein Rekordvolumen von fast neun Milliarden Euro erreicht. Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Der Freistaat unterstützt seine Kommunen tatkräftig.“ Nach Oberfranken gehen über 60 Millionen Euro, in die Oberpfalz über 36 Millionen Euro, nach Unterfranken über 20 Millionen Euro, nach Niederbayern fast 14 Millionen Euro, nach Mittelfranken über 12 Millionen Euro, nach Schwaben 400.000 Euro und nach Oberbayern 300.000 Euro (Details siehe unten).

Strukturschwächen ausgleichen

Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Voraussetzung für die Bewilligung von Stabilisierungshilfen sind unter anderem Strukturschwäche oder eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Notlage. Ziel ist, einen nachhaltigen Konsolidierungswillen strukturschwacher Kommunen zu unterstützen. Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die kommunale Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche dringliche investive Ausgaben bestreiten.

Folgende Landkreise und kreisfreie Städte erhalten 2017 Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen
(Summe 2017 in Euro. Gemeinden und kreisabhängige Städte sind hier nicht aufgeführt):

Oberbayern: Berchtesgadener Land 300.000.
Niederbayern: Deggendorf 200.000, Freyung-Grafenau 2.000.000, Kelheim 100.000, Passau 100.000, Regen 500.000, Rottal-Inn 500.000, kreisfreie Stadt Landshut 40.000.
Oberpfalz: Neustadt/Waldnaab 200.000, Schwandorf 100.000, Tirschenreuth 2.700.000, kreisfreie Stadt Weiden 7.000.000.
Oberfranken: Bayreuth 200.000, Coburg 400.000, Forchheim 300.000, Hof 2.400.000, Kronach 2.000.000, Kulmbach 2.400.000, Lichtenfels 300.000, Wunsiedel 2.700.000, kreisfreie Stadt Hof 6.500.000.
Mittelfranken: Weißenburg-Gunzenhausen 400.000, kreisfreie Stadt Fürth 6.400.000.
Unterfranken: Bad Kissingen 600.000, Haßberge 1.000.000, Kitzingen 500.000, Main-Spessart 300.000, Rhön-Grabfeld 1.700.000, Schweinfurt 200.000.
Schwaben: Dillingen 200.000, Lindau 100.000, Oberallgäu 100.000.