Fragen an den Islam
Wo liegen die Grenzen der Religionsfreiheit? Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof und Bayerns Justizminister Winfried Bausback diskutieren über Islam, Islamismus, Terror und über den Schutz des freiheitlichen und demokratischen Staates.
Religion

Fragen an den Islam

Wo liegen die Grenzen der Religionsfreiheit? Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof und Bayerns Justizminister Winfried Bausback diskutieren über Islam, Islamismus, Terror und über den Schutz des freiheitlichen und demokratischen Staates.

„Den wenigsten (Migranten), die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu“, betont der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und mit Bayerns Justizminister Winfried Bausback. Die meisten Migranten suchten in Deutschland einfach bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen. An rechtlichen Regeln, mit solchem Missbrauch umzugehen, sei kein Mangel, so der Verfassungsrichter. Kirchhof sieht vielmehr „ein Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.

Für ein Burka-Verbot

In dem interessanten Gespräch über Staat, Religion und Einwanderung plädiert Justizminister Bausback dafür, die Debatte über die Burka-Vollverschleierung im öffentlichen Raum fortzusetzen, „mit dem Ziel eines Verbots der Vollverschleierung“. Verbote seien denkbar und „teilweise vielleicht sogar notwendig“, meint auch Kirchhof. Die Gefahr, dass ein Burka-Verbot, das es in den Nachbarländern Frankreich und Belgien schon gibt, zu Radikalisierung unter Muslimen führen könne, sieht Bausback nicht.

Der politische Islam kann den Nährboden für terroristische Gewalt bereiten.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback

Entscheidend sei etwas anderes: „Die Burka ist letztlich Ausdruck eines politischen Islams – einer ideologisch-totalitären Weltanschauung, die die Sprache der Religion nutzt, um politische Ziele zu verfolgen“, so der Minister. Dabei handele es sich um sehr gefährliche Ziele: „Der politische Islam kann damit den Nährboden für terroristische Gewalt bereiten.“ Logische Schlussfolgerung: Der tolerante Staat muss Grenzen setzen.

Islam, Islamismus und Terror

Islam und Islamismus stellen die Religionsfreiheit auf die Probe. Muss Artikel 4 des Grundgesetzes und das Recht der „ungestörten Religionsausübung“ gesetzlich eingeschränkt werden? Durch ein einfaches Gesetz könne das Grundrecht kaum eingeschränkt werden, warnt Kirchhof. Möglich sei nur eine Einschränkung „zugunsten mindestens gleichwertiger Rechtsgüter“ – etwa dem „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ und auf „Freiheit der Person“ nach Artikel 2. Hier sieht der Verfassungsrichter sogar Handlungsbedarf: „Notwendig wird allerdings eine neue Gewichtung von Freiheit und Sicherheit wegen der steigenden Bedrohung der Gesellschaft durch einen islamistischen Terrorismus.“

Wenn wir vom politischen Islam sprechen, dann sprechen wir von einer ideologisch-totalitären Weltanschauung.

Winfried Bausback

Auch Minister Bausback plädiert dafür, beim Thema Religionsfreiheit die bisherige Verfassungslehre weiter zu entwickeln „mit Blick auf den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung“. Tatsächlich sei es bei höchstrichterlichem Nachdenken über die Religionsfreiheit und gegebenenfalls deren Einschränkung bisher noch nie um Terrorismus gegangen, bestätigt Kirchhof. Aber wenn sich die Fakten und die Bedrohungslage änderten, „muss neu nachgedacht und gewichtet werden, vor allem um Leib, Leben und Freiheit der Bevölkerung zu verteidigen“.

Religion und Freiheit

Kirchhof will den Islam „nicht unmittelbar sofort“ – eine bemerkenswerte Einschränkung – „mit Terrorismus verbinden“. Eine Verbindung sieht er dennoch. Denn sehr zu denken gibt ihm, „dass aus seinen Kreisen – und sei es nur in vordergründig religiöser Motivation – der Terror entsteht.“

Die Frage nach der Verbindung  zwischen Islam und Terror ist die ernsteste. Grundlegend für das Land seien aber drei andere Islam-Fragen, die in der öffentlichen Diskussion unbeantwortet geblieben seien, warnt Kirchhof: „Wie steht der Islam zur Gleichberechtigung der Frau? Wie geht er mit Menschen um, die nicht seiner Glaubensrichtung angehören?“ Etwas komplizierter ist Kirchhofs dritte Frage an den Islam: „Hält er sich für legitimiert, an die Gestaltung des Staates bestimmte theologisch motivierte Ansprüche zu stellen?“ Soll heißen: Wollen Muslime am Ende den Staat islamischen Glaubens- und Rechtsvorstellungen unterwerfen?

Was mich allerdings besorgt, sind Umfragen, wonach ein nicht ganz geringer Anteil der Muslime die grundlegenden Strukturen unserer freiheitlichen Ordnung ablehnt.

Ferdinand Kirchhof

Dann wäre der Islam definitiv etwas ganz anderes als bloße Religion. In dem Zusammenhang beunruhigt es Kirchhof, dass in Umfragen regelmäßig „ein nicht ganz geringer Anteil der Muslime die grundlegenden Strukturen unserer freiheitlichen Ordnung ablehnt“. Darauf müsse der freiheitliche Staat eine Antwort geben. Kirchhof: „Wenn etwa sozialer Zwang entsteht, der den Einzelnen seiner Möglichkeiten zur Freiheitsausübung beraubt, dann müssen wir einschreiten.“