Das neue Feuerwehrgesetz hebt die Altersgrenze für Feuerwehrmänner auf 65 Jahre an. (Bild: AS)
Neues Gesetz

Rüstzeug für das Ehrenamt

Der Bayerische Landtag stärkt das Ehrenamt mit einem neuen Feuerwehrgesetz. Denn gerade die Freiwilligen Feuerwehren ringen deutschlandweit um Nachwuchs. Kreisbrandrat Richard Schrank begrüßt die Änderungen. Es gibt aber auch Kritik.

Es brennt, doch niemand kommt. Und das trotz Notruf bei der Feuerwehr. Der Grund: es gibt keine Feuerwehrmänner- und Frauen in der Nähe des Einsatzortes. Eine absurde Vorstellung, die aber Realität werden könnte. Denn gerade die Freiwilligen Feuerwehren ringen deutschlandweit um Nachwuchs. Mithilfe von Kampagnen stabilisierten sich die Mitgliederzahlen immerhin in Bayern. Insgesamt leisten in Bayern derzeit rund 330.000 Menschen aktiven Feuerwehrdienst, hiervon über 318.000 ehrenamtlich.

Technik statt Tore

Damit das so bleibt, hat der Bayerische Landtag das Feuerwehrgesetz geändert. Vor allem um die Rekrutierung von Nachwuchs zu erleichtern. „Mit der Gesetzesänderung wollen wir das Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort sichern“, sagte CSU-Landtagsabgeordneter Alfred Sauter.

Wir rüsten unsere Feuerwehren für die Zukunft.

Alfred Sauter, CSU-Landtagsabgeordneter

Dazu bekommen Gemeinden die Möglichkeit, Kinder ab sechs Jahren in Form einer Kinderfeuerwehr an die wichtige Aufgabe heranzuführen. Denn viele Kinder sind mit zwölf Jahren – das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehr – bereits im Fußballverein oder Chor aktiv. Zwar ist die Einrichtung von Kinderabteilungen schon jetzt bei den privatrechtlich organisierten Feuerwehrvereinen möglich. Durch die Verankerung von Kinderfeuerwehren im Gesetz und damit in der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr wird den Gemeinden aber nun die Möglichkeit eröffnet, freiwillig selbst die Nachwuchsarbeit erheblich zu stärken. Durch die Neuregelung sind die Kinder ab sofort auch gesetzlich versichert.

Alarm für die „Feuertiger“

Bisher sind rund 4600 Kinder in Bayern Mitglied in einer Kinderfeuerwehr. Oberfranken ist mit 128 Gruppen Spitzenreiter, in Oberbayern gibt es bislang nur 17.

Wir wollen auch künftig, dass wer kommt, wenn’s brennt.

Florian Herrmann (CSU), Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags

Eine davon ist die Kinderfeuerwehr Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Dort lernen schon die ganz Kleinen, wie man hilft. Das Konzept könnte bayernweit Schule machen. Gründerin und Kommandantin Nikola Schwaiger hofft, dass das neue Feuerwehrgesetz dazu beiträgt.

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Kinderfeuerwehr Höhenkirchen in der Hauptfeuerwache: Alarm für Feuertiger

Länger im Dienst

Das neue Gesetz hebt zudem die Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre an. Kreisbrandrat Richard Schrank geht die Neureglung immer noch nicht weit genug. Der Chef aller 117 Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Rosenheim hatte eine Koppelung an das Renteneintrittsalter favorisiert. „Die Erfahrung, die ältere Dienstleistende einbringen, ist sehr wertvoll. Deshalb halte ich es für wichtig, dass sie die Freiwilligen Feuerwehren möglichst lange unterstützen können“, sagte er. Mit dieser Meinung stößt er unter Kollegen allerdings auch auf Kritik. Rund 30 Prozent der Feuerwehrverbände in den einzelnen bayerischen Bezirken sprachen sich im Vorfeld gegen eine Anhebung der Altersgrenze aus. Am Ende stimmte der Landesfeuerwehrverband Bayern in den Diskussionen doch dafür.

Entlastung der Kreisbrandräte

Von den Neuregelungen, die künftig die Arbeit der Kreisbrandräte erleichtern sollen, verspricht sich Schrank deutliche Entlastung. Ab sofort können sie spezifische Fachaufgaben auf sogenannte Fach-Kreisbrandinspektoren übertragen. „Es ist wichtig, dass wir vor allem im Verwaltungsbereich Unterstützung bekommen. Die Bearbeitung der täglichen Anfragen ist extrem zeitaufwendig“, sagt er. Es gibt Kreisbrandräte, die sich, abhängig vom Landkreis, um 30 bis zu 120 Feuerwehren kümmern – der Großteil von ihnen ehrenamtlich. Hinzu kommen die Gemeinden. So betreut Schrank die Anfragen von 46 Bürgermeistern.

CSU-Fraktion bringt Änderungen voran

Auch Möglichkeiten der Inklusion und die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren fallen durch die Gesetzesänderung leichter. So ist es ab sofort möglich, gemeindeübergreifende Feuerwehren zu gründen.

Die CSU-Fraktion setzte zudem eine zusätzliche Erleichterung für Feuerwehrübungen auf öffentlichen Straßen durch. Dort dürfen Feuerwehrmänner und -frauen künftig Verkehrszeichen aufstellen, um bei Übungen den Verkehr zu regeln. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Das Bayerische Feuerwehrgesetz wurde zuletzt vor neun Jahren geändert. In den vergangenen Monaten haben sich die betroffenen Verbände in das Gesetzgebungsverfahren mit eingebracht. „Insbesondere der Landesfeuerwehrverband Bayern hat über seine Verbandsgremien von der Feuerwehrbasis zahlreiche Ideen für Neuerungen eingeholt und gebündelt“, berichtete Sauter.

Faszination Feuerwehr

Kinder und Jugendliche für die Feuerwehr zu begeistern, ist nicht so einfach. Schließlich locken vom Fußballverein bis zur Judogruppe allerhand andere Freizeitangebote. Deshalb will Schrank besonders jungen Eltern den Wert des Ehrenamtes nahe bringen. Je früher die Kleinen an das Thema spielerisch herangeführt werden, desto größer sei die Chance, dass sie dabei blieben, sagt er. Das war auch der Grund, warum er 2003 die Jugendfeuerwehrgruppe Kolbermoor im Landkreis Rosenheim gründete. Der BAYERNKURIER hat die Jugendgruppe mit der Kamera begleitet und nachgefragt, warum junge Menschen zur Feuerwehr gehen.

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Jugendfeuerwehr Kolbermoor: Technik statt Tore

Herzblut für das Ehrenamt

Lesen Sie mehr über die Jugendfeuerwehrgrupe Kolbermoor im Landkreis Rosenheim: Freiwillige vor und Wasser marsch! und den Kinderfeuerwehrverein Höhenkirchen-Siegertsbrunn im Landkreis München: „Ich will Feuerwehrmann werden“.