Stoppsignal für Stalker: Bayerns Justizminister Bausback will Fußfesseln gegen die Täter. (Bild: Imago/blickwinkel/McPhoto/Erwin Wodicka)
Sicherheit

Katz-und-Maus-Spiel beenden

Bayerns Justizminister Winfried Bausback will bei der am Mittwoch startenden Justizministerkonferenz Stalking-Opfer besser schützen und Ermittlern mehr Möglichkeiten beim Kampf gegen illegale Geschäfte im anonymen Teil des Internets einräumen lassen.

Ab Mittwoch tagen die Justizminister von Bund und Ländern in Deidesheim in Rheinland-Pfalz. Der bayerische Ressortchef Bausback hat zwei wichtige Themen im Gepäck: Den Kampf gegen Stalker und das Darknet.

Stalker mit Fußfesseln

Bei der Justizministerkonferenz will sich der CSU-Politiker zum einen dafür einsetzen, dass auch Stalkern elektronische Fußfesseln angelegt werden dürfen. Dasselbe gelte für Menschen, die wiederholt und schwer gegen gerichtliche Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen. Mit Blick auf Stalker sagte Bausback, mit der elektronischen Fußfessel könnten sich die Täter nicht mehr unbemerkt dem Opfer annähern. „Und: Sie erhöht das Entdeckungsrisiko und die Hemmschwelle für die Täter, mit den Opfern weiter ihr perfides Katz-und-Maus-Spiel zu spielen.“ Die Täter nähmen den Opfern die Möglichkeit, „ihr normales Leben, einen normalen Alltag zu leben“, sagte Bausback. Rund 22.000 Fälle werden demnach pro Jahr in Deutschland angezeigt.

Das können wir den Opfern nicht weiter zumuten.

Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister

Auf verurteilte Stalker, von denen weiterhin Gefahr ausgeht, müsse der Rechtsstaat ein besonderes Auge haben. „Wir alle wissen: Obsessive Stalker handeln emotional extrem aufgeladen und suchen geradezu triebhaft immer wieder und immer intensiver die Nähe ihrer Opfer“, sagte Bausback. Oft bringe sie nicht mal eine Freiheitsstrafe von ihrem „Irrsinn“ ab.

Nach geltendem Recht könnten Gerichte nach Haftentlassungen aber regelmäßig keine Weisungen aussprechen, wonach Täter etwa nicht den Wohnort des Opfers betreten dürfen. „Das können wir den Opfern nicht weiter zumuten.“ Die Fußfessel sei zwar sicher kein Allheilmittel und könne die teils tragisch mit dem Tod des Opfers ausgehenden Fälle nie ganz verhindern. Aber ein wichtiger Aspekt sei auch: „Wenn das Opfer weiß, der Stalker trägt eine elektronische Fußfessel, kann dies dem Opfer zumindest ein gewisses Sicherheitsgefühl geben. So wird es ihm regelmäßig leichter fallen, sein Leben normal weiterzuführen.“

Einblick ins Darknet

Ermittler sollen mehr Möglichkeiten beim Kampf gegen illegale Geschäfte im anonymen Teil des Internets erhalten. Es brauche mehr Rechtssicherheit bei Postsendungen nach Darknet-Geschäften, sagte Bausback der Deutschen Presse-Agentur in München. „Bei aller Anonymität der digitalen Welt, die die Ermittlungen regelmäßig sehr schwierig macht – die Ware muss regelmäßig analog und real versandt werden“, sagte Bausback. „Und bei diesem Übergang der virtuellen zur realen Welt müssen unsere Ermittler auf gesicherter rechtlicher Grundlage den Fuß in die Türe bekommen, indem sie auch nachträglich Auskünfte über Absender und Empfänger von Postsendungen erhalten.“

Gerade am Übergang von der virtuellen zur realen Welt ergeben sich vielversprechende, ja leider allzu oft die einzigen Ansätze, um Tatverdächtige zu identifizieren.

Winfried Bausback

Ermittler könnten von Postdienstleistern nach geltendem Recht etwa Auskunft über Name und Anschrift des Absenders und des Adressaten verlangen, solange die Sendung unterwegs ist. Ist sie aber erst einmal ausgeliefert, beurteilten Gerichte die Frage unterschiedlich, ob die Ermittlungsbehörden eine entsprechende Auskunft erhalten können. Diese Rechtsunsicherheit müsse schleunigst beseitigt werden, sagte der Minister. „Denn eines ist klar: Gerade am Übergang von der virtuellen zur realen Welt ergeben sich vielversprechende, ja leider allzu oft die einzigen Ansätze, um Tatverdächtige zu identifizieren und dingfest machen zu können.“ Der Amokläufer von München etwa hatte seine Waffe im Darknet, dem anonymen Teil des Internets, geordert.

Gefährliche Straftäter länger wegsperren

Dem Münchner Merkur liegt nach eigenen, unbestätigten Angaben ein Redemanuskript Bausbacks vor, aus dem hervorgehe, dass Bayerns Justizminister zudem gefährliche Straftäter länger wegsperren will. Konkret gehe es um wenige Fälle, in denen sich ein besonders gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter erst in der Haft als psychisch gestört und besonders gefährlich herausstelle. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist seit 2013 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr möglich. Justizminister Winfried Bausback will angeblich auf der Konferenz für eine schnelle Lösung werben. „Es wird endlich Zeit, die bestehenden Schutzlücken in Bezug auf hochgefährliche, psychisch kranke Gewalt- und Straftäter zu schließen“, so stehe es in dem Redemanuskript. Danach sollen Gerichte die Möglichkeit bekommen, in besonderen Fällen nachträglich eine Therapieunterbringung anzuordnen. Anders als bei der Sicherungsverwahrung würden die Straftäter dabei nicht in Gefängnissen, sondern in „geeigneten Einrichtungen“ therapiert und untergebracht, berichtet der Münchner Merkur.

(dpa/MM)