Einfach ausfüllen geht nicht: Die Erbschaftssteuererklärung wird in Zukunft wohl etwas schwieriger werden. (Bild: Fotolia/Butch)
Erbschaftsteuer

Ringen um die Reform

Die Reform der Erbschaftsteuer ist weiter umstritten. Nach dem Treffen von Unionspolitikern mit Finanzminister Schäuble in der vergangenen Woche hieß es, von einer Einigung sei man noch ein ordentliches Stück entfernt. Ob der Minister deshalb wie geplant in dieser Woche seinen Gesetzentwurf präsentiert, ist noch offen.

Inzwischen attackiert die SPD die CSU als „christliche Stillstandsunion“, die den CDU-Finanzminister bei der Erbschaftsteuer-Reform auflaufen lasse. Die Kanzlerin dürfe da nicht mehr „tatenlos“ zusehen. Damit erhöhen die Sozialdemokraten noch einmal den Druck auf die CDU-Schwesterpartei, sich der Position ihres Finanzministers anzuschließen.

Schäuble plant, künftig auch das Privatvermögen von Betriebserben heranzuziehen. Ab einem vererbten Betriebsvermögen von 20 Millionen Euro soll eine Bedürfnisprüfung greifen: Diese soll feststellen, ob ein Erbe die anfallenden Steuern auch aus einem Privatvermögen zahlen kann. Maximal die Hälfte davon soll herangezogen werden können.

Dieses Vorhaben hatte zu scharfen Protesten der Wirtschaft geführt. Auch die Union – besonders die CSU – stellte sich gegen die Pläne. Sie würde das Privatvermögen am liebsten unbesteuert lassen. Nach Informationen der Tageszeitung Die Welt dringen CDU und CSU daher darauf, Ausnahmen von dem geplanten Freibetrag in Höhe von 20 Millionen Euro vorzusehen.

Notwendig wurde die Reform durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Danach darf der Staat zwar Firmenerben gegenüber anderen Erben begünstigen, wenn sie das Unternehmen eine Zeit lang fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Richter fordern aber, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur dann verschont werden dürfen, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Die Reform muss bis Juni 2016 stehen.

Der Standpunkt der CSU

„Mehr als neun Zehntel aller Unternehmen in Deutschland sind von Familien geprägt. Ihr Fortbestand muss gesichert werden. Die Erbschaftssteuerreform ist daher eine wichtige Weichenstellung für das Wirtschafts- und Steuerprofil der Union“, sagt Bayerns Finanzminister Markus Söder. „Der vom  Bundesfinanzminister vorgelegte Gesetzesentwurf ist nicht in Ordnung. Wir von der CSU werden ihm daher nicht zustimmen. Er führt zu einem tiefen Vertrauensverlust zwischen Wirtschaft und Union.“

Die CSU hat ihren Standpunkt zur Reform im Positionspapier mit dem Titel „Faire Erbschaftsteuer – Erhalt von Arbeitsplätzen und Familienunternehmen“ (siehe Auflistung unten) vorgelegt.   CSU-Chef Horst Seehofer: „Uns geht es darum, dass bei der Vererbung eines Betriebes die Arbeitsplätze erhalten werden und nicht durch eine falsche Besteuerung zerstört werden.“ Finanzminister Markus Söder sieht die CSU als Anwalt für die Interessen des Mittelstands: „Der Mittelstand ist Innovationsmotor für Technologie und Hightech. Wir sind nicht bereit, einen Verlust von Arbeitsplätzen zu akzeptieren oder dass die Substanz von Familienunternehmen beschädigt wird oder Unternehmen aus Bayern abwandern.“  Für die CSU seien der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Stärkung des Mittelstandes ein zentraler Eckpfeiler der Politik, betonte Söder.

Zusammengefasst wird das Strategiepapier in einen Fünf-Punkte-Plan, der folgende Richtmarken für die Erbschaftsteuerreform beinhaltet:

  1. Neues Ziel im Gesetz: Mittelständische und familiengeprägte Unternehmensstrukturen erhalten.
  2. Volle Steuerbefreiung für Nachfolger familiengeprägter Unternehmen, wenn der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben: Keine indirekte Vermögensteuer beim Betriebsübergang durch die Einbeziehung von vorhandenem Privatvermögen in die Bedürfnisprüfung.
  3. Schutz für kleine Unternehmen: Festhalten an der Beschäftigtenzahl als Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis („Bagatellregelung“).
  4. Keine zusätzliche Bürokratie: Abzug sämtlicher Schulden vom Verwaltungsvermögen plus 100-Prozent-Verschonung des begünstigten Unternehmensvermögens.
  5. Föderalisierung der Erbschaftsteuer: Die Erhebung und Verwendung der Steuer ist Ländersache.

 

Finanzminister Markus Söder fasst das „bayerische Kernanliegen“ noch einmal zusammen: „Mittelständisch- und familiengeprägte Unternehmen müssen weiterhin von der Erbschaftsteuer verschont werden. Bei der Bedürfnisprüfung dürfen nicht  Zahlen und Bemessungsgrenzen der Maßstab sein, sondern die Frage: Handelt es sich um ein familiengeprägtes Unternehmen? Damit wird die vorgeschlagene Wertermittlung – die ja einer indirekten Vermögenssteuer entspricht – nicht mehr nötig, und wir ersparen uns eine Menge Bürokratie.“  Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, verdeutlicht: „Das Privatvermögen des Erben ist bei der Feststellung der betrieblichen Erbschaftsteuer nicht einzubeziehen. Das wäre sonst eine verkappte Vermögensteuer, die wir nicht wollen. Wir haben der Bevölkerung versprochen, keine Steuern zu erhöhen, und dabei bleibt es.“

Schließlich mahnt Söder: „Die Verschonung von Unternehmensvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird für mittelständische und familiengeprägte Unternehmen richtungsweisend sein – sie wird der Lackmustest für wirtschaftspolitische Vernunft.“