Absurder Schutz für Schwangere?
Unnötige Bürokratie und ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter: Dieser massiven Kritik sieht sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wegen ihrer geplanten Reform des Mutterschutzgesetzes ausgesetzt. Die CDU warnt vor der Einführung "absurder Pflichten".
Mutterschutzgesetz

Absurder Schutz für Schwangere?

Unnötige Bürokratie und ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter: Dieser massiven Kritik sieht sich Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig wegen ihrer geplanten Reform des Mutterschutzgesetzes ausgesetzt. Die CDU warnt vor der Einführung "absurder Pflichten".

Arbeitgeberverbände und CDU-Wirtschaftsexperten werfen der SPD-Politikerin Manuela Schwesig eine Mogelpackung vor. Ihr Ministerium kontert. Die Neuregelung bedeute ein Beschäftigungsverbot für Schwangere in der Produktion, sagte Sozialpolitik-Expertin Annette Bartos vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall der Deutschen Presse-Agentur. Sie bemängelte das geplante Verbot von Arbeit mit vorgeschriebenem Zeittempo.

Vormontage nicht mehr möglich

Zwar seien bereits heute werdende Mütter von der Fließband- und Akkordarbeit ausgeschlossen, sagte Bartos. Aber auch an Arbeitsplätzen mit deutlich langsameren Abläufen sollen Schwangere künftig nicht mehr arbeiten können – bislang ist das der Expertin zufolge möglich. In der Metall- und Elektroindustrie sei es Praxis, werdende Mütter vom Fließband an Arbeitsplätze mit einem deutlich langsameren Rhythmus zu versetzen – wie etwa zur Vormontage von Produkten, sagte Bartos. Dies sei künftig nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfamilienministerium wies die Kritik zurück: Die Neuregelung sei gerechtfertigt, weil getaktete Arbeit auch ohne gesteigertes Tempo zu einer unverantwortbaren Gefährdung führen könne. Es könnten aber Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn unter den konkreten Arbeitsbedingungen eine Gefährdung nicht zu befürchten sei.

Analysten für den Arbeitsplatz

Für Unmut sorgen zudem geplante sogenannte Gefährdungsanalysen für Arbeitsplätze. Gesamtmetall-Vertreterin Bartos sagte: Sollte der Entwurf ohne Änderungen in Kraft treten, würden alle Arbeitgeber verpflichtet, für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu prüfen, ob mit der dortigen Tätigkeit Gefährdungen für Schwangere oder Stillende verbunden seien – selbst wenn dort aktuell ein Mann arbeite. Zudem sehe der Entwurf auch entsprechende Dokumentations- und Informationspflichten vor, klagte Bartos. Folglich müsse sogar einem Mann erklärt werden, ob an seinem Arbeitsplatz mögliche Gefährdungen für Schwangerschaften vorliegen.

Nach den Buchstaben des Gesetzes muss also der FC Bayern München tatsächlich nachweisbar Manuel Neuer darüber informieren, ob und welches Risiko für ihn bei der Arbeit besteht, falls er schwanger werden sollte.

Annette Bartos, Arbeitgeberverband Gesamtmetall

Für das Familienministerium sei die Kritik nicht nachvollziehbar, sagte eine Sprecherin. Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen sei bereits in geltendem Recht verankert. Weil Arbeitsplätze vom Geschlecht unabhängig zu vergeben sind, komme auch jeder für eine Frau in Betracht.

CDU warnt vor Bürokratiemonster

Der Schutz von Schwangeren dürfe nicht zu absurden bürokratischen Pflichten für die Unternehmen führen, warnte der Chef des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, Christian von Stetten (CDU). Hier solle maßvoll vorgegangen und die Wirtschaft nicht mit unnötiger Bürokratie belasten werden. Der Meinung ist auch Joachim Unterländer, Vorsitzender des Arbeitskreises für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration der CSU-Fraktion.

Maßnahmen zu einem verbesserten Mutterschutz sind grundsätzlich positiv. Wenn damit aber auf der anderen Seite zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Unternehmen entsteht ohne tatsächlichen Nutzen für die beschäftigten Schwangeren, ist das kritisch zu hinterfragen.

Joachim Unterländer, Vorsitzender des Arbeitskreises für Arbeit und Soziales der CSU-Fraktion

Der Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, sagte, die Maßnahmen müssten im weiteren Gesetzgebungsverfahren überprüft werden. Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Gesetz noch dieses Jahr verabschiedet werden und zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.