Bayerns Staatskanzleiminister Marcel Huber. (Foto: Imago/Sven Simon)
Erbschaftssteuer

Bayern warnt vor Blockade

Von SPD und Grünen regierte Bundesländer wollen die geplante Reform der Erbschaftssteuer im Bundesrat stoppen. Angesichts dieser Pläne verlangt Bayerns Staatskanzlei-Chef Marcel Huber, die Abgabe zu regionalisieren. Dann könne jedes Land in eigener Verantwortung über die Höhe des Steuersatzes entscheiden.

Bayerns Staatsregierung warnt davor, die geplante Reform der Erbschaftssteuer im Bundesrat zu blockieren: „Mittelständische Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, welche konkrete Steuerbelastung auf ihre Unternehmensnachfolger zukommt“, sagte der Chef der Staatskanzlei, Marcel Huber. „Die Höhe der Erbschaftsteuer ist ein entscheidendes Kriterium bei bevorstehenden Investitionsentscheidungen. Diese dürfen nicht aus taktischen Gründen behindert werden.“

Schutz von Investitionen

Vor allem Länder mit sozialdemokratischer und grüner Regierungsbeteiligung lehnen den gefundenen Kompromiss ab und wollen den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundestag hatte die Reform zuvor beschlossen. Bei den Verhandlungen über die Erbschaftssteuer konnte Bayern unter anderem die Anhebung der Grenze für die Befreiung vom Lohnsummennachweis von drei auf fünf Arbeitnehmer erreichen (der Bayernkurier berichtete). Das bedeutet nicht nur eine Entbürokratisierung für kleine Betriebe, sondern führt auch zur Verminderung von Erbschaftsteuerrisiken. Wichtig war der Staatsregierung auch die Schaffung einer Investitionsklausel, durch die Investitionsvorhaben des Erblassers von den Erben durchgeführt werden können, ohne dass hierfür vorgesehene Liquidität wegbesteuert wird.

Niedrige Steuersätze als Signal

Huber warnte davor, in Nachverhandlungen den Hebel für ein höheres Steueraufkommen zu sehen: „Eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Reform muss langfristiges Planen in den Betrieben unterstützen. Sie darf dem Generationenwechsel in den Unternehmen keine Hürden in den Weg legen.“ Huber erneuerte die Forderung Bayerns, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren. Ihr Ertrag stehe ohnehin allein den Ländern zu, daher sollte auch auf Landesebene die Höhe der Erbschaftsteuerbelastung bestimmt werden können. Länder, die Mehreinnahmen erzielen wollten, könnten dies dann in eigener Verantwortung entscheiden. Bayern, so Huber, werde seinen mittelständischen Familienunternehmen die erforderlichen steuerlichen Rahmenbedingungen ermöglichen. Angemessene niedrige Steuersätze seien ein wichtiges Signal für die deutschen Familienunternehmen.

Rückgrat der Wirtschaft

Die Staatsregierung hatte nach den Worten Hubers bei den Beratungen immer ein klares Ziel: „Wir wollen den Betriebsnachfolgern vermitteln, dass sich Leistung lohnt und ihr Mut zum Unternehmertum dem Allgemeinwohl dient.“ Dabei sei es Bayern vornehmlich um die kleinen und mittleren Familienbetriebe gegangen. „Diese Mittelständler sind das starke Rückgrat einer gesunden Wirtschaftsstruktur“, erklärte Huber. „ Sie sind Garanten für gute Arbeitsplätze, beste Ausbildung, ökonomische Stabilität und soziale Sicherheit.“