Bei Erbschaften greift der Fiskus oft kräftig hin. Die CSU setzt sich dafür ein, dass Firmenerben nicht über Gebühr belastet werden, damit ihre Betriebe vernünftig weiterarbeiten können. (Bild: Imago/Christian Ohde)
Erbschaftsteuer-Reform

Entlastung für Firmenerben

Nach langen Debatten hat sich die Große Koalition auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuer geeinigt. Noch vor der Sommerpause soll die Gesetzesnovelle verabschiedet werden. CSU-Chef Horst Seehofer zeigt sich mit dem Erreichten "vorerst zufrieden". Das Thema bleibe allerdings Bestandteil der politischen Agenda. Der BAYERNKURIER fasst die wichtigsten Punkte und Reaktionen zusammen.

CDU, CSU und SPD haben sich auf ein gemeinsames Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Mit dem Kompromiss wolle man vor allem mittelständische Unternehmen schützen und Arbeitsplätze erhalten, teilten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Entlastung für kleine und mittlere Betriebe

Die Gesetzesreform sieht unter anderem eine klare Entlastung kleiner Unternehmern in Sachen Bürokratie vor. Für Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt auch weiterhin die Lohnsummenprüfung für die Gewährung der Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Saisonarbeiter bleiben bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl auch künftig unberücksichtigt.

Kampf gegen Steuermissbrauch

Außerdem sagt die Große Koalition Steuermissbrauch den Kampf an. Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, sollen mit der Gesetzesnovelle die Möglichkeiten für eine „missbräuchliche Steuergestaltung“ – also das Ausnutzen rechtlicher Grauzonen und bisheriger Gesetzeslücken – in Zukunft deutlich eingeschränkt werden.

Auch weitere Investitionen in ein geerbtes Unternehmen sollen steuerlich begünstigt werden – das sogenannte „Verwaltungsvermögen“ aber soll, wie von den Bundesländern gewünscht, weiterhin steuerlich nicht begünstigt werden.

Mittelstand als „Rückgrat der deutschen Wirtschaft“

Der Kompromiss sieht besondere Erleichterungen für mittelständische Familienbetriebe vor. In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Die Einigung würdigt als Rückgrat unserer mittelständischen Wirtschaft die besondere Situation von Familienunternehmen mit langfristigen Bindungen über Generationen hinweg. Diese Verfügungsbeschränkungen bei der Anteilsweitergabe werden als Steuerbefreiung in Höhe von maximal 30 Prozent bei der Bestimmung des Unternehmenswerts berücksichtigt.“

Seehofer: „Für den Augenblick“ zufrieden

Die CSU – allen voran Parteichef und Ministerpräsident Horst Seehofer – ist nach eigenen Angaben sehr zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis, wenn auch nur „für den Augenblick“. Die Erbschaftsteuer bleibe allerdings auf der politischen Agenda, sagte Seehofer am Rande einer CSU-Präsidiumssitzung in München. „Wir wollen eine Regionalisierung der Erbschafsteuer, weil uns viele Elemente eigentlich nicht hinreichend gefallen, die da in Berlin zusammen entschieden wurden.“ Die Steuer werde auch Teil des CSU-Wahlprogramms sein. Jetzt sei es aber zunächst einmal darum gegangen, einen Kompromiss zu finden und damit die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Wichtig sei aus CSU-Sicht, dass die Arbeitsplätze gesichert würden.

Ins gleiche Horn stieß auch Bayerns Finanzminister Markus Söder. Es sei bisher viel erreicht worden, sagte der CSU-Politiker, „aber noch nicht alles“. Vor allem die Forderung nach einer Regionalisierung der Steuer werde auf der Tagesordnung bleiben, stellte Söder ebenfalls klar.

Der Chef der Mittelstands-Union, Hans Michelbach, wertete den Kompromiss als „Teilerfolg“. „Die intensiven Diskussionen und Verhandlungen haben nicht alle unsere Forderungen erfüllt, aber sie haben zu wesentlichen Verbesserungen geführt“, teilte der CSU-Bundestagsabgeordnete mit. „Unser Ziel bei der Erbschafts- und Schenkungssteuerreform war es immer, eine arbeitsplatzsichernde, mittelstandsfreundliche und planbare Regelung für die deutsche Wirtschaft zu erreichen.“ Durch die Einwände der Verfassungsrichter sei ein stärkeres Entgegenkommen zur Sicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen allerdings kaum vollziehbar gewesen.