Bausback will Berufung gegen Kopftuch-Urteil
Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat das seit acht Jahren in Bayern praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Damit bekam eine 25-jährige Jura-Studentin recht - sie hatte sich von dem Verbot diskriminiert gefühlt. Bayerns Justizminister Bausback hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Augsburg

Bausback will Berufung gegen Kopftuch-Urteil

Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat das seit acht Jahren in Bayern praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Damit bekam eine 25-jährige Jura-Studentin recht - sie hatte sich von dem Verbot diskriminiert gefühlt. Bayerns Justizminister Bausback hat bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat das in Bayern seit acht Jahren praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Das Gericht in der Fuggerstadt gab damit einer Jura-Studentin recht, die seit 2014 im sogenannten Vorbereitungsdienst bei der Justiz ist und dabei eine Auflage erhalten hatte, wonach sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen dürfe.

Keine Gesetzesgrundlage für „Eingriff in Religionsfreiheit“

Das Münchner Oberlandesgericht hatte sich bei der Auflage an einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums von 2008 orientiert, wonach Referendarinnen beispielsweise im Gerichtssaal oder bei Zeugenvernehmungen auf ihr Kopftuch verzichten müssen. Die Augsburger Richter bemängelten nun, dass es für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit keine gesetzliche Grundlage gebe – die Verordnung reicht nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen.

Die 25 Jahre alte Studentin hatte argumentiert, sie fühle sich durch das Kopftuchverbot diskriminiert und stigmatisiert. Zusätzlich zu ihrer Klage hat sie mittlerweile auch eine Klage auf 2.000 Euro Schmerzensgeld gegen den Freistaat eingereicht. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter ist solch eine Amtshaftungsklage nicht grundsätzlich unbegründet.

Bausback kündigt Revision an

Bayerns Justizminister Winfried Bausback teilte in einer Reaktion mit, man nehme das Urteil „mit Respekt“ zur Kenntnis – gleichzeitig kündigte er aber auch an, der Freistaat werde gegen die Entscheidung in Berufung gehen.

„Die heutige Entscheidung des unabhängigen Gerichts nehmen wir selbstverständlich mit Respekt zur Kenntnis. Aber: Wir können das Ergebnis so nicht stehen lassen“, so Bausback. Der Freistaat Bayern werde daher gegen das Urteil in Berufung gehen. „Meine Haltung ist klar: Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen“, erklärte der CSU-Politiker. 

Eine unabhängige und neutrale Justiz gehöre zu den Grundpfeilern eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. „Egal ob im Zivilprozess, im Strafverfahren oder im Sorgerechtsstreit vor dem Familiengericht – jede Partei, jeder Angeklagte und jeder sonstige Verfahrensbeteiligte, der der Dritten Gewalt im Gerichtssaal gegenüber steht, muss auf die Unabhängigkeit, die Neutralität und erkennbare Distanz der Richter und Staatsanwälte vertrauen können“, so Bausback. Dieses Vertrauen dürfe schon durch das äußere Erscheinungsbild nicht erschüttert werden. „Für Rechtsreferendare darf selbstverständlich nichts anderes gelten, wenn sie in hoheitlicher Funktion richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmen.“