Probegasbohrung auf der alten Schachtanlage Radbod 7 in Nordrhein-Westfalen. (Bild: Imago/Hans Blossey)
Fracking

Keine Bohrungen auf Umweltkosten?

Der Bundestag hat kommerzielles Fracking in Deutschland verboten. Mit der Entscheidung wurden bayerische Forderungen zur umstrittenen Erdgas-Förderung aufgegriffen. Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken bleiben jedoch erlaubt. Umweltschützer sehen darin eine Hintertür, die Methode trotz Verbot anzuwenden. Umweltministerin Scharf hingegen lobte das Gesetz als einen "Entwurf der Vernunft".

Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode bleibt in Deutschland tabu. Der Bundestag billigte den zuvor ausgehandelten Koalitionskompromiss zu der umstrittenen Erdgas-Fördermethode. Danach gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird. Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung zum Fracking greift alle zentralen bayerischen Forderungen auf.

Das neue Gesetz ist ein Entwurf der Vernunft. Mit der Neuregelung wird unkonventionelles Fracking in Bayern ausgeschlossen. Unkonventionelles Fracking ist eine Technologie mit einem nicht akzeptablen Restrisiko. Der Freistaat hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, diese Technologie zu untersagen, solange nicht alle Risiken für Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind.

Ulrike Scharf, Bayerische Umweltministerin

Höchstens vier Probebohrungen zur Erforschung des unkonventionellen Fracking sollen in Deutschland noch erlaubt werden. Hier müssen die Länder aber jeweils zustimmen. Bayern hat sich für einen entsprechenden landesrechtlichen Vorbehalt bei Forschungsvorhaben eingesetzt. Aus geologischen Gründen komme eine Anwendung des unkonventionellen Frackings im Freistaat nicht in Betracht. Auch beim konventionellen Fracking gibt es künftig Beschränkungen, die Bayern unterstützt hat.

Darunter fällt der Schutz von Brunnen für die Gewinnung von Mineralwasser oder für Brauereien. So sieht der Gesetzentwurf ein Verbot von Fracking-Maßnahmen in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und von Wasserentnahmestellen zur Herstellung von Lebensmitteln vor.

Fracking im Namen der Wissenschaft

Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden – aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen. Darin sehen Kritiker eine Hintertür, um diese bei Umweltschützern besonders gefürchtete Fracking-Art doch noch zuzulassen. Linke und Grüne fordern ein komplettes Fracking-Verbot. 2021 soll der Bundestag das Verbot erneut überprüfen.

Ein Weg zum Erdgas

Fracking ist eine vor allem in den USA gebräuchliche Methode zur Förderung vor allem von Erdgas: Dabei wird eine Mischung von Wasser, Sand und Chemikalien mit hohem Druck in gasführende Schieferschichten gepresst, so dass diese aufgebrochen werden und das Gas an die Oberfläche steigen kann. Umweltschützer machen Fracking für eine Vielzahl von Umweltschäden verantwortlich, von der Verschmutzung des Grundwassers bis zu kleinen Erdbeben. Übrigens: Das Wort „Fracking“ ist eine deutsche Erfindung. Der Begriff wurde als Kurzform abgeleitet von „Hydraulic Fracturing“, dem Aufbrechen von Gestein im tiefen Untergrund.

Quelle: dpa/AS