Drei Wochen nach der Einführung eines bayerischen Betreuungsgelds hat Sozialministerin Emilia Müller (CSU) die ersten bewilligten Anträge an Eltern überreicht.
„Das Betreuungsgeld unterstützt alle Eltern, die die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder privat organisieren“, erklärte Müller bei der feierlichen Überreichung der positiven Bescheide an zwei ausgewählte Familien in München. „Jede Familie im Freistaat soll selbst entscheiden können, was für ihre Kinder das Beste ist“, sagte die Ministerin. „Wir unterstützen alle, denn Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung ist für uns ein zentrales Element der Familienpolitik.“
Bereits mehr als 100.000 Anträge verschickt
Anspruch auf das Bayerische Betreuungsgeld hat, wer seine Hauptwohnung in Bayern hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und für dieses Kind keinen Platz in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt. Das Betreuungsgeld beträgt 150 Euro monatlich für jedes Kind. Die Eltern können es vom 15. bis zum Ende des 36. Lebensmonats ihres Kindes beziehen.
Keine Bezugslücken
Die Bayerische Staatsregierung hat zudem sichergestellt, dass es zu keinen Bezugslücken zwischen der bisherigen Bundes- und der jetzigen Landesleistung kommt. „Es gibt einen Übergangszeitraum, der am 1. Januar 2015 beginnt und am 22. Juni 2016 endet“, erklärte Emilia Müller. Den Antrag auf das Bayerische Betreuungsgeld für diesen Übergangszeitraum müssen Eltern daher spätestens bis zum 22. September einreichen. Bislang hat das zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bereits rund 101.000 Anträge verschickt. 43.000 Familien im Freistaat haben das Geld bereits beantragt.
Das Betreuungsgeld war ursprünglich vom Bund gezahlt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat das jedoch gekippt, weil für Familienleistungen nicht der Bund zuständig ist. Deswegen hat die CSU das Betreuungsgeld in eine bayerische Landesleistung umgewandelt.