Gerechtigkeitslücke geschlossen
Mit der Gleichstellung der Helfer schließt Bayerns Staatsregierung eine Gerechtigkeitslücke im Ehrenamt: Künftig sind auch Helfer in Organisationen, die nicht zur Feuerwehr gehören, bei Freistellung und Lohnersatz für ihren Dienst besser abgesichert. Damit haben alle bayerischen Rettungskräfte künftig im Einsatzfall die gleichen Rechte.
Helfergleichstellung

Gerechtigkeitslücke geschlossen

Mit der Gleichstellung der Helfer schließt Bayerns Staatsregierung eine Gerechtigkeitslücke im Ehrenamt: Künftig sind auch Helfer in Organisationen, die nicht zur Feuerwehr gehören, bei Freistellung und Lohnersatz für ihren Dienst besser abgesichert. Damit haben alle bayerischen Rettungskräfte künftig im Einsatzfall die gleichen Rechte.

Im System der bayerischen Rettungskräfte gibt es eine erhebliche Änderung: Künftig haben alle ehrenamtlichen Rettungskräfte im Freistaat bei Einsätzen dieselben Rechte – unabhängig davon, ob sie von der Leitstelle angefordert werden oder nicht. Nach einem Antrag des Bayerischen Landtags hat die Staatsregierung jetzt eine Gesetzesänderung beschlossen. Besonders wichtig ist dies für Helfer, wenn es um die Freistellung von ihren Arbeitsplätzen oder Lohnersatzzahlungen geht.

Gleichstellung mit der Feuerwehr

Die bisherige Regelung hatte vorgesehen, dass Rettungskräfte nur dann Ansprüche haben, wenn sie direkt von der Leitstelle angefordert wurden. Das traf beinahe ausschließlich auf Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren zu. Jetzt aber sollen alle Helfer im Einsatz so behandelt werden.

Landtag muss Gesetz verabschieden

Der Landtag muss die Novelle jetzt noch offiziell verabschieden. Nach anfänglichen Bedenken über die Finanzierbarkeit des Vorhabens hat auch die CSU ihre Unterstützung für das Gesetz der Staatsregierung versichert.

Innenminister Joachim Herrmann lobte den Gesetzentwurf demnach auch: „Künftig sollen auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistungen kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren müssen oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen.“ Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden. „Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden“, so der Innenminister.