Mit der Gleichstellung der Helfer schließt Bayerns Staatsregierung eine Gerechtigkeitslücke im Ehrenamt: Künftig sind auch Helfer in Organisationen, die nicht zur Feuerwehr gehören, bei Freistellung und Lohnersatz für ihren Dienst besser abgesichert. Damit haben alle bayerischen Rettungskräfte künftig im Einsatzfall die gleichen Rechte.
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