Die CSU hat in der Berliner Koalition eine bessere Förderung von Energie aus Biogas-Anlagen (Bild) durchgesetzt. (Foto: Westend61/imago)
Koalitionsrunde

CSU setzt bessere Biogas-Förderung durch

Die Große Koalition im Bund beweist Handlungsfähigkeit und hat sich auf die Reform der Ökostrom-Förderung geeinigt. Dabei hat sich die CSU durchgesetzt mit ihrem Wunsch nach besserer Förderung der vor allem in Süddeutschland starken Biogas-Energie. Außerdem einigte sich die Koalition auf Erleichterungen für Behinderte. Keinen Durchbruch gab es allerdings bei der Reform der Erbschaftsteuer.

Die Spitzen von Union und SPD beweisen die Handlungsfähigkeit der großen Koalition im Bund. Sie haben sich auf eine Ökostrom-Reform geeinigt. Die von der CSU verlangte weitere Förderung von Biogasanlagen wurde bei einer Sitzung des Koalitionsausschusses am späten Mittwochabend im Kanzleramt akzeptiert. Noch am Vortag hatten Bund und Länder darüber gestritten.

Ferner verständigte sich die Runde mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) auf Erleichterungen für Behinderte, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Keinen Durchbruch gab es bei der geplanten Erbschaftsteuerreform – allerdings Fortschritte, wie in Unionskreisen betont wurde.

Stimmung gut, Koalition produktiv

Die Atmosphäre in der Runde sei trotz der intensiven Debatte zwischen CDU und CSU über die Flüchtlingspolitik und die Grundausrichtung der Union gut gewesen, hieß es anschließend in Unionskreisen. In dreieinhalb Stunden sei es sehr zielorientiert zugegangen. CDU und CSU hätten an einem Strang gezogen. Die Zeichen stünden auf „positive Entwicklung“.

Am Vortag hatten sich Bund und Länder in sechsstündigen Verhandlungen auf Eckpunkte für den weiteren Ausbau von Ökostrom in den nächsten Jahren verständigt. Danach soll der Zubau mit neuen Windparks gedrosselt und vor allem im Norden an die Netzkapazitäten angepasst werden. Die Förderung von Strom aus Biomasse, die vor allem in Süddeutschland verbreitet ist, war bis zuletzt strittig.

Biomasse ist grundlasttauglich – im Gegensatz zu Wind und Sonne

Nun soll Biomasse in die geplante Ausschreibung für neue Ökostromanlagen mit aufgenommen werden. In den ersten drei Jahren sei ein Ausbau von 150 Megawatt geplant, in den darauffolgenden drei Jahren von 200 Megawatt. Dies sei ein klares Bekenntnis zur Biomasse und ein wichtiger Schritt für eine ausgewogene Lösung bei der EEG-Reform, so die Koalition. Interessant dabei: Der Strom aus Biogas ist wetterunabhängig einsetzbar, wenn die gebraucht wird, und daher im Prinzip grundlasttauglich. Im Gegensatz zu der wetterabhängigen Wind- und Sonnenenergie.

Bei neuen Windrädern an Land wird der Ausbau in den kommenden sechs Jahren auf 2800 bis 2900 Megawatt begrenzt. Merkel betonte, die Einigung sei „extrem wichtig“, damit die Ökostromreform bereits kommende Woche im Kabinett beschlossen werde könne. Die alte EEG-Förderung läuft Ende des Jahres aus. „Wir brauchen natürlich Klarheit für alle, die in den Bereich investieren wollen“, sagte Merkel. Kern der Reform ist die Umstellung der bisher für 20 Jahre vom Staat garantierten festen Vergütung für Betreiber von Ökostrom-Anlagen auf Ausschreibungen. Das soll mehr Wettbewerb bringen und Kosten für die Verbraucher senken.

Fünf Milliarden Mehrkosten für Erleichterungen für Behinderte

Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) berichtete von der Einigung auf Grundzüge für das geplante Gesetzespaket, das die Lebensbedingungen für Millionen von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Das sogenannte Bundesteilhabegesetz solle bis Ende Juni ins Kabinett gebracht werden. Angesichts der erwarteten Mehrkosten ab 2017 sollen die Kommunen entlastet werden – im Umfang von fünf Milliarden Euro.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für viele, viele Menschen mit Behinderungen“, sagte Nahles. Unter anderem ist geplant, dass Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe bekommen, deutlich mehr Vermögen als heute (2600 Euro) behalten dürfen.

Erbschaftsteuer: Sturheit der SPD gefährdet Betriebe und Arbeitsplätze

Eine Einigung über die Neuregelung der Erbschaftsteuer, um trotz eines Fehlurteils aus Karlsruhe keine Arbeitsplätze zu gefährden. Dabei geht es darum, dass wegen Erbschaftsteuer-Ansprüchen des Staates keine Firmen in Liquiditäts- und Existenznöte kommen dürfen. Die Zeit für eine Koalitionseinigung wird immer knapper. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik bis zum 30. Juni und gegeben, die bisherige Begünstigung von Firmenerben bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer neu zu regeln.

Nun sollen CSU-Chef Seehofer, Finanzminister Schäuble und SPD-Chef Gabriel am Freitag in kleiner Runde einen Kompromiss ausloten. Merkel erklärte dazu: „Bei der Erbschaftsteuer war klar, dass wir noch keine Einigung erreichen.“ Nun gingen die Gespräche weiter, „wie das so ist, wenn man ein kompliziertes Gesetzgebungsvorhaben hat“.

Karlsruhe lieferte Steilvorlage für staatsgläubige Klassenkämpfer

Die Karlsruher Richter hatten einige Privilegien als überzogen kritisiert und gekippt. CDU und SPD hatten sich im Februar auf ein Modell verständigt. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und die CSU pochten anschließend aber auf weitergehende Begünstigungen, um mittelständische Betriebe und die Arbeitsplätze bei einem Erbfall nicht zu gefährden, und stellte einen Katalog mit acht Forderungen auf. Diese lehnt die SPD bislang ab und nennt den bisherigen Kompromiss schon sehr weitgehend.

Dabei verkennt die SPD allerdings, dass die ganze Erbschaftsteuer vom Prinzip her schon eine verkappte Vermögensteuer und sittenwidrig ist. Denn hier wird ja lediglich bereits versteuertes Vermögen nochmals versteuert. Wenn es größtenteils auch noch in Produktionsmitteln gebunden ist, wie in vielen mittelständischen Firmen üblich, kann die Steuerforderung des Staates die Firmen leicht in ihrem Bestand gefährden. Damit gefährdet der sprichwörtliche staatsgläubige Etatismus der SPD hier wieder einmal den Aufschwung und den Wirtschaftsstandort.

dpa/wog