Legal kiffen gegen Schmerzen
Der Konsum von Cannabis soll für schwer kranke Schmerzpatienten legalisiert werden. Ändert die Regierungs-Koalition das Betäubungsmittelgesetz, dürfen Medikamente mit dem Cannabis-Wirkstoff hergestellt werden und Ärzte sie für eine Therapie verschreiben. Gesetzliche Krankenversicherungen sollen zudem für die Behandlung zahlen. Eine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen lehnt die Regierung ab.
Betäubungsmittelgesetz

Legal kiffen gegen Schmerzen

Der Konsum von Cannabis soll für schwer kranke Schmerzpatienten legalisiert werden. Ändert die Regierungs-Koalition das Betäubungsmittelgesetz, dürfen Medikamente mit dem Cannabis-Wirkstoff hergestellt werden und Ärzte sie für eine Therapie verschreiben. Gesetzliche Krankenversicherungen sollen zudem für die Behandlung zahlen. Eine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen lehnt die Regierung ab.

Legaler Cannabis-Anbau zu medizinischen Zwecken. Das soll in Deutschland bis Anfang 2017 möglich sein. Dazu will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Hermann Gröhe beschließen.

Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann.

Hermann Gröhe (CDU), Gesundheitsminister

Patienten ohne therapeutische Alternative sollen getrocknete Cannabisblüten und -extrakte in Apotheken erhalten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll als staatliche Cannabisagentur fungieren. Bis es den geplanten staatlich kontrollierten Anbau in Deutschland gibt, soll die Versorgung mit Importen gedeckt werden.

Krankenkassen zahlen für Cannabis

Bislang zahlen Krankenversicherungen nur für Fertigarzneimittel in jeweils zugelassenen Anwendungsgebieten. Nun sollen die Krankenkassen auch Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen bezahlen können. Die Erstattung soll an wissenschaftliche Begleitstudien geknüpft werden.

Keine generelle Cannabisfreigabe

Die Zulassung von Cannabis als Schmerzmittel wird seit längerem verlangt. Bereits 2014 hatte das Kölner Verwaltungsgericht entschieden, dass chronisch kranke Patienten ausnahmsweise privat Cannabis züchten dürfen. Es erlaubte den Anbau zu Therapiezwecken, wenn den Kranken sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft. Die Richter gaben damit den Klagen von Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot recht. Der Cannabis-Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser. Eine generelle Cannabisfreigabe lehnt die Regierung ab.

Cannabis ist keine harmlose Substanz. Daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben.

Marlene Mortler, Bundesdrogenbeauftragte

Mehr Appetit und weniger Krämpfe

Cannabis gilt als das am häufigsten konsumierte illegale Rauschmittel. Rund drei Millionen Deutsche haben im vergangenen Jahr mindestens einmal zu einem Joint gegriffen oder einen Haschkeks gegessen – laut Deutschlandfunk. Die beiden wichtigsten Inhaltsstoffe sind Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Ihnen wird unter anderem eine schmerzlindernde, entzündungshemmende, appetitanregende und krampflösende Wirkung zugeschrieben. Cannabis wird unter anderem zur Behandlung von chronischen Schmerzen und Nervenschmerzen, bei grünem Star (Glaukom) zur Reduzierung des Augeninnendrucks, gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten und eben bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose eingesetzt. 

Öffentliche Fixerstuben für Bayern?

Der legale Einsatz von Drogen sorgt in Bayern bereits für Diskussionen. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, forderte in einem Brief an Ministerpräsident Horst Seehofer „Drogenkonsumräume“ für München und Nürnberg. Für 2015 verzeichnete der Freistaat 314 Drogentote – so viele wie seit der Jahrtausendwende nicht. Experten hoffen, dass die Fixerstuben die hohe Opferzahl senken helfen. Gesundheitsministerin Melanie Huml lehnt sie jedoch ab. Lesen Sie mehr dazu: Stuben für Süchtige in den Brennpunktstädten.

(dpa/AS)