Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um 0,6 Gramm einer „betäubungsmittelverdächtigen Substanz“, die jedoch noch im Labor getestet werden müsse. Beck stellte daraufhin seine Fraktionsämter zur Verfügung und ist derzeit krank geschrieben (der Bayernkurier berichtete). Sein Bundestagsmandat hat er allerdings behalten, auch wenn die Kritik immer schärfer wird, dass er seine Vorbildfunktion nicht mehr erfülle.
Zunächst hatte die Bundestagsverwaltung die Aufhebung der Immunität aus formalen Gründen abgelehnt. Nunmehr hat sie dem nachgebesserten Begehren der Staatsanwaltschaft nicht mehr widersprochen. In der Regel kann gegen einen Abgeordneten nach 48 Stunden ermittelt werden, wenn der Bundestag einer entsprechenden Mitteilung über die Ermittlungsabsicht der Staatsanwaltschaft nicht widerspricht.
Fadenscheinige Entschuldigung
Wenn es sich tatsächlich um Crystal Meth handelt, wird Becks Entschuldigung, er habe „immer eine liberale Drogenpolitik vertreten“, reichlich dünn. Hier ginge es dann nicht um Cannabis, dessen Freigabe die Grünen seit Jahren immer propagieren, sondern um eine hochgefährliche Substanz, dessen Konsum sehr schnell zu einer psychischen Abhängigkeit führen kann. Nebenwirkungen können außerdem unter anderem Herzrhythmusstörungen, Magengeschwüre, Schlafstörungen, paranoide Wahnvorstellungen, der Ausfall der Zähne, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie akustische Halluzinationen und Aggressivität sein. Das sehen offenbar auch die Grünen so: Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte den Konsum von Crystal Meth für nicht vereinbar mit der liberalen Drogenpolitik der Grünen.
(dpa/avd)