NPD abschieben: Ob die Partei als verfassungsfeindlich verboten werden muss, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Bild: Imago/epd-bild/Norbert Neetz
NPD-Verfahren

Gericht hält Frage der V-Leute für geklärt

Anders als im Jahr 2003 scheitert das Verbotsverfahren gegen die NPD nicht am Einsatz von Informanten durch den Verfassungsschutz. Auch zwei Befangenheitsanträge lehnt das Verfassungsgericht ab. Jetzt geht es darum zu beweisen, dass die NDP tatsächlich aktiv und aggressiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgeht.

Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen – es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sei nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.

Damit steigt das Gericht nun in die inhaltliche Prüfung ein. Laut Voßkuhle hat die NPD nach dem dritten Verhandlungstag am Donnerstag sechs Wochen Zeit, neue Aspekte vorzubringen. In diesem Fall würde das Gericht möglicherweise weiter verhandeln. Sonst komme die Verhandlung aber am Donnerstag zum Abschluss. Bis zu einem Urteil werden dann wohl einige Monate vergehen. Erklären die Richter die rund 5200 Mitglieder starke Partei für verfassungswidrig, muss sie sich auflösen.

Informanten wurden rechtzeitig abgeschaltet

Am Dienstag hatte der Senat bis in den Abend hinein hinterfragt, ob die Partei wirklich rechtzeitig zum Verfahren frei von Informanten des Verfassungsschutzes war. Die Länder haben dafür umfangreiche Belege eingereicht. Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (CDU) betonte, in der NPD gebe es seit 2012 keine V-Leute mehr. Ein erster Verbotsanlauf war 2003 gescheitert, weil bis in die Spitzen der Partei hinein sogenannte V-Leute waren. Diesmal hatten die Bundesländer vorgesorgt und im vergangenen Jahr auf Bitten des Gerichts noch einmal umfangreich dokumentiert, dass alle V-Leute rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens „abgeschaltet“ waren. NPD-Anwalt Peter Richter hatte am Dienstag versucht, Überwachungs- und Anwerbeversuche jüngeren Datums nachzuweisen. Das Gericht sieht die vorgetragenen Fälle aber nicht als relevant an.

Gescheitert ist die NPD auch mit einem Befangenheitsantrag. NPD-Anwalt Peter Richter hatte zwei Richter des Zweiten Senats abgelehnt – seine Anträge waren jedoch nicht erfolgreich. Zugleich verlangte er die Einstellung des Verfahrens, weil es keine Beweise dafür gebe, dass die V-Leute der Verfassungsschutzbehörden tatsächlich abgeschaltet worden seien.

Hürden für ein Parteiverbot sind hoch

Im nächsten Schritt wird es in Karlsruhe nun darum gehen, die NPD systematisch auf ihre mögliche Verfassungswidrigkeit abzuklopfen. Das Grundgesetz setzt für ein Verbot hohe Hürden. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Das Gericht war beim letzten Parteiverbot in den 50er Jahren davon ausgegangen, dass eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung dazukommen muss. Der Senat steht vor der Herausforderung, diese Kriterien für die heutige Zeit weiterzuentwickeln. Ein Verbot müsste inzwischen auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof Bestand haben. Nach dessen Rechtsprechung muss ein derart drastischer Eingriff zum Schutz der demokratischen Ordnung auch wirklich notwendig sein.

Der Bundesrat versucht in seinem Verbotsantrag, eine Wesensverwandtschaft der NPD zum Nationalsozialismus zu belegen. Bundesregierung und Bundestag haben sich nicht angeschlossen. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte vor Beginn des Verfahrens mehrfach gefordert, Bundesregierung und Bundestag sollten dem Verfahren beitreten. „Das wäre glaubwürdiger als jedes abstrakte Bekenntnis gegen Rechtsradikalismus“, sagte Seehofer.

Alle Erfahrungen zeigen, dass ein Verbot schon zunächst mal eine massive Behinderung für eine verbotene Partei ist.

Günther Beckstein

Bayerns Innenministers Joachim Herrmann erklärte, die NPD müsse verboten werden, weil sie unerträgliche Hetze gegen Ausländer und Juden verbreite. „Sie schürt ein ganz gefährliches Klima, es sind immer wieder NPD-Funktionäre auch selbst an Gewalttaten beteiligt“, sagte der CSU-Politiker am Mittwoch am Rande des zweiten Verhandlungstages im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Gefährlichkeit der NPD bemesse sich nicht nur an ihrer Vertretung in Parlamenten, sondern an dem, was sie an Stimmung im Land verbreite. Zur Gewalt gegen Flüchtlinge trage auch die Neonazi-Propaganda der NPD bei, meinte Herrmann.

Für Günther Beckstein ist die NDP eindeutig verfassungsfeindlich

Der frühere bayerische Innenminister und Ministerpräsident Günther Beckstein sagte, die NPD sei „ganz eindeutig eine verfassungsfeindliche Partei, die sich aggressiv-kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung“ stelle. Wenn das Verbot käme, wäre dies ein Fortschritt für die Sicherheitsbehörden, ist Beckstein überzeugt – „auch wenn ich mir sicher bin, dass nicht alle Rechtsextremisten damit verschwinden“. Etliche von ihnen würden bei anderen Parteien wieder auftauchen. Aber, so Beckstein: „Alle Erfahrungen zeigen, dass ein Verbot schon zunächst mal eine massive Behinderung für eine verbotene Partei ist.“

(mit Material von dpa)