Faktencheck zur Asylpolitik
Die CSU-Landesgruppe wehrt sich gegen den Eindruck in Teilen der Öffentlichkeit, dass die große Koalition nichts zur Eindämmung der Flüchtlingskrise unternehme. In einer übersichtlichen Auflistung auf ihrer Homepage im Internet macht sie den "Faktencheck" - mit zehn Hauptpunkten von sicheren Herkunftsländern bis zur Integrationspflicht.
CSU im Bundestag

Faktencheck zur Asylpolitik

Die CSU-Landesgruppe wehrt sich gegen den Eindruck in Teilen der Öffentlichkeit, dass die große Koalition nichts zur Eindämmung der Flüchtlingskrise unternehme. In einer übersichtlichen Auflistung auf ihrer Homepage im Internet macht sie den "Faktencheck" - mit zehn Hauptpunkten von sicheren Herkunftsländern bis zur Integrationspflicht.

Die große Koalition hat bereits einiges bewegt, um den Massenzustrom an Flüchtlingen, Asylbewerbern und anderen Immigranten einzudämmen: So wurde mit der Definition aller Staaten des Westbalkans als sichere Herkunftsländer der Zustrom an Wirtschafts- und Sozialmigranten von dort praktisch zum Versiegen gebracht, der Anfang 2015 speziell in Bayern erhebliche Probleme verursacht hat. Und mit dem Vorrang von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen werden wirtschaftliche Fehlanreize für potenzielle Glücksritter beseitigt.

Die Botschaft der „Faktencheck“-Liste der CSU-Landesgruppe ist klar: Wir reden nicht nur, wir tun auch was – und zwar nicht wenig.

  1. Sichere Herkunftsstaaten: Der gesamte Westbalkan gilt bereits als sicher, Zuwanderer von dort können damit rasch abgelehnt werden. Die Liste soll laut Koalitionsbeschluss um die nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien und Tunesien erweitert werden. Damit hätte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Handhabe, Asylbewerber von dort rasch abzulehnen. Bayern will per Bundesratsinitiative noch weitere Staaten auf diese Liste setzen lassen. Für Personen aus diesen bestimmten Ländern werden die Verfahren beschleunigt und abgelehnte Asylbewerber schneller zurückgeführt.
  2. Weniger Fehlanreize für Asylbewerber: Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive sollen ebenso wie Folgeantragssteller und Asylbewerber, die ihre Mitwirkung verweigern, einem beschleunigten Verfahren unterzogen werden, das maximal drei Wochen dauern soll. Bis zum Ende des Verfahrens werden sie in besonderen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht und nicht auf die Kommunen verteilt. Bayern war auch hier Vorreiter mit den Zentren in Manching und Bamberg. Sachleistungen sollen für diese Klientel stets Vorrang vor Geldleistungen haben.
  3. Einschränkung des Familiennachzugs: Flüchtlinge mit eingeschränktem (sogenannten subsidiärem) Schutz dürfen zwei Jahre lang ihre Familie nicht nach Deutschland holen. Dies ist überaus sinnvoll, da subsidiär Schutzbedürftige zunächst ohnehin nur für ein Jahr in Deutschland bleiben dürfen. Dies ist Teil des Asylpakets II und wird noch Februar im Bundestag verabschiedet.
  4. Bessere Registrierung: Alle Asylbewerber werden unmittelbar nach Einreise registriert und erhalten einen Flüchtlingspass. Dieser Ankunftsnachweis erfasst wichtige Kerndaten, den Fingerabdruck und ist die Voraussetzung für den Bezug von Leistungen. Dies soll insbesondere Mehrfachregistrierungen verhindern helfen. Erschreckend dabei: Beispielsweise der Macheten-Attentäter von Paris war in Deutschland und Belgien unter sechs verschiedenen Identitäten registriert.
  5. Schnellere Verfahren, mehr Personal: Die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen wurde verkürzt. Dauerte Ende 2014 ein Asylverfahren noch durchschnittlich 7,3 Monate sind es mittlerweile nur noch 5,1 Monate. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mehr Personal erhalten. Allein 2015 mehr als 40 Prozent. Im Bundeshaushalt 2016 sind nochmals 4.000 weitere Stellen vorgesehen. Auch bei der Bundespolizei wurden mehr als 3.000 zusätzliche Stellen geschaffen.
  6. Schnellere Abschiebungen: Abgelehnte Asylbewerber müssen schnellstmöglich abgeschoben werden. Bund und Länder haben sich deshalb zu einer Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten verständigt. Nun ist es aber vor allem an den Bundesländern, die Abschiebungen auch konsequent umzusetzen. Beschlossen wurde unter anderem Abschiebungen nicht mehr anzukündigen. Vor allem SPD-regierte und rot-grüne Länder waren bislang sehr nachlässig und inkonsequent bei Abschiebungen sowie beim Sachleistungsprinzip (der Bayernkurier berichtete).
  7. Erleichterte Ausweisungen für Kriminelle: Wer sich in Deutschland nicht an Recht und Gesetz hält, muss das Land wieder verlassen. Künftig können kriminelle Ausländer und Asylbewerber abgeschoben werden, wenn sie zu einer Freiheitstrafe verurteilt werden – egal ob auf Bewährung oder nicht. Bisher lag die Grenze praktisch bei drei Jahren ohne Bewährung.
  8. Europäische Solidarität gefordert: Ein verlässlicher Schutz der EU-Außengrenzen ist unbedingt notwendig. Außerdem laufen Verhandlungen über den Ausbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, die Einrichtung von sogenannten Hot Spots – also Registrierungs- und Verteilungszentren – sowie nicht zuletzt eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge. Wenn all dies nicht hilft, muss Deutschland seine Grenzsicherung wieder selbst in die Hand nehmen.
  9. Entlastung für Länder und Kommunen: Länder und Kommunen erhalten mehr Unterstützung vom Bund. Im Jahr 2015 hat der Bund seine Mittel auf zwei Milliarden erhöht, 2016 folgen weitere 3,67 Milliarden Euro. Mit 670 Euro pro Monat je Asylbewerber fließen weitere Gelder an die Länder. Zusätzlich werden die Leistungen für den sozialen Wohnungsbau, der allen zu Gute kommt, massiv aufgestockt.
  10. Integrationspflicht für alle Zuwanderer: Integration ist Grundvoraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Asylbewerber erhalten deshalb frühzeitig Zugang zu Integrations- und Sprachkursen. Sie müssen sich allerdings selbst daran finanziell beteiligen – mit zehn Euro im Monat. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird zudem Maßnahmen für eine gelingende Integration für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive erarbeiten. Junge Asylbewerber erhalten bereits bei Antritt einer Ausbildungsstelle einen Aufenthaltstitel, der für die Gesamtdauer der Ausbildung gilt.

Der Fakten-Check im Detail hier.

Wolfram Göll