Illegaler „Weißer Palast”
Überraschender Gegenwind für den türkischen Präsidenten: Ein Gericht erklärt den prunkvollen Palast Erdogans in Ankara für illegal und hebt die Baugenehmigung nachträglich auf. Ob das Urteil mehr ist als ein symbolischer Akt, wird sich allerdings erst noch zeigen.
Erdogans Prunkresidenz

Illegaler „Weißer Palast”

Überraschender Gegenwind für den türkischen Präsidenten: Ein Gericht erklärt den prunkvollen Palast Erdogans in Ankara für illegal und hebt die Baugenehmigung nachträglich auf. Ob das Urteil mehr ist als ein symbolischer Akt, wird sich allerdings erst noch zeigen.

Es war eine ungeliebte Überraschung für den türkischen Präsidenten: Das oberste Verwaltungsgericht der Türkei hat den umstrittenen Palast von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan in Ankara für illegal erklärt. Die Baugenehmigung werde nachträglich aufgehoben, hieß es in der Gerichtsentscheidung am Dienstagnachmittag.

Erdogan hatte diverse gerichtliche Baustopps ignoriert

Der wegen seiner Größe und Kosten umstrittene Palast war im vergangenen Jahr fertiggestellt worden. Die türkische Architektenkammer gegen den Bau geklagt. Die Vorsitzende der Architektenkammer in Ankara, Tezcan Karakus Candan, sagte der Deutschen Presse-Agentur, der „Weiße Palast” genannte Amtssitz sei in einem Naturschutzgebiet errichtet worden. Die Kammer hatte deswegen vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Candan sagte außerdem,  mehrere Gerichte hätte seit 2011 diverse Baustopps verhängt, die Erdogan aber stets ignoriert habe. Der Palast kostete Erdogans Angaben zufolge umgerechnet rund 400 Millionen Euro und verfügt über mehr als 1150 Zimmer. Die Dimensionen des Baus und der finanzielle Aufwand hatten in der Türkei, aber auch im Ausland für Empörung und Unverständnis gesorgt.

Urteil nur ein symbolischer Akt?

Ob das Urteil konkrete Konsequenzen haben wird, und wie diese aussehen könnten, ist im Moment völlig unklar. Der „Weiße Palast” wurde 2014 fertiggestellt und dient dem Staatspräsidenten seither als offizielle Residenz du Schauplatz von Staatsempfängen.