Bayerns Finanzminister Markus Söder. (Foto: Nikky Meier)
Finanzen

Hände weg vom Bargeld

Bayerns Finanzminister Markus Söder wendet sich entschieden gegen Bestrebungen, Barzahlungen zu begrenzen. Die EU-Kommission will damit kriminelle Geschäfte unterbinden. Aus der SPD kommen ähnliche Forderungen.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) hat sich klar gegen die Begrenzung von Bargeld-Zahlungen ausgesprochen. „Bei Geld hört der Spaß auf. Das ist die Obergrenze, die die CSU ablehnt“, sagte Söder der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass das Thema auch im anstehenden Bundestagswahlkampf eine wichtige Rolle spielen werde – auch wenn die Diskussion in Brüssel noch am Anfang sei. „Das ist eine grundlegende gesellschaftspolitische Frage, die die Menschen bewegt und die muss von der Union beantwortet werden.“

Pläne der EU-Kommission

Anfang Februar hatte die EU-Kommission Vorschläge zu einer Begrenzung von Barzahlungen veröffentlicht. Die EU sieht Bargeldgeschäfte als Hauptfinanzquelle von kriminellen Organisationen und Terroristen. Die Beschränkung von Barzahlungen soll dazu beitragen, derartige Geschäfte einzudämmen. Zwei Möglichkeiten stehen dabei zur Diskussion: Eine Variante wäre die Einführung einer Obergrenze für Barzahlungen. Die EU würde dazu eine Höchstsumme festlegen, die einzelnen Mitgliedsländer könnten aber auch niedrigere Schwellen bestimmen. Summen über dieser Grenze müssten auf einem nachverfolgbaren Weg, etwa per Überweisung, vorgenommen werden.

Der Staat muss nicht alles regulieren. Die Nachteile einer Begrenzung oder gar einer Abschaffung bei Bargeldgeschäften überwiegen.

Markus Söder

Die zweite Möglichkeit wäre eine Meldepflicht für Bargeldgeschäfte ab einer gewissen Summe. Die Zahlungen würden dann in einer Datenbank registriert. Die Kommission warnt jedoch vor dem hohen bürokratischen Aufwand, der mit einer Meldepflicht verbunden ist. Zudem zeige die Tatsache, dass noch kein Mitgliedstaat eine solche Meldepflicht eingeführt habe, dass eine solche Vorschrift nicht als wirksam angesehen werde.

SPD fordert das Aus für den 500-Euro-Schein

Ganz ähnlich wie die EU-Kommission argumentierte im vergangenen Jahr bereits eine Gruppe von SPD-Bundestagsabgeordneten. Sie machte sich für die Abschaffung des 500-Euro-Scheins stark. Darüber hinaus wollten die Sozialdemokraten eine Obergrenze für Barzahlungen von 5000 Euro einführen. Nach Auffassung der Parlamentarier um den SPD-Finanzpolitiker Jens Zimmermann sollten damit Terrorismus und organisierte Kriminalität effektiver bekämpft werden.

In einzelnen EU-Ländern besteht bereits eine Bargeldgrenze: In Frankreich liegt die Obergrenze etwa bei 1000 Euro, in Italien bei 3000 Euro. Wer sich nicht daran hält, muss in Italien mit Strafen bis 3000 Euro, in Frankreich sogar mit Strafen bis 15.000 Euro rechnen.

CSU will keine gläsernen Bürger

Söder lehnt diese Pläne ab. „Der Staat muss nicht alles regulieren. Die Nachteile einer Begrenzung oder gar einer Abschaffung bei Bargeldgeschäften überwiegen“, sagt er. Bargeld stehe für Freiheit, eine Abschaffung würde die Persönlichkeitsrechte der Menschen nachhaltig beeinflussen, es gebe nur noch „gläserne Bürger“, deren Transaktionen überall nachvollzogen würden.

„Eine Beschränkung in Form einer Begrenzung oder gar eine Abschaffung geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei“, sagt Söder. In Deutschland würden laut einer Studie der Deutschen Bundesbank immer noch fast 80 Prozent aller Transaktionen in bar getätigt; gemessen am Umsatz werde damit mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Waren und Dienstleistungen beim Einkauf bar bezahlt.

Gerade bei der Terrorismusbekämpfung geht es selten um Bargeldgeschäfte, so dass eine Bargeldgrenze ihr Ziel verfehlen würde.

Markus Söder

Zudem zweifelt Söder daran, dass die Finanzierung des Terrorismus dadurch ernsthaft erschwert werden könne: „Gerade bei der Terrorismusbekämpfung geht es selten um Bargeldgeschäfte, so dass eine Bargeldgrenze ihr Ziel verfehlen würde.“ Dies gelte auch für vermeintliche Effekte im Kampf gegen Steuerhinterzieher.

Juristen melden Bedenken an

Namhafte Juristen haben immer wieder Bedenken gegen die Beschränkung oder gar Abschaffung von Bargeldgeschäften geäußert. So sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dies wären „nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“. Zudem habe das Verfassungsgericht immer wieder betont, „dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf“.