Die Post darf im aktuellen Tarifkampf um mehr Geld und kürzere Arbeitszeiten weiter Beamte als Ersatz für streikende Angestellte einsetzen. Das entschied das Arbeitsgericht Bonn und wies damit eine Klage der Gewerkschaft Verdi zurück.
Die Gewerkschaft sieht die Beamten als Streikbrecher und wollte ihren Einsatz für bestreikte Tätigkeiten ganz verbieten lassen.
Das Gericht verwies aber auf eine Präzedenzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1993, nach der nur der „zwangsweise“ Einsatz von Beamten untersagt ist. Freiwillige Einsätze seien dagegen nach Auffassung des Gerichts erlaubt, sagte der Vorsitzende Richter. Die Streiks in dem Tarifkonflikt gehen unterdessen weiter – im Vergleich etwa zu den Bahnstreiks der vergangenen Wochen findet dies aber nicht die Aufmerksamkeit der großen Öffentlichkeit. Die Auswirkungen der Streiks seien weiterhin vergleichsweise überschaubar, teilte die Post mit.