In den USA ist es umstritten, in Deutschland wahrscheinlich ab Freitag verboten: unkonventionelles Fracking. (Bild: Imago/Pacific Press Agency)
Frackingverbot

Ein Sieg der Vernunft

Es ist vor allem ein Sieg für die Umwelt und der Vernunft: Das unkonventionelle Fracking wird in Deutschland grundsätzlich verboten. Darauf hat sich die Koalition von CDU/CSU und SPD in dieser Woche geeinigt, am Freitag soll der Bundestag das Gesetz verabschieden. Den Grünen konnte man es trotzdem nicht recht machen. Kritik kommt auch aus der Gaswirtschaft.

Wieder einmal wittern die Bündnis-Grünen hinter einer vernünftigen Entscheidung der Koalition eine große Verschwörung. So sprach der grüne „Energie-Experte“ Oliver Krischer gleich mal von einer „Mogelpackung“ und malte den Teufel an die Wand: Der Vorschlag der Koalition schaffe über Probebohrungen den Einstieg in eine spätere großflächige Fracking-Förderung, behauptete er.

Einzelne Probebohrungen nur zu wissenschaftlichen Zwecken

Die Koalition hatte sich die Entscheidung über die Förderung von Schiefergas bekanntlich alles andere als leicht gemacht und lange um einen Kompromiss gerungen. Klar ist jetzt, dass es ein Fracking, wie es in den USA praktiziert wird, in Deutschland nicht geben wird. Die Methode, bei der unter anderem auch Chemikalien in tiefe Gesteinsschichten gepumpt werden, um an Öl und Schiefer-Gas zu gelangen, stößt auch in der Bevölkerung auf breite Ablehnung. Auch wenn der Chemikaliencocktail mittlerweile deutlich entschärft wurde und zahlreiche Unwahrheiten über Fracking im Umlauf sind, überwiegt nicht zu Unrecht das Unbehagen über die fehlenden Informationen zu möglichen Umweltschäden dieses Verfahrens. Das sogenannte unkonventionelle Fracking soll deutschlandweit höchstens viermal zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt werden. Ob und wo es dazu kommt, entscheiden die einzelnen Bundesländer selbst.

Erdgasförderung aus Sandstein seit Jahren gang und gäbe

Erlaubt bleibt hingegen unter Auflagen das konventionelle Fracking, das in Deutschland nie verboten war. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird es bei der Erdgasförderung aus Sandstein in Deutschland seit vielen Jahren angewendet. Die meisten Lagerstätten befinden sich in Niedersachsen. Die Bestimmungen zu der Fördermethode regeln das geltende Berg- und Wasserrecht sowie andere Umweltrechte. Verboten ist das konventionelle Fracking unter anderem an Talsperren und Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung beitragen.

BVEG sieht wichtige Option aus der Hand gegeben

Während Umweltverbände und die Grünen im Bundestag auf ein komplettes Frackingverbot pochen, geht den deutschen Gasförderern der Gesetzesentwurf der Koalition viel zu weit. Sie sehen das generelle Verbot des unkonventionellen Frackings sehr kritisch: „Schiefergas ist eine wichtige Option, die mit diesem Gesetzespaket praktisch aus der Hand gegeben wird“, beklagte Medienberichte zufolge am Dienstagabend der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG). Der Verband sieht in Deutschland durchaus „relevante Potenziale an Schiefergas und Kohleflözgas“ und verweist auf eine Schätzung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Bis zu 2300 Milliarden Kubikmeter Schiefergas könnten demnach hierzulande gefördert werden. Zum Vergleich: Der jährliche Verbrauch von Erdgas liegt laut BVEG bundesweit derzeit bei 90 Milliarden Kubikmeter. Die beim unkonventionellen Fracking eingesetzten Chemikalien sieht der Verband längst nicht so kritisch wie viele Umweltschützer und Politiker: Der Flüssigkeit, mit der „gefract“ werde, würden „in geringem Umfang Begleitstoffe“ beigegeben, heißt es. „Ihr Anteil an der Gesamtflüssigkeitsmenge beträgt im Regelfall weniger als fünf, meist weniger als ein Prozent.“