CSU-Landesgruppe in Berlin: Das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages. (Foto: M. Dietrich)
Bundestag

Aus der CSU-Landesgruppe

Arbeitnehmer können leichter von Teil- zu Vollzeit und umgekehrt wechseln, das Berufsbeamtentum wird gestärkt, das Abmahn-Unwesen eingeschränkt und der Kampf gegen muslimische Vielehen fortgesetzt – die aktuelle Agenda der CSU-Bundestagsabgeordneten.

Kampf gegen Vielehen

Bayern hat im Bundesrat einen erneuten Vorstoß zum Kampf gegen muslimische Mehrehen eingebracht.

Die Bundestags-CSU fordert, zügig eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen und die bayerische Bundesratsinitiative zu unterstützen: „Die bayerische Bundesratsinitiative zur Bekämpfung von Mehrehen verdient Unterstützung. Wir verurteilen Mehrehen“, erklärt der der rechts- und innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Volker Ullrich. Und der ehemalige Bundesminister Christian Schmidt betont: „Vielehen stehen in komplettem Gegensatz zu unserer bürgerlichen Rechtsordnung. Sie verletzen brutal das Recht von Frauen auf Gleichberechtigung. Polygamie, also die Eheschließung von mehr als zwei Partnern, kann und darf auch nicht die Grundlage für die Beanspruchung von irgendwelchen Rechtstiteln oder Sozialleistungen in Deutschland sein; sie darf auch nicht auf Umwegen den Weg in unsere Rechtsordnung finden. Zu Recht ist sie in Deutschland strafbar.“ Dennoch bedarf es einer Neuregelung, meint Ullrich: „In der Praxis ist die Rechtslage leider nicht so eindeutig. Durch den Zuzug von Flüchtlingen geraten Ausländerbehörden in die Situation, mit Vielehen umgehen zu müssen. Als Maßstab wird bisweilen das Recht des Herkunftsstaates, dem der Mann zum Zeitpunkt der Eheschließung angehört, herangezogen. Diese Unklarheiten müssen wir schnell beseitigen. Wir brauchen wie bei den Kinderehen eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, dass bei Eheschließungen nur deutsches Recht gilt. Im Ausland geschlossene Mehrehen müssen rechtssicher von der Anerkennung ausgeschlossen werden können.“

Teilzeit zu Vollzeit und umgekehrt

„Die CSU steht für eine familienfreundliche Arbeitswelt, die Eltern Flexibilität, Aufstiegs- und Qualifizierungschancen bietet. Familie zuerst, das ist unser Anspruch“, erklärt der CSU-Arbeitsmarktpolitiker Stephan Stracke zum Beschluss des Bundeskabinetts, den Wechsel von Teilzeit- zu Vollzeitstellen und umgekehrt zu erleichtern. „Dazu zählt, dass der Wechsel von Teilzeit zu Vollzeit und umgekehrt einfacher möglich sein muss. Das war eine zentrale Forderung in unserem Bayernplan, mit dem wir im vergangenen Jahr in die Bundestagswahl gezogen sind. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich den heute beschlossenen Gesetzentwurf“, betont Stracke. Nach langen Diskussionen wurde die von der SPD gewünschte Beweislastumkehr zugunsten von Teilzeitbeschäftigten entschärft. Diese hätte vor allem Mittelständlern massiv geschadet. In der Gesetzesbegründung steht nun eine Klarstellung, dass Arbeitgeber keine neuen Arbeitsplätze schaffen müssten, um einen Wunsch auf Vollzeit zu erfüllen. Arbeitgeber könnten nun eine Vollzeitstelle verwehren, wenn kein freier Arbeitsplatz da ist, sagte SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil. Stracke begrüßt das: „Die CSU steht dafür, gemeinsam mit der Wirtschaft familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Deshalb bin ich froh, dass auf den letzten Metern die berechtigten Einwände der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beweislastumkehr beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit in der Gesetzesvorlage aufgegriffen worden sind. Die arbeitsmarktpolitische Vernunft hat sich durchgesetzt. Die Politik der Sozialdemokraten mit dem Kopf durch die Wand ist gescheitert.“

Abmahn-Unwesen stoppen

Der Petitionsausschuss befasste sich mit den Befürchtungen kleiner und mittelständischer Unternehmen, mit Abmahnungen wegen fehlerhafter Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung überhäuft zu werden. Mit überhöhten Geldforderungen seitens der „Abmahnindustrie“ sehen viele Kleinunternehmen ihre Existenz gefährdet. Diese Ansicht unterstützt auch eine Studie des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW). Dazu meint der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der CSU-Sozialpolitiker Paul Lehrieder: „Die CDU/CSU hat bereits signalisiert, dass es kurzfristig zu einer Aussetzung von Sanktionsmöglichkeiten kommen wird.“ Der Vertreter des Justizministeriums deutete an, dass sein Haus bereits an Änderungen im Abmahnwesen arbeite. Jedoch konnte er noch keine zeitlichen Angaben machen. Lehrieder: „Dass eine Änderung zeitnah erfolgen muss, ist allen Teilnehmern der heutigen Anhörung bewusst geworden. Gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen kann eine einzige Abmahnung oft schon existenzbedrohend sein. Die aktuellen Änderungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung wirken hierbei wie ein Brandbeschleuniger. Hier muss dem Abmahnmissbrauch schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden.“

Stärkung des Berufsbeamtentums

Beamte und verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken, das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Streikverbot für Beamte ist klug und umsichtig“, meint der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, dazu. Laut Verfassungsgericht bleibt es auch in Zukunft bei dem Verbot für Beamte, die Bedingungen ihrer Arbeit mithilfe von Arbeitskämpfen ändern zu wollen. Vier Lehrer hatten während der Arbeitszeit an Protestveranstaltungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und waren deshalb disziplinarisch belangt worden. Dagegen hatten sie geklagt. „Damit wird das Berufsbeamtentum als tragende Säule der Staatsverwaltung von Bund, Länder und Kommunen gestärkt. Das Urteil wird dazu führen, das hohes Vertrauen in die integre Arbeit der Beamtenschaft in der Bevölkerung zu wahren. Klar ist aber auch, dass der Dienstherr als Folge dieser besonderen Treuepflicht seiner Beamten stets für eine angemessene Besoldung, ausreichende Personalstellen und eine adäquate Ausstattung sorgen muss.“