Aus der Landesgruppe
Die Wiedereinführung der Optionspflicht bei der Staatsbürgerschaft, der „Vegan“-Etikettenschwindel, Leistungen für Contergan-Geschädigte, mobile Zukunft, Pflegestärkungsgesetz, bessere Finanzierung für Start-Ups – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Die Wiedereinführung der Optionspflicht bei der Staatsbürgerschaft, der „Vegan“-Etikettenschwindel, Leistungen für Contergan-Geschädigte, mobile Zukunft, Pflegestärkungsgesetz, bessere Finanzierung für Start-Ups – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.

Optionen als Chancen und nicht als Konflikte begreifen

Die Staatsangehörigkeit darf nicht beliebig sein, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser. Der CDU-Parteitag in Essen beschloss den Antrag der Jungen Union, den Kompromiss mit der SPD zur doppelten Staatsbürgerschaft aufzukündigen und die sogenannte Optionspflicht für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern wieder einzuführen. Frieser: „Auch wenn Kompromisse mit einem Koalitionspartner nicht leichtfertig in Frage gestellt werden dürfen, ist es wichtig, diese Debatte zu führen. Die CSU-Landesgruppe hat eine generelle doppelte Staatsbürgerschaft immer abgelehnt. Sie ist im Gegensatz zu bestehenden, historisch gewachsenen Ausnahmeregelungen nicht wünschenswert. Bis 2014 bestand die Optionspflicht: in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern mussten sich zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Auseinandersetzung und bewusste Entscheidung sind für das Gefühl von Zugehörigkeit und Loyalität positiv. In 98 Prozent der Fälle bekannten sich die jungen Menschen klar zu Deutschland. Das zeigt, dass sie Teil unseres Landes sind und das auch so empfinden. Dies können sie auch tun, ohne ihre Wurzeln oder die Heimat ihrer Eltern zu verleugnen. Es ist möglich, seine Zukunft in einem Land zu planen und gleichzeitig die Traditionen der Eltern zu pflegen und wertzuschätzen. Niemand soll in einen unauflösbaren Loyalitätskonflikt gestürzt werden. Wenn man sich aber nie festlegen, nie damit auseinandersetzen muss, wohin man gehören möchte, wird eine Staatsangehörigkeit, die automatisch neben eine weitere tritt, schnell beliebig. Und beliebig darf unsere Staatsangehörigkeit, die normalerweise am Ende einer erfolgreichen Integration steht, niemals sein.“

Mit Pflegestärkungsgesetz erhebliche Verbesserungen erreicht

Zu dem Pflegebericht, der im Kabinett beschlossen wurde, hat sich die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, geäußert: „Unsere Pflegestärkungsgesetze wirken – das belegt der Pflegebericht, der heute im Kabinett vorgestellt wurde. Wir haben mit der Pflegereform, die im November mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz abgeschlossen wurde, dafür gesorgt, dass mehr Pflegebedürftige Unterstützung bekommen – zum Beispiel indem wir die finanzielle Förderung für notwendige Umbauten massiv aufgestockt haben. Außerdem profitieren Pflegebedürftige insgesamt von höheren finanziellen Leistungen und von besserer Betreuung durch zusätzliche Pflegekräfte. Wir haben damit auf die Herausforderungen reagiert, vor die uns die alternde Gesellschaft stellt. Der Pflegebericht zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen erfolgreich sind.“

Für eine mobile Zukunft

Wir haben das stärkste Infrastrukturprogramm auf den Weg gebracht, das es je gab, erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, und der verkehrspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier. Anlässlich der Verabschiedung der drei Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 sagen sie: „Unsere Straßen, Bahnlinien und Wasserstraßen sind die Lebensadern unserer Gesellschaft. Mit den drei Ausbaugesetzen, die auf dem Bundesverkehrswegeplan 2030 aufbauen, schaffen wir die Grundlagen für die Mobilität von morgen. Heute haben wir das stärkste Infrastrukturprogramm verabschiedet, das es je gab. Dabei haben wir uns vor allem von den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen vor Ort leiten lassen. So haben wir zum Beispiel den Schienenverkehr gestärkt und uns für Ortsumfahrungen eingesetzt, um die Menschen von vermeidbarem Verkehr zu entlasten. Stringent haben wir das Prinzip ‚Erhalt vor Aus- und Neubau‘ umgesetzt und sind konsequent die Beseitigung von Engpässen in unseren Verkehrsnetzen angegangen“, sagt Ulrich Lange. Karl Holmeier meint: „Die hervorragenden Gesetzentwürfe unseres Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt haben wir mit guten Anträgen der Koalitionsfraktionen abgerundet und so den Weg in eine mobile Zukunft eingeschlagen. So haben wir die Projekte A6 bei Feuchtwangen und B12 zwischen Kempten und Marktoberdorf in den vordringlichen Bedarf sowie die Ortsumgehung der B299 von Ursensollen in den weiteren Bedarf mit Planungsrecht hochgestuft und auf der Bahnstrecke Hanau-Würzburg / Fulda-Erfurt einen Fernzughalt Aschaffenburg vorgesehen. Bei unseren Planungen haben wir stets auf die Finanzierbarkeit der vorgesehenen Projekte geachtet. Erstmals haben wir auch die Öffentlichkeit intensiv beteiligt, sodass ein maßgeschneidertes Infrastrukturprogramm entstanden ist. Diese passgenaue und finanziell durchdachte Planung unterscheidet sich von den Planungen vorhergehender Regierungen.“

Etikettenschwindel bei „veggie“ und „vegan“ stoppen

Nicht alles ist fleischlos oder vegan, auf dem „veggie“ oder „vegan“ draufsteht, meint die die agrar- und ernährungspolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler.  Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem ernährungspolitischen Bericht „Gesunde Ernährung, sichere Produkte“ der Bundesregierung befasst. Zudem wurde der Antrag der Regierungskoalition über verlässliche Rahmenbedingungen für vegane und vegetarische Lebensmittelangebote beraten. Mortler: „Der Ernährungspolitische Bericht ist die erste umfassende Bestandsaufnahme der Bundesregierung zu ihren Aktivitäten in den Bereichen Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz. Die Bundesregierung hat nicht nur den gesundheitlichen Verbraucherschutz verbessert – zum Beispiel durch neue Regelungen, um insbesondere Jugendliche vom Rauchen abzuhalten – sondern auch viel in Prävention und Ernährungsaufklärung investiert. Weil sich damit hohe Gewinnspannen erzielen lassen, treibt die Ernährungsindustrie den Trend zu veganer und vegetarischer Ernährung als Lifestyle-Thema voran. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Produkten. Erstens wecken Bezeichnungen wie „Veggie-Rindersteak“ oder „veganer Schinken“ falsche Erwartungen: wenn etwas „Steak“ oder „Schinken“ heißt, wird man es auch für Steak oder Schinken halten – für Fleisch also. Zweitens ist nicht alles fleischlos oder vegan, auf dem „veggie“ oder „vegan“ draufsteht. Viele dieser Produkte enthalten tatsächlich ungesunde Zusatzstoffe, Vitamine oder Aromen tierischen Ursprungs, die nicht ausgewiesen werden müssen. Diesen Etikettenschwindel müssen wir dringend unterbinden. Deshalb fordern wir eine einheitliche Definition für die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“. Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission muss deshalb klare Vorgaben für die Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Lebensmitteln machen. Davon profitieren auch die Hersteller, die die notwendige Rechtssicherheit für ihr Produktangebot erhalten. Die Verbraucherinnen und Verbraucher fragen zudem immer stärker regionale Produkte nach, wodurch auch die klare Herkunftskennzeichnung immer bedeutender wird. Deshalb hat sich die Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft auf dem Parteitag der CSU mit einem Antrag dafür eingesetzt, eine bundesweit gültige Definition des Begriffs „regional“ einzuführen. Das schafft Klarheit für die Verbraucher, stärkt die heimische Landwirtschaft und trägt darüber hinaus zum Klimaschutz bei.“

Vereinfachte Leistungen für Contergan-Geschädigte

Das Schicksal der Contergan-Geschädigten ist uns wichtig, erklärt der familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke. „Mit dem heute beschlossenen Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes führen wir erhebliche Erleichterungen für die Contergan-Geschädigten herbei. Anders als bisher müssen sie nicht mehr ein spezielles Antragsverfahren durchlaufen, um finanzielle Mittel für ihre speziellen medizinischen Bedarfe von der Contergan-Stiftung zu erhalten. Stattdessen wird in Zukunft aus dem hierfür zur Verfügung stehenden Topf von jährlich 30 Millionen Euro ein Sockelbetrag von 4.800 Euro an jeden Geschädigten ausbezahlt. Der restliche zur Verfügung stehende Betrag wird pauschal ausgeschüttet. Die Höhe der pauschalen Leistung richtet sich dabei nach der Höhe der Schadenspunkte. Im Hinblick auf die Struktur der Contergan-Stiftung werden wir in Zukunft noch Anpassungen vornehmen müssen. Allerdings müssen diese gut durchdacht sein, da sie erhebliche Auswirkungen auf das innere Gefüge der Stiftung haben können. Deshalb werden wir uns für diese Reform noch Zeit nehmen und erst nach der Einholung von Expertenrat über die notwendigen Schritte entscheiden. Das Schicksal der Contergan-Geschädigten ist uns wichtig. Deshalb ist es besonders erfreulich, dass wir hier zusammen mit dem Koalitionspartner schnell und einvernehmlich eine Lösung zur Verbesserung ihrer Situation herbeiführen konnten.“

Bessere Finanzierung für StartUps

„Für Familienunternehmen und speziell für Start-Ups schaffen wir eine der wichtigsten steuerrechtlichen Verbesserungen in dieser Legislaturperiode“, erklärt der erklärt der Finanzpolitiker und MU-Vorsitzende Hans Michelbach. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften verabschiedet. „Die Mittelstandsunion setzt sich seit langem dafür ein, die Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer in Deutschland zu verbessern. Denn mit ihren Ideen treiben sie den Fortschritt voran und sorgen so für eine weiter wachsende Wirtschaft und neue Arbeitsplätze. Mit den heute beschlossenen Maßnahmen mindern wir einen Standortnachteil Deutschlands für alle Unternehmen, speziell für junge und innovative Unternehmen, und erleichtern die Kapitalzufuhr in der für sie entscheidenden Wachstumsphase. Die Unternehmen erhalten Planungssicherheit und schaffen Wachstumsperspektiven, aus denen letztendlich neue Arbeitsplätze, höhere Gewinne und steigende Steuereinnahmen hervorgehen werden“, sagt Michelbach. Der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages stellt ferner fest: „Wir richten die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu aus. Indem wir die steuerlichen Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen verringern, gehen steuerliche Verluste auch bei einem Anteilseignerwechsel nicht unter. Wir vereinfachen auf diese Weise den Zugang zu privatem Beteiligungskapital und schaffen damit die Grundlage für Wachstum und neue Arbeitsplätze. Den Unternehmen wird es zukünftig besser gelingen, Investoren für ihre Geschäftsmodelle zu gewinnen. Für Familienunternehmen und speziell für Start-Ups ist es damit eine der wichtigsten steuerrechtlichen Verbesserungen in dieser Legislaturperiode.“

Ein guter Tag für Kreative

Der Bundestag hat abschließend über den Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung beraten. Dazu erklärt die oberfränkische Bundestagsabgeordnete und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Silke Launert: „Ich freue mich, dass wir mit den neuen Vorschriften Kreative gezielt stärken werden. Künftig sollen Urheber die angemessene Vergütung, die ihnen gebührt auch wirklich erhalten. Denn wer Kultur schafft, hat das Recht auf eine angemessene und faire Bezahlung. Deshalb konkretisieren wir nun im Gesetz, dass Häufigkeit und Ausmaß der Werknutzung bei Vereinbarung der Vergütung zu berücksichtigen sind. So muss es sich für einen Drehbuchautoren auszahlen, wenn sein Film nicht nur einmalig ausgestrahlt wird, sondern später auch beispielsweise in der Mediathek abrufbar ist. Zugleich erhalten Urheber künftig ein jährliches Auskunftsrecht gegen ihren Vertragspartner, um zu erfahren wie oft ihr Werk verwendet wurde. Denn nur wer um seine Ansprüche weiß, kann sie auch geltend machen. Lediglich kleinere Beiträge sind von dem Auskunftsanspruch ausgeschlossen. Damit vermeiden wir einen unnötigen Bürokratieaufwand. Die Union hat sich besonders dafür eingesetzt, mehr Anreize für die Vereinbarung von gemeinsamen Vergütungsregeln zu schaffen. Denn wer, wenn nicht die Medienunternehmen und Kreativen selbst, können am besten ihre speziellen Bedürfnisse branchenspezifisch regeln.“

Petition ist nicht gleich Petition

Nur der Petitionsausschuss des Bundestages befasst sich mit Sorgen und Nöten der Bürger, erklärt der Würzburger CSU-Abgeordnete Paul Lehrieder, der Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestages ist. Er weist darauf hin, dass es bei Onlinepetitionen durchaus signifikante Unterschiede gibt: „Nicht jede Petition, die in den sozialen Medien auf einer privaten Plattform auftaucht, erreicht zwangsläufig den Bundestag. Es gibt viele private Plattformen, die die Möglichkeit anbieten, eine Petition einzureichen und Unterschriften bzw. Mitzeichner für eine gemeinsame Sache zu sammeln. Diese privaten Plattformen erzeugen möglicherweise große Aufmerksamkeit, haben aber nichts mit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu tun, der durch Art. 17 des Grundgesetzes dazu verpflichtet ist, jede eingegangene Eingabe entgegenzunehmen, zu prüfen und zu bescheiden“, erklärt Lehrieder weiter. Darüber hinaus kann auch lediglich der Petitionsausschuss des Bundestages auf eine begehrte Gesetzesänderung hinwirken. Er sei schon häufiger nach Petitionen gefragt worden, wo erst durch gezieltes Nachfragen erkennbar wurde, dass besagte Bitten und Beschwerden nie beim Bundestag selber, sondern auf privaten Petitionsplattformen eingereicht wurden, berichtet der Parlamentarier. Fakt ist aber, dass nur die Petitionen durch den Bundestag bearbeitet werden können, die auch beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht werden. Die beim Bundestag eingereichten Petitionen werden unabhängig davon bearbeitet, ob Sie öffentlich oder nicht öffentlich sind. Es spielt auch für die inhaltliche Bearbeitung durch den Ausschuss keine Rolle, ob es sich um das Anliegen eines Einzelnen oder Tausender handelt. Sollte eine Petition mehr als 50.000 Unterstützer haben, dann wird diese jedoch im Rahmen einer öffentlichen Sitzung behandelt. „Mir liegt die Arbeit in diesem Ausschuss sehr am Herzen, denn dort können wir direkt und unmittelbar Bürgern helfen, die ungerecht behandelt wurden, oder uns auf eine Gesetzeslücke aufmerksam machen und erfahren ungefiltert von den Sorgen und Ängsten der Bürger“, so Lehrieder. Mehr Informationen zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gibt es unter https://epetitionen.bundestag.de/.

Brenner-Nordzulauf: Qualität vor Gechwindigkeit

Die derzeitigen Untersuchungen für Bahnkorridore im Zuge des Brenner-Nordzulaufs auf deutscher Seite sollen unterbrochen werden. Das fordern die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig, Rosenheims Landrat Wolfgang Berthaler sowie die 22 Bürgermeister der betroffenen Landkreisgemeinden und die Rosenheimer Oberbürgermeisterin Gabriele Bauer. Des Weiteren bitten sie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt um ein Gespräch zum weiteren Verfahren. Dies ist das Ergebnis eines Runden Tisches im Landratsamt Rosenheim am 7. Dezember 2016. Bei dem Treffen wurde unter anderem deutliche Kritik am Vorgehen der Bahn geübt. Diese hatte den Raum Rosenheim in zwei Bereiche unterteilt, den „gemeinsamen Planungsraum“, in dem seit 2015 eine Beteiligung der Gemeinden erfolgt ist, und den „erweiterten Planungsraum“, für den die Bahn ursprünglich eine weniger intensive Beteiligung vorgesehen hatte. Inzwischen hat die Bahn in mehreren Gremien selbst eingestanden, diese Vorgehensweise ändern zu müssen. Trotzdem präsentierte sie Anfang Oktober eine Landkarte mit zahlreichen Korridorvarianten, die in der Bevölkerung zum Teil auf große Verunsicherung stießen. Die regionalen Politiker fordern daher die Bahn auf, bei ihren Planungen die Region in ihrer Gesamtheit zu betrachten und miteinzubeziehen. Ein weiterer Kritikpunkt ergibt sich durch die noch offenen Korridorstudien der Bahn zu weiteren Bahnprojekten in Südbayern, wie beispielsweise dem sogenannten Ostkorridor. Obwohl diesbezügliche Ergebnisse noch ausstehen, bezieht die Bahn die Anbindung eines möglichen Ostkorridors an den Brenner-Nordzulauf über den Raum Rosenheim bereits jetzt in ihre Planungen mit ein. Dies entspricht nach Auffassung der Verantwortlichen in der Region nicht dem Planungsauftrag für den Brenner-Nordzulauf. Gefordert wird deshalb, das Verfahren solange auszusetzen, bis alle offenen Fragen geklärt sind, die Voraussetzungen für die weiteren Planungen sind. Zudem wünschen sich die Rosenheimer Politiker, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt im Frühjahr 2017 zur Festlegung des weiteren Verfahrens nach Rosenheim kommt. Die Politiker aus Stadt und Landkreis Rosenheim sind der Ansicht, dass bei einem derart bedeutenden internationalen Verkehrsprojekt der Grundsatz „Qualität vor Schnelligkeit“ gelten muss.

Lärmschutz-Resolution an oberster Stelle platziert

Mandatsträger übergeben Ostbayernresolution an Verkehrsminister Alexander Dobrindt. Mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die gesetzliche Grundlage für die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Hof-Regensburg geschaffen. Auf Initiative von Albert Rupprecht nahmen die Bundestagsabgeordneten aus der Oberpfalz und Oberfranken dies zum Anlass, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die gemeinsame Ostbayernresolution zu überreichen. Die Ostbayernresolution wird von den Landräten, Bürgermeistern und Oberbürgermeistern sowie den Mandatsträgern entlang der Trasse gemeinsam getragen. Darin wird die Elektrifizierung begrüßt, aber nur verbunden mit der zwingenden Voraussetzung der Lärmvorsorge für die betroffenen Anwohner und einer Verbesserung im überregionalen Personenfernverkehr. Hierfür setzen sich die anwesenden Abgeordneten gemeinsam ein. Albert Rupprecht hatte zur Übergabe die Bundestagsabgeordneten aller Parteien geladen, die von der Elektrifizierung der Bahnstrecke betroffen sind. „Heute haben wir einen weiteren Schritt gemacht auf unserem Weg hin zum bestmöglichen Lärmschutz, der sogenannten Lärmvorsorge, für die Anwohner. Wir haben unser Anliegen direkt an oberster Stelle im Bundesverkehrsministerium eingebracht und dem Minister Alexander Dobrindt persönlich die Resolution übergeben. Im Planfeststellungsverfahren wird das Eisenbahnbundesamt – eine dem Bundesverkehrsministerium nachgelagerte Behörde – darüber entscheiden, ob die Anwohner Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge erhalten. Deswegen ist es entscheidend, dass die Argumente und Anliegen aus Ostbayern bei Bundesverkehrsminister Dobrindt platziert werden. Mit der Übergabe der Resolution haben wir klar gemacht, dass am bestmöglichen Lärmschutz kein Weg vorbeiführt,“ so die ostbayerischen Abgeordneten.

Bundesverdienstkreuz für Georg Nüßlein

Bundespräsident Joachim Gauck den heimischen CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die Ordensinsignien wurden Nüßlein im Rahmen einer Feierstunde im Reichstagsgebäude von Bundestagpräsident  Norbert Lammert ausgehändigt. Der CSU-Kreisvorsitzende Alfred Sauter hierzu: „Georg Nüßlein hat diese Auszeichnung mehr als verdient. Seit Jahrzehnten ist er mit vollem Einsatz für unseren Wahlkreis Neu-Ulm/ Günzburg tätig, bewältigt im Bundestag souverän die ihm obliegenden Sachfragen und stellt sein Verhandlungsgeschick immer wieder unter Beweis.“ Nüßlein ist bereits seit über 30 Jahren politisch aktiv. Seit dem Jahr 2002 ist Nüßlein als direkt gewählter Abgeordneter des Wahlkreises Neu-Ulm/Günzburg Mitglied des Deutschen Bundestages. Er war in den Jahren von 2005 bis 2008 energiepolitischer Sprecher der CSULandesgruppe, von 2005 bis 2013 stellvertretender Vorsitzender des Energiekoordinationskreises der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, von 2008 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie sowie von 2008 bis 2012 wirtschafts- und zugleich energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe. Außerdem war Nüßlein von 2012 bis 2013 wirtschafts-, energie- und zugleich verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe. In der aktuellen Legislaturperiode ist Nüßlein seit 2014 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Arbeitsbereiche Gesundheit, Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.  „Das Bundesverdienstkreuz ist nicht nur ein Zeichen des Dankes, sondern auch der Wertschätzung, der Anerkennung und des hohen Respekts vor der parlamentarischen Tätigkeit von Nüßlein im Deutschen Bundestag und seines weitgehenden gesellschaftspolitischen Engagements“, so Alfred Sauter.