Die Mittelstandsunion will das Erbschaftsteuer Patt mit einem radikalen Gegenentwurf aufbrechen. (Bild: imago/Christian Ohde)
Erbschaftsteuer

Planungssicherheit für Familienbetriebe

Tatsächlich anfallende Gewinne sollen als Bemessungsgrundlage bei der Erbschaftsteuer dienen. Das schlägt die Mittelstands-Union vor, damit Familienbetriebe "das Rückgrat der deutschen Wirtschaft blieben". Der Entwurf ist nicht mit Steuererhöhungen verbunden und soll so für Planungssicherheit sorgen. Für Kleinunternehmer sind Ausnahmen vorgesehen.

Die Mittelstandsunion will das Erbschaftsteuer Patt mit einem radikalen Gegenentwurf aufbrechen. Der CSU Wirtschaftsflügel schlägt vor, als Bemessungsgrundlage tatsächlich anfallende Gewinne zu nehmen. „In unserem Modell fällt die Unterscheidung zwischen notwendigem und nicht notwendigem Betriebsvermögen weg“, sagte der Vorsitzende der Mittelstandsunion Hans Michelbach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Bei Betriebsübergaben unter Lebenden und im Erbfall sollten zehn Jahre jeweils drei Prozent des Gewinns festgesetzt werden. Alles werde gleich behandelt.

Freibetrag für Kleinunternehmer

Ausnahmen sind für Kleinunternehmer vorgesehen. Für sie ist ein Freibetrag von 100.000 Euro bei der Bemessungsgrandlage vorgesehen. „Sie würden sonst überproportional unter der Erbschaftsteuer leiden“, sagte Michelbach, der Obmann der CDU/CSU Fraktion im Finanzausschuss ist. Der CSU-Politiker befürchtet eine Überforderung von Finanzverwaltung. Zudem rechnet er damit, dass auch das reformierte Gesetz abermals in Karlsruhe landen wird. „Die zahlreichen Ausnahmetatbestände und Verschonungsregeln werden zu einer abermaligen Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer führen. Das hätte für den Wirtschaftsstandort Deutschland fatale Folgen“, sagte der Finanzpolitiker laut FAZ. Was die deutschen Familienunternehmen benötigen, sei in erster Linie Planungssicherheit. „Im Gegensatz zum aktuellen Erbschaftsteuerentwurf ist unser Flat Fax Modell nicht mit Steuererhöhungen verbunden. Es bietet gleichzeitig für den Fiskus ein genügend hohes Steueraufkommen.“

Kompromiss noch nicht in Sicht

Die Fraktionsspitzen hatten sich am 11. Februar auf ein Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Nachdem der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer seine Zustimmung von weiteren Korrekturen abhängig gemacht hat, ist die Neuregelung ins Stocken geraten. Ob es zu einem Kompromiss kommt, soll ein Gespräch mit der SPD zeigen. Das kündigte Seehofer an. Der Koalition läuft die Zeit davon. Denn die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist läuft Ende Juni ab. Die höchsten Richter halten die Ausnahmen für das Betriebsvermögen für überzogen. Ohne Neuregelung droht Unternehmenserben nach den Worten von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die volle Steuerlast, weil dann die vom Gericht monierten Ausnahmen wegfielen.

Finanzministerium schmiedet an neuer Reform

Der Streit um die Erbschaftssteuerreform schwelt seit über einem Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 erklärt, dass die seit 2009 geltenden Regeln zur großzügigen Verschonung von vererbtem Betriebsvermögen nicht mit der Gleichbehandlung im Grundgesetz vereinbar sind. Die Richter betonten aber auch, dass es grundsätzlich legitim sei, gerade Familienunternehmen teilweise oder sogar vollständig von der Erbschaftssteuer zu befreien. Seit dem Richterspruch wird nun unter Federführung des Bundesfinanzministeriums an einer Reform gebastelt, die in ihrer derzeitigen Form jedoch den Standort Deutschland schwächen würde. Mehr dazu: Erben verschonen, Betriebe erhalten.