Tatsächlich anfallende Gewinne sollen als Bemessungsgrundlage bei der Erbschaftsteuer dienen. Das schlägt die Mittelstands-Union vor, damit Familienbetriebe „das Rückgrat der deutschen Wirtschaft blieben“. Der Entwurf ist nicht mit Steuererhöhungen verbunden und soll so für Planungssicherheit sorgen. Für Kleinunternehmer sind Ausnahmen vorgesehen.
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