Bei der Zählung vor vier Jahren hatte das Landesamt für Statistik für die oberpfälzische Stadt eine Einwohnerzahl von knapp 42 000 bis Mai 2011 ermittelt. Die Stadt selbst hatte auf Grundlage der Volkszählung von 1987 gut 43 500 für Ende 2011 gezählt. Hintergrund der Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg ist der Finanzausgleich auf Kommunal- und Länderebene: Weniger Einwohner bedeuten für Städte und Gemeinden finanzielle Einbußen, da Landesmittel zum Teil nach der Bevölkerung verteilt werden.
Die Stadt Amberg vertrat vor Gericht als Musterkläger 54 Kommunen in Bayern, darunter Nürnberg, Fürth, Würzburg, Passau, Burghausen, Dingolfing, Cham, Sulzbach-Rosenberg, Weilheim und Mühldorf. Beim Zensus im Jahr 2011 sind laut der Stadt Amberg in vielen Städten, die eigentlich mehr als 10.000 Einwohner haben, deutlich weniger Einwohner ermittelt worden, als in den Einwohnermeldeämtern registriert sind. Allein in Amberg geht es nach Angaben der Stadt um jährlich mehrere hunderttausend Euro. Der Bayerische Städtetag hatte die Klage unterstützt.
(dpa)