Wenn Allah falsch liegt
Ehemänner dürfen ihre Frauen schlagen. Das schreibt eine islamische Gemeinde auf ihrer Internetseite – in München. Und begründet das mit dem Koran als „Entscheidung Gottes“. Münchner Stadträte fordern die Löschung der Passage – und dieser Lehre.
Islam

Wenn Allah falsch liegt

Kommentar Ehemänner dürfen ihre Frauen schlagen. Das schreibt eine islamische Gemeinde auf ihrer Internetseite – in München. Und begründet das mit dem Koran als „Entscheidung Gottes“. Münchner Stadträte fordern die Löschung der Passage – und dieser Lehre.

„Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede.“ So zitiert das Islamische Zentrum München (IZM) Koran Sure 4, Vers 34 auf seiner Internetseite über „Frau und Familie im Islam“ im zehnten von insgesamt 25 Abschnitten.

Entscheidung Allahs

Damit nicht genug. Die Moscheegemeinde im Münchner Stadtteil Freimann erklärt den Frauen-Prügel-Vers zur „Entscheidung Gottes“. Und zitiert dafür den Propheten Mohammed, der eigentlich einer Frau habe erlauben wollen, zurückzuschlagen: „Ich wollte das eine, aber Gott wollte das andere – was Gott will muss das Beste sein.“

Die Moscheegemeinde weiter: „Hinter dieser Entscheidung Gottes mag eine Weisheit stecken, die zunächst selbst der Propheten [sic] Muhammad (s) nicht erkannt hatte.“ Denn der Koranvers mache deutlich, „dass der Ehemann diese drei Schritte in jedem Fall einhalten muss.“ Damit sei „vor allem das Schlagen im Affekt verboten, was wohl in fast allen Fällen vorkommt“.

Empörung im Stadtrat

So wird es den Gläubigen dieser Münchner Moscheegemeinde vermittelt. Seit vielen Jahren auf der Internetseite. Jetzt hat die Passage im Stadtrat fraktionsübergreifend helle Empörung ausgelöst. Es sei „zwingend notwendig, dass die entsprechenden Passagen schnellstmöglich von der Internetseite verschwinden“, fordert Evelyne Menges, die integrationspolitische Sprecherin der CSU-Stadtratsfraktion: „Menschen verachtende und gehaltverherrlichende Inhalte [dürfen] nicht toleriert werden.“

Zwingend notwendig, dass die entsprechenden Passagen schnellstmöglich von der Internetseite verschwinden.

Evelyne Menges, integrationspolitische Sprecherin der CSU-Stadtratsfraktion

Ein SPD-Stadtrat sieht das im Bayerischen Rundfunk ähnlich: „Wenn das IZM propagiert, Gewalt sei ein legitimes Mittel zur Lösung von Ehekonflikten, widerspricht das fundamental den Werten unserer Gesellschaft. Aufrufe zur Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.“ Die Fraktionsvorsitzende von Die Grünen – Rosa Liste wertet den Aufruf zu Gewalt gegen Frauen „als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ der „in jedem Fall unbedingt geächtet werden“ müsse.

Moscheegemeinde wiegelt ab

Und die Moscheegemeinde selber? Die Deutsche Muslimische Gemeinschaft (DMG) kündigte an, die Webseite überarbeiten zu wollen.

Problem: Nichts ist gewonnen, wenn auf der Webseite jener Abschnitt 10 über „Darf ein muslimischer Mann seine Frau schlagen?“ gelöscht wird. Denn es geht um den Inhalt, um die koranische Lehre. Und die bleibt.

Allah darf man nicht kritisieren

Was zu einem Grundproblem des Islam führt: Der Koran ist das geronnene Wort Allahs, verkörpert Allah. Wer einen Koranvers kritisiert, kritisiert damit Allah – für Muslime schlimme Blasphemie, Gotteslästerung. Was man fast verstehen kann: Denn wenn Allah, für die Muslime Gott, auch nur an einer einzigen Stelle etwas Kritikwürdiges, gar Falsches oder Böses festgelegt hätte, das man heute streichen müsste, dann wäre seine Unfehlbarkeit, seine Göttlichkeit dahin. Dann wankte das ganze islamische Religionsgebäude.

Was eben der Grund dafür ist, das Muslime aus dem Koran nichts streichen können oder wollen. Eben auch keinen Vers, der es erlaubt, Frauen zu prügeln. Oder etwa jenen Vers 65;4 über die Scheidung, der die Ehe mit sehr minderjährigen Mädchen, „die noch keine Reinigung hatten“, also keine Menstruation, zu einem möglichen Normalfall erklärt. Problem: Was vielleicht im siebten Jahrhundert arabischer Brauch war, ist heute natürlich Kinderschändung und kann keine Legitimation mehr erfahren, Koran hin, Allah her.

Passt nicht in eine moderne europäische Gesellschaft

Auf der Internetseite „Frau und Familie im Islam“ des Islamischen Zentrums München stehen denn auch weitere untragbare Dinge. Etwa in Abschnitt 7: „Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten.“ Ein aufschlussreicher Beitrag zum Thema Integration. Die Moscheegemeinde begründet das mit Koranvers 2;221. Der schreibt vor, gläubige Frauen nicht „mit Götzendienern“ zu verheiraten, ehe diese „gläubig geworden“ seien.

Daher darf eine muslimische Frau keinen Angehörigen einer anderen Religion heiraten.

Islamisches Zentrum München: Frau und Familie im Islam

Eine Religion, die allen Ernstes erlaubt, Ehefrauen zu prügeln, passt nicht in eine moderne, zivilisierte Gesellschaft. Diese und andere anstößige Koranverse – oder Mohammed-Aussprüche – müssen Moscheeverbände und islamische Gemeinschaften streichen oder zumindest vollständig weginterpretieren und aus der Lehre löschen. Für immer. Sonst kann man von modernen Europäern schwerlich erwarten, dass sie einen solchen Islam in ihren Ländern je wirklich akzeptieren. Wenn die Internetseite des Islamischen Zentrums München dazu führte, dass darüber endlich offen gesprochen wird, dann wäre das eine gute Sache. Und der Integration sehr dienlich.

Verfassungsschutz beobachtet

Ein Hinweis darf an dieser Stelle nicht fehlen: Das bayerische Innenministerium widmet der „Deutschen Muslimischen Gemeinschaft e.V. (DMZ)“, in seinem „Verfassungsschutzbericht 2018“ ein vollständiges, gut anderthalbseitiges Unterkapitel. Bei dem DMZ handele sich um die alte „Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V.“, die „wichtigste und zentrale Organisation von Anhängern der Muslimbruderschaft (MB) in Deutschland“, so der Verfassungsschutzbericht.

Die Bestrebungen der DMG richten sich damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Bayerisches Staatsministerium des Inneren: Verfassungsschutzbericht 2018

Inhaltliche Veränderungen seien mit der Umbenennung im vergangenen September nicht verbunden. Es sei vielmehr davon auszugehen, dass die DMG die Strategie der IGD unverändert fortsetze und versuche, ihre von der Ideologie der radikalislamischen Muslimbrüder geprägten Ziele zu erreichen, so die Verfassungsschützer: „Die Bestrebungen der DMG richten sich damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.“ Klare Worte.

Das „Islamische Zentrum München“ rechnet der Verfassungsschutz explizit der DMG/IGD zu. Bleibt die Frage, warum solche Umtriebe solcher Moscheen und Gemeinden überhaupt geduldet und über den Status des eingetragenen Vereins e.V. auch noch gefördert werden. Wer das unterbindet, hilft der Integration im Lande.