Bundesinnenminister Horst Seehofer. (Foto: Marko Priske/BK)
Zuwanderung

„Einer Pflicht zur Ausreise muss die Ausreise folgen“

Die Große Koalition hat im Bundestag wichtige Gesetze zur Regelung der Migration verabschiedet. Ein Ziel ist die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber. Die Wirtschaft begrüßt die neuen Regeln zur Fachkräftezuwanderung.

Nach einer intensiven Debatte hat der Bundestag neue Regeln für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Bundesinnenminister Horst Seehofer betonte am Freitag vor der Abstimmung: „Einer Pflicht zur Ausreise muss auch eine tatsächliche Ausreise folgen.“

Mehr Befugnisse für die Polizei

Im Kern geht es bei dem jetzt verabschiedeten Gesetzespaket darum, die Befugnisse von Polizei und Ausländerbehörden so auszuweiten, so dass weniger Abschiebungen scheitern. Die finanziellen Leistungen für Asylbewerber werden neu sortiert. Die Einwanderung von Fachkräften soll leichter werden. Beispielsweise sollen in Zukunft nicht nur Akademiker, sondern auch Ausländer mit einer Berufsausbildung ein Visum für die Arbeitsplatzsuche in Deutschland erhalten.

Der Staat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen.

Thorsten Frei, Unionsfraktionsvize

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte am Freitag das Gesetzespakt zu Asyl und Migration: „Der Regierungskoalition ist heute ein wichtiger Kompromiss gelungen, der uns auch in Bayern in vielen Bereichen helfen wird.“ Herrmann lobte insbesondere, dass künftig noch deutlicher unterschieden wird zwischen Ausreisepflichtigen, die unverschuldet an der Ausreise gehindert sind und solchen, die ihren Verbleib in Deutschland selbst verschulden. „Ausreisepflichtige, die keine Reisedokumente vorlegen oder nicht in zumutbarer Weise bei deren Beschaffung mitwirken, können nicht erwarten, hierfür mit einem sicheren Status belohnt zu werden“, betonte der Minister.

Gewahrsam für Ausreisepflichtige

Zudem werde die Möglichkeit, Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam anzuordnen, praktikabler ausgestaltet. „Das wird es den bayerischen Ausländerbehörden erleichtern, die Ausreisepflicht noch konsequenter durchzusetzen“, kündigte Herrmann an. Auch mit Blick auf Gefährder und Intensivstraftäter sieht Bayerns Innenminister klare Fortschritte: „Personen, die ein Sicherheitsproblem in unserem Land darstellen, können wir künftig in mehr Fällen das Aufenthaltsrecht entziehen und sie mit einer lebenslangen Wiedereinreisesperre belegen.

Auch Unionsfraktionsvize Thorsten Frei zeigte sich zufrieden mit dem Migrationspaket. Frei sagte der Deutschen Presse-Agentur, mit der Zuwanderung für Fachkräfte, die in diesem Paket geregelt ist, wolle die Koalition den Wohlstand in Deutschland sichern. „Erstmals wird der deutsche Arbeitsmarkt auch für Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung umfassend geöffnet.“

Maßnahmen gegen illegale Migration

Frei sagte, illegale Migration werde mit dem Paket deutlich eingedämmt. Zur Durchsetzung der Ausreisepflicht werde durch die neue und sanktionsbewährte „Duldung mit ungeklärter Identität“ der Druck auf Täuscher und Mitwirkungsverweigerer erhöht. „Wir senken die Anforderungen an den Ausreisegewahrsam und die Abschiebehaft. Wir kürzen Leistungen für Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort als schutzbedürftig anerkannt worden sind. Für die letztgenannte Gruppe wird es in Zukunft nichts mehr außer einer Rückfahrkarte geben“. Das Signal sei eindeutig: „Der Staat lässt sich nicht auf der Nase herumtanzen.“

Im vergangenen Jahr seien allein rund 8000 Rückführungen gescheitert, weil der Ausreisepflichtige am Rückführungstag nicht anzutreffen gewesen sei, betonte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende. „Um dem massenhaften Untertauchen von Ausreisepflichtigen entgegenzuwirken, werden nun die Voraussetzungen für eine Ingewahrsamnahme deutlich abgesenkt.“

Scheinheiligkeit der Grünen

Kritik der Grünen an den Gesetzen wies der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh zurück. Er verwies auf die Abschiebungen aus Bundesländern, in denen die Grünen mitregieren. Lindh erntete donnernden Applaus, als er sagte: „Manchmal gibt es einen ganz schmalen Grat zwischen Gerechtigkeit und Selbstgerechtigkeit.“ Das Gleiche gelte für den Grat „zwischen Heiligkeit und Scheinheiligkeit“.

Lob für das Gesetzespaket kommt auch von der deutschen Wirtschaft. Sie drängt vor allem auf eine unbürokratische Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. „Trotz schwächerer Konjunktur suchen viele Betriebe händeringend geeignetes Personal. Mit dem Gesetz eröffnet die Bundesregierung den Betrieben jetzt vor allem neue Möglichkeiten, beruflich Qualifizierte aus aller Welt einzustellen», sagte Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

Schritte gegen den Fachkräftemangel

„Die Gesetze sind ein großer Schritt für Deutschland. Die Neuregelungen sind angesichts des Fachkräftemangels dringend erforderlich“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt, die Entscheidung im Bundestag. Die vbw bewertet positiv, dass Arbeitsvertrag, Qualifikation und Sprache wesentliche Elemente bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland sein sollen. „Auch die Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung von Erwerbsmigration und Asyl ist richtig“, erklärte Brossardt.

(dpa/BK)