Bayerns Ministerpräsident Markus Söder beharrt bei der Grundsteuer auf einer Öffnungsklausel für die Länder. (Foto: Imago Images/Alexander Pohl)
Finanzen

Söder will Steuern massiv senken

CSU-Chef Markus Söder kündigt ein umfassendes Konzept für Steuersenkungen an. Eine CO2-Steuer lehnt er ab. Bei der der Grundsteuer verlangt Bayerns Ministerpräsident eine Regelung, bei der die Länder über die Abgabe entscheiden können.

Die CSU will in Kürze ein Konzept für milliardenschwere Steuersenkungen in Deutschland vorlegen. Das kündigte Partei-Chef Markus Söder am Freitag bei einem Besuch in Wien an. Konkret fordert er eine Komplettabschaffung des Solidaritätszuschlags, eine Senkung der Unternehmensteuer um fünf Prozentpunkte, eine Senkung der Stromsteuer für Unternehmen und Bürger sowie steuerliche Anreize für eine Senkung des CO2-Ausstoßes.

Es ist Zeit für mehr Union.

Markus Söder, CSU-Vorsitzender

„Es ist Zeit für mehr Union“, betonte Söder. Es könne nicht sein, dass man Woche für Woche nur „abstruse Vorschläge“ der SPD negieren müsse.

Entlastung von 60 bis 70 Milliarden?

Söder lobte das Steuersenkungskonzept des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz. Der plant Entlastungen von mehr als sechs Milliarden Euro. Dies könne ein Signal auch für Deutschland sein, so Söder. Übertragen auf Deutschland würde das Paket eine Summe von 60 bis 70 Milliarden Euro bedeuten, rechnete der CSU-Chef vor. Das scheine ihm deshalb schon eine „politische Großtat“ zu sein.

Wir brauchen eine Senkung der Stromsteuer.

Markus Söder

Nötig sei „eine Unternehmenssteuerreform, die den Namen verdient“, forderte Söder. Und mit einer Senkung um fünf Prozentpunkte würde man im internationalen Vergleich auch wieder wettbewerbsfähiger werden.

Zudem leide Deutschland unter den hohen Belastungen für Energie und Strom. Der bayerische Ministerpräsident betonte: „Wir brauchen eine Senkung der Stromsteuer, und zwar nicht nur für energieintensive Unternehmen, sondern auch für die Bürger.“

Absage an CO2-Steuer

Neue Steuern und Abgaben auf CO2 lehnte Söder strikt ab. „Wir sind gegen eine CO2-Bepreisung“, betonte er. Das könnte dazu führen, dass Deutschland eine Gelbwesten-Bewegung wie Frankreich bekommen könnte, warnte er. „Das wäre ein neuer Schub für die AfD in Deutschland und für radikale Kräfte – und würde am Ende nicht den gewünschten Effekt bringen.“ Zudem müsste dann „das Land für die Stadt zahlen“. Denn während es in den Städten genügend Alternativangebote gebe, werde das Auto auf dem Land „jedenfalls auf absehbare Zeit gebraucht“.

Söder kündigte ein Gegenkonzept an: Statt „Bestrafungen“ solle es Anreize geben, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. „Ein Strafzettel in der Stadt führt nicht automatisch zu weniger Falschparken.“ Anreize, um Steuern zu sparen, hätten eine größere Wirkung. Als denkbares Beispiel nannte er, die Erbschaftsteuer an eine energetische Sanierung von Gebäuden zu koppeln: Wer Gebäude entsprechend saniere, könne von der Erbschaftsteuer ganz oder teilweise befreit werden. Das könne bei der energetischen Sanierung „einen wahren Boom auslösen“.

Keine Grundsteuer ohne die CSU

Gleichzeitig beharrt Söder im Streit um die Neugestaltung der Grundsteuer auf der Position Bayerns. „Ohne Bayern und die CSU gibt es keine neue Grundsteuer. Aus. Das steht fest“, sagte Bayerns Ministerpräsident.

Die Grundsteuer gehört in die Hände der Länder.

Albert Füracker, bayerischer Finanzminister

Bayern will ein Konzept, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Dagegen will Scholz ein sogenanntes wertabhängiges Modell: Bei der Berechnung der Grundsteuer sollen in Zukunft vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Das Aufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich soll erhalten bleiben.

Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) plädiert für eine möglichst unbürokratische und eigentumsfreundliche Neuregelung: „Eine Vermögensteuer durch die Hintertür lehnen wir ab, denn eine Wertkomponente würde automatisch zu Steuererhöhungen und Mieterhöhungen führen.“

Spielraum für die Länder

Söder bekräftigte zudem, Bayern bestehe bei der Reform der Grundsteuer auf einer „großzügigen, weitreichenden Länderöffnungsklausel“. Eine Öffnungsklausel soll es den Ländern erlauben, eigene Wege zu gehen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte in München: „Die Grundsteuer gehört in die Hände der Länder.“

Um zu beweisen, dass die SPD nicht sozialistisch denkt, braucht es endlich einen vernünftigen Vorschlag von Scholz.

Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident

Gestützt wird die Position des Freistaats durch ein Papier aus dem Bundesinnenministerium. Darin heißt es, eine Öffnungsklausel wäre verfassungskonform: „Der Bund kann entweder durch ein Freigabegesetz oder die Aufnahme einer Öffnungsklausel den Ländern einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine abweichende Gesetzgebung einräumen.“

Eine grundlegende Neukonzeption der Grundsteuer, wie sie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorschwebt, sei dagegen nicht verfassungskonform. „Sie ist nach derzeitiger Verfassungslage den Ländern vorbehalten“, so das Bundesinnenministerium.

Kritik an Sozialismus-Thesen

Söder forderte Bundesfinanzminister Scholz zudem auf, den Sozialismus-Thesen von Juso-Chef Kevin Kühnert entgegenzutreten. Bei der Erarbeitung der Reform der Grundsteuer könne Scholz ein klares Signal gegen Sozialismus setzen, sagte Söder. „Um zu beweisen, dass die SPD nicht sozialistisch denkt, braucht es endlich einen vernünftigen Vorschlag von Scholz. Jetzt steht die SPD noch mehr unter Beobachtung.“

Kühnert hatte in einem Interview mit der Zeit unter anderem gesagt, dass er große Firmen kollektivieren möchte. Er wolle eine Kollektivierung von Unternehmen wie BMW „auf demokratischem Wege“ erreichen. Ohne Kollektivierung sei „eine Überwindung des Kapitalismus nicht denkbar“.

Frist bis zum Jahresende

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

(dpa/BK)