Den Abmahnverein DUH stoppen: Demonstration in Stuttgart gegen die Dieselhysterie. (Bild: Imago/Zuma/Abdelwaheb Omar)
BFH

Bremst das Attac-Urteil auch die DUH?

Es könnte finanziell eng werden für die selbsternannte "Deutsche Umwelthilfe", den Antreiber der Dieselhysterie in Deutschland. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes gegen das linke Netzwerk Attac hat möglicherweise auch Folgen für die DUH.

Nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac durch den Bundesfinanzhof (BFH) fühlen sich die Kritiker der selbsternannten „Deutschen Umwelthilfe“ (DUH) bestärkt. Die DUH hatte vor Gerichten in mehreren deutschen Städten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge erstritten, die jedoch aufgrund falsch aufgestellter Messstationen, wissenschaftlicher und juristischer Zweifel sowie eines fragwürdig zustande gekommenen EU-Grenzwertes immer mehr kritisiert werden.

Gemeinnützigkeit ist fraglich

„Das Urteil wird sicherlich eine Rolle bei der weiteren Bewertung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe spielen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Steffen Bilger (CDU), dem Handelsblatt. „Schließlich gibt es gute Gründe zu hinterfragen, ob das Gebaren der Deutschen Umwelthilfe noch den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entspricht.“ Kritiker werfen der DUH vor, dass es sich bei ihr nur um einen als Umweltorganisation getarnten Abmahnverein handele, der mit seinen Prozessen Geld verdiene.

Es kann nicht sein, dass kleine militante Splittergruppen die Gesellschaft drangsalieren und dann auch noch ‚Gemeinnützigkeit‘ für sich reklamieren.

Stefan Müller

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, äußerte sich auf Twitter entsprechend. Als nächstes müsse man an die Umwelthilfe ran. „Es kann nicht sein, dass kleine militante Splittergruppen die Gesellschaft drangsalieren und dann auch noch ‚Gemeinnützigkeit‘ für sich reklamieren“, schrieb Müller.

Der Bundesfinanzhof hatte Attac Anfang der Woche wegen politischer Kampagnen die Gemeinnützigkeit aberkannt, wodurch das Netzwerk Steuervorteile verliert. Der Bundesfinanzhof kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die von Attac geführten Kampagnen keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit sind. Der fünfte Senat verwies auf die Abgabenordnung, in der insgesamt 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche festgelegt sind, darunter Umweltschutz, Wohlfahrt und Volksbildung, nicht aber die Tagespolitik.

Die Union prüft

Ob sich die DUH noch im Tätigkeitsbereich „Schutz der Gesundheit“ bewegt oder ebenfalls in der Tagespolitik, dürfte nun die entscheidende Frage sein. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit liegt beim Finanzamt. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch hatte jüngst erklärt, das zuständige Finanzamt habe die Gemeinnützigkeit gerade erst bestätigt. Der Bescheid gelte bis August 2023. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hätte unter anderem auch zur Folge, dass Spenden an den Verein nicht mehr steuerlich absetzbar wären.

Das Urteil wird sicherlich eine Rolle bei der weiteren Bewertung der Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe spielen.

Steffen Bilger

Die CDU hatte schon bei ihrem Parteitag im Dezember beschlossen, prüfen zu lassen, ob die Deutsche Umwelthilfe weiterhin als gemeinnützige Organisation anerkannt werden sollte. Der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg, zu dem auch Bilger gehört, hatte gefordert, die Gemeinnützigkeit abzuerkennen und die Möglichkeit von Verbandsklagen der DUH abzuschaffen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sieht die Umwelthilfe kritisch. Sie hatte sich hinter den CDU-Beschluss gestellt. Die DUH habe zwar gute Arbeit geleistet. „Aber es ist jetzt schon der Eindruck auch entstanden, dass es mehr und mehr um einen Kreuzzug gegen Antriebstechnologien, gegen den Diesel geht“, sagte sie kürzlich. Es stelle sich die Frage, ob die DUH zielführend vor dem Hintergrund arbeite, dass die Autoindustrie einer der Kernbestandteile der industriellen Stärke Deutschlands sei. Auch in der CSU gab es beim Parteitag ähnliche Forderungen, die sich gegen die DUH richteten.

Auch die FDP zweifelt die Gemeinnützigkeit der „Umwelthilfe“ an. Die DUH bewege sich seiner Ansicht nach „zum Beispiel durch ihr Abmahn-Finanzierungsmodell“ ein Stück neben dem von der Abgabenordnung gedeckten Zweck einer Gemeinnützigkeit, sagte der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic dem Handelsblatt. „Auch der begrenzte Zugang zur Mitgliedschaft ist ein Indiz dafür, dass das Allgemeinwohl nicht immer im Vordergrund steht.“

(dpa/Handelsblatt)