Innenminister Joachim Herrmann kündigt mehr Informationen zum Polizeiaufgabengesetz an. (Foto: Imago/Zuma Press/Sachelle Babbar)
Polizei

Ein Gesetz, das Leben rettet

Mehr Sicherheit, stärkere Bürgerrechte und ein besserer Datenschutz – Innenminister Joachim Herrmann stellt die Verbesserungen beim neuen bayerischen Polizeiaufgabengesetz heraus, das der Landtag am Dienstag beschlossen hat.

„Straftaten zu verhindern, ist Kernaufgabe der Polizei“, sagte Innenminister Joachim Herrmann bei der Debatte über das Polizeiaufgabengesetz im Landtag am Dienstagabend. Er stellte in seiner Rede die zahlreichen Neuerungen im Gesetz heraus und prophezeite, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre die Mehrheit der anderen Bundesländer dem bayerischen Beispiel folgen werde: In NRW und Niedersachsen werde bereits überlegt, der Polizei das Einschreiten bei „drohender“ anstelle einer konkreten Gefahr zu erlauben.

Für die Bayerische Polizei gelten auch in Zukunft ganz klare und überprüfbare Regeln, die rechtsstaatlich einwandfrei und ausgewogen sind.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

Zuvor hatte CSU-Landtagsfraktionschef Thomas Kreuzer die Oppositionsparteien scharf angegriffen. „Wer dem Staat von vorneherein präventive Mittel zum Schutz vor schweren Straftaten verweigern möchte, der macht den Staat und die Gemeinschaft letztlich wehrlos und er lädt schwere Schuld auf sich“, sagte Kreuzer. Die Möglichkeit, schon bei einer drohenden Gefahr einzugreifen, werde helfen, schwere Straftaten zu verhindern, sagte Kreuzer: „Soll die Polizei abwarten, bis eine konkrete Gefahr vorliegt? Was erklären Sie später den Opfern, weil Sie hier nicht handeln konnten, weil der Tatbestand der drohenden Gefahr nicht eingeführt worden ist?“

Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte vor der Abstimmung im Landtag noch einmal die Notwendigkeit des Gesetzes betont: „Es wird Leben retten, es wird Menschen helfen, nicht zu Opfern zu werden.“

Herrmann setzt auf Informationen

Zu den vom Bayerischen Landtag beschlossenen Änderungen im Polizeiaufgabengesetz gehören laut Herrmann mehr Auskunftsrechte für Bürger, mehr Benachrichtigungspflichten und mehr Richtervorbehalte bei polizeilichen Maßnahmen.

Bayerns Innenminister kündigte zudem verstärkte öffentliche Information und Kommunikation an, um gegen die zahlreichen, kursierenden Falschbehauptungen vorzugehen. „Um unsere Bürgerinnen und Bürger noch besser über die neuen Polizeibefugnisse zu informieren, richten wir insbesondere Accounts in den Sozialen Medien wie Facebook und Twitter ein“, erklärte Herrmann. Sie sollen ab Mittwoch aktiv sein.

Niemand wird einfach so grundlos überwacht oder weggesperrt werden.

Joachim Herrmann

Herrmann wies erneut zahlreiche Behauptungen der Gesetzes-Gegner zurück. So sei es „blanker Unsinn“, dass die Bayerische Polizei in eine Geheimpolizei und der Freistaat in einen Überwachungsstaat umgebaut werden solle. „Niemand wird beispielsweise einfach so grundlos überwacht oder weggesperrt werden, wie derzeit so manche Gruppierungen es wider besseren Wissens behaupten“, kritisierte Hermann. „Für die Bayerische Polizei gelten auch in Zukunft ganz klare und überprüfbare Regeln, die rechtsstaatlich einwandfrei und ausgewogen sind“, so der Innenminister.

Richter müssen prüfen

„Die Polizei überwacht eine Person nur, wenn sie aufgrund von Tatsachen eine besondere Gefahrenlage nachweisen kann und nur, wenn ein Richter das vorher angeordnet hat“, betonte Herrmann. „Jeder Betroffene wird anschließend auch benachrichtigt, damit er die polizeiliche Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen kann.“ Auch werde niemand ohne Anlass abgehört. Neue Befugnisse dieser Art seien überhaupt nicht vorgesehen.

Wie Herrmann klarstellte, ist auch die Kategorie „drohende Gefahr“ nicht neu und wurde bereits im vergangenen Jahr ins PAG aufgenommen. Das Bundesverfassungsgericht habe sie 2016 selbst entwickelt, um den Sicherheitsbehörden Rechtssicherheit zu geben. „Es geht darum, schreckliche Taten bei konkreten Anhaltspunkten bereits im Vorfeld zu unterbinden“, erläuterte der Minister. „Sollen wir den Opfern später erklären, dass wir die Tat haben kommen sehen, dass aufgrund von Tatsachen feststand, dass eine Gefahr drohte, aber wir leider nicht einschreiten durften?“

Vier Mal Präventivgewahrsam in Bayern

Auch könne niemand unbefristet durch die Polizei in Gewahrsam genommen werden, erklärte Herrmann. „Über die Dauer des Gewahrsams entscheidet allein ein unabhängiges Gericht.“ Spätestens nach drei Monaten müsse das Gericht erneut prüfen, ob von dem Betroffenen noch eine Gefahr ausgehe. Außerdem habe das Gericht jedem Betroffenen einen Rechtsbeistand an die Seite zu stellen. „Seit Inkrafttreten der Regelung im August letzten Jahres gab es bayernweit vier Fälle mit einem tatsächlichen Präventivgewahrsam zwischen zehn Tagen und drei Monaten“, sagte Herrmann. „In diesen schwerwiegenden Fällen konnten nur durch den Gewahrsam die Gefahren abgewendet werden.“

Das bayerische Innenministerium hat auf der Seite www.pag.bayern.de umfangreiche Informationen rund um das Polizeiaufgabengesetz zusammengestellt.