Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU, r.) und EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos in Berlin. (Foto: Imago)
Umsiedlung

Aufnahme von EU-Flüchtlingen in Obergrenze enthalten

Deutschland nimmt binnen zwei Jahren 10.200 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus Nordafrika und dem Nahen Osten auf. Sie sind Teil eines EU-Umsiedlungsprogramms und werden in die Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr eingerechnet.

Die Aufnahme von rund 4600 besonders schutzbedürftigen Personen 2018 und 5600 im Jahr 2019 in Deutschland beruht auf EU-Vereinbarungen im Rahmen des sogenannten „Resettlement“, also Umsiedlung. Diese Vereinbarungen waren bereits 2017 vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) getroffen worden. Die endgültige Zusage des Bundes ist laut EU-Migrations- und Innenkommissar Dimitris Avramopoulos in dieser Woche in Brüssel eingegangen. Dass Deutschland hier seinen Teil der Verantwortung übernimmt, nennt Bundesinnenminister und CSU-Chef Horst Seehofer „angemessen“.

Gleichzeitig betont Seehofer, dass diese 10.200 besonders schutzbedürftigen Menschen, die Deutschland aufnehme, auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungsspanne von jährlich 180.000 bis 220.000 Personen angerechnet würden. Diese Obergrenze hatte die CSU in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Mit der Beteiligung am EU-Resettlement-Programm steht Deutschland zu seiner humanitären Verantwortung, die aber nur im Zusammenhang mit der effektiven Bekämpfung der illegalen Migration und einem funktionierenden Schutz der EU-Außengrenzen in Betracht kommt, war aus CSU-Kreisen zu hören.

Bekämpfung der illegalen Migration

Zahlreiche Berliner Kommentatoren loben diese Entscheidung, denn dieses Resettlement-Programm der EU sei Teil des angestrebten europaweiten Flüchtlings-Verteilungsmechanismus, der im Endeffekt Deutschland als Zielland entlasten würde. Insgesamt werden 50.000 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge umgesiedelt, 40.000 kommen in andere EU-Länder. Wenn auch künftig nur ein Fünftel der in die EU einreisenden Flüchtlinge nach Deutschland komme, wäre dies ein tragbarer Zustand, so die Kommentatoren.

Das EU-Resettlement-Programm richtet sich ausschließlich an besonders Schutzbedürftige, also Schwangere, Gefolterte, Alleinerziehende, Minderjährige, Kranke, Alte. Sie stammen großteils aus Syrien, dem Irak und Afghanistan und sind meistens in Lagern in Libyen gestrandet, wo sie aber weiter gefährdet sind. Ihre besondere Schutzbedürftigkeit hat das UN-Flüchtlingshilfswerk bereits vor Ort geprüft. Damit ist die Chance groß, dass sie in Deutschland anerkannt werden. Und sie können mit diesem Programm legal einreisen.

Die Beteiligung an EU-Resettlement-Programmen geht einher mit der effektiven Bekämpfung der illegalen Migration nach Deutschland und weiteren Maßnahmen für einen funktionierenden Schutz der EU-Außengrenzen. Die EU unterstützt die aufnehmenden Länder mit einer halben Milliarde Euro.

Viele andere EU-Staaten beteiligen sich

Insgesamt umfasst das Umsiedlungsprogramm 50.000 besonders schutzbedürftige Menschen: Andere EU-Staaten wie Frankreich und die skandinavischen Länder sagten ebenfalls die Aufnahme größerer Kontingente zu. Nach den Worten von Avramopoulos beteiligen sich auch osteuropäische Länder an dem Programm: Zusagen gebe es unter anderem von Kroatien, Slowenien und Rumänien. Damit zeigt sich, dass das Programm im Prinzip funktioniert. Hingegen wollen Polen und die Tschechische Republik trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs das beschlossene Quotensystem für die Flüchtlingsverteilung in Europa nicht umsetzen. Von diesen Staaten hat Avramopoulos keine Zusage.