Liberal, aber nicht blöd
Das wird in der Debatte um die Altersbestimmung angeblich minderjähriger Flüchtlinge übersehen: Wer 28-Jährige als 17-Jährige durchgehen lässt, handelt dumm und verantwortungslos. Beides verzeihen die Bürger ihren Politikern nicht.
Altersprüfung

Liberal, aber nicht blöd

Kommentar Das wird in der Debatte um die Altersbestimmung angeblich minderjähriger Flüchtlinge übersehen: Wer 28-Jährige als 17-Jährige durchgehen lässt, handelt dumm und verantwortungslos. Beides verzeihen die Bürger ihren Politikern nicht.

„Liberal samma scho, aber blöd samma net.“ Das Wort von Franz Josef Strauß kam bei jedem Publikum gut an. Weil es eben nicht nur ein launiger Bierzelt-Spruch ist, sondern ein politisches Versprechen. Aus Bürgersicht vielleicht das wichtigste. Denn so wollen die Bürger sein, und so wollen sie regiert werden: liberal, großzügig, freundlich. Nur ausnutzen und sich für dumm verkaufen lassen, das wollen sie auf keinen Fall.

Grundvertrauen in die Politik

Wenn es etwas gibt, was die Bürger nicht ertragen, dann das Gefühl, von Politikern regiert zu werden, die sich über den Tisch ziehen lassen, auf ihre Kosten. Wenn dieser Eindruck sich festsetzt in den Köpfen der Bürger – und Wähler – dann werden sie früher oder später reagieren. Heftig. Und dann kann es schwierig werden für die Regierung, für das Land. „Liberal samma scho, aber blöd samma net“ – das Versprechen wollen die Bürger von ihrer Regierung hören. Und Franz Josef Strauß hat genau gewusst, warum er es so oft gegeben hat. Es geht um das Grundvertrauen der Menschen in ihre Politik.

Daran sollte denken, wer jetzt die sonderbare Debatte über die Altersbestimmung angeblich minderjähriger unbegleiteter Migranten führt. Denn Behörden oder Ministerien, die sich 30-jährige afghanische Migranten als 17-jährige Minderjährige unterjubeln lassen oder 25-Jährige als 15-Jährige und sich weigern, daran etwas zu ändern, die handeln eben nicht liberal, sondern im Strauß’schen Sinne „blöd“.

Teure Ungerechtigkeit

Das macht die Bürger wütend. Aus guten Gründen. Denn ein Bürger, der selber mit einem Anspruch auf eine Behörde geht, muss belegen, dass er anspruchsberechtigt ist. Auf Punkt und Komma. Immer. Sonst wird er heimgeschickt oder gar belangt. Aber angeblich minderjährigen Migranten aus weit entfernten Drittwelt-Regionen, die vielleicht noch ihre Pässe weggeschmissen haben, glaubt man unbesehen alles. Und gibt ihnen alles, einfach so. Und der Bürger muss dafür zahlen. Das ist ungerecht.

Und sehr teuer. Etwa 5000 Euro kostet die Versorgung eines minderjährigen unbegleiteten Flüchtlings jeden Monat. So wollen es die Jugendschutzgesetze im Lande, die sofort greifen, wenn sich ein afghanischer Minderjähriger präsentiert. Bis zu 50.000 solcher unbegleiteter Minderjähriger sollen in den vergangenen zwei Jahren nach Deutschland gekommen sein, die Hälfte von ihnen Afghanen. Es geht um sehr viel Geld. Für Deutschland, Bundesländer und Kommunen. Trotzdem wird kein Anspruch je geprüft. Noch nicht.

Auf Kosten einheimischer Waisenkinder

Es sei denn es handelt sich um einheimische Minderjährige. Die haben Geburtsurkunde und Kinderausweis, ab 16 gilt für sie die Ausweispflicht. Und am 18. Geburtstag ist für sie Schluss mit dem Kinderschutz. Dann beginnt der Ernst des Lebens. Was heute vielleicht ein Glück ist. Denn wenn sie Pech hatten, haben sie in ihrer Betreuungseinrichtung schon mit afghanischen Minderjährigen zu tun gehabt, die locker zehn Jahre älter waren als sie. Die vielen ungeprüften bzw. „falschen“ minderjährigen Migranten aus fernen Regionen belegen die Kinderschutzeinrichtungen für vom jungen Leben gebeutelte echte Minderjährige. Auch das ist unfair.

Es gibt kein Argument gegen die Altersfeststellung von angeblich minderjährigen Flüchtlingen. Es sei denn man stellt sich, um mit Franz Josef Strauß zu sprechen: „blöd“.