Illegales Autorennen in Schwaben gestoppt. (Bild: imago/PPfotodesign)
Autorennen

Raser gestoppt

Ein illegales Autorennen in Augsburg wurde von der Polizei beendet. Erstmals kam dabei ein neues Gesetz zum Tragen: Die Fahrzeuge wurden sofort beschlagnahmt, die Tat gilt nun als Straftat. Den Fahrern droht der Führerscheinentzug für lange Zeit.

Bereits Mitte Oktober hatte eine Zivilstreife ein illegales Autorennen auf der Bundesstraße B17 erkannt. Schon im Augsburger Stadtgebiet fielen den Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Augsburg gegen 20:45 Uhr drei hochmotorisierte Fahrzeuge auf, die sich offenkundig ein Rennen lieferten. Beginnend von einer in der Tuningszene als Treffpunkt bekannten Tankstelle im Gablinger Weg ging das Rennen auf der B17 quer durch das Stadtgebiet in Richtung Haunstetten – stets gefolgt vom Zivilfahrzeug der Verkehrspolizei, die alles filmten.

Ein 25-jähriger Nissan GT-R-Fahrer, ein 23-jähriger Audi TTRS-Fahrer sowie ein 23-jähriger BMW 335i-Fahrer überholten sich innerorts bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit gegenseitig und nutzen die B17 als Rennstrecke. Die Fahrzeuge konnten dann, nachdem mehrere Streifen zusammen gezogen worden waren, im Bereich der Inninger Straße durch Polizeikräfte angehalten und kontrolliert werden.

Endlich empfindliche Strafen

Den drei Rasern droht nun eine empfindliche Strafe. Denn seit Oktober 2017 werden derartige Rennen nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat sanktioniert. Hierfür wurde vom Gesetzgeber der §315d Strafgesetzbuch (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) neu geschaffen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Augsburg wurden die drei PS-starken und sündteuren Fahrzeuge der Beschuldigten zur Vorbereitung einer möglichen Einziehung noch vor Ort beschlagnahmt. Es ist das erste Mal überhaupt, dass die Polizei in Augsburg wegen eines illegalen Autorennens Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht. Würden die Fahrzeuge als „Tatmittel“ eingezogen, was von den weiteren Ermittlungen abhängt, dann bekämen die Eigentümer sie nicht mehr zurück.

Unser Ziel waren spürbare Strafen statt nur Bußgelder und die Möglichkeit, Autos zu beschlagnahmen.

Volker Ulrich, MdB

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ulrich begrüßte die Änderungen, für die er sich stark gemacht hatte: „Es ist gut, wenn die neuen Vorschriften nun in der Praxis konsequent umgesetzt werden. Unser Ziel waren spürbare Strafen statt nur Bußgelder und die Möglichkeit, Autos zu beschlagnahmen und einzuziehen. Letzteres wird für viele eine spürbare Folge der Tat sein und hoffentlich Nachahmer abschrecken.“

Bis zu zehn Jahre Haft

Bisher wurden solche illegalen Rennen meist nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Nach mehreren spektakulären Unfällen, teilweise sogar mit Toten, bei denen die Täter glimpflich davonkamen, wurde das Gesetz geändert. Jetzt werden schon die Organisation ebenso wie die Teilnahme an illegalen Rennen als Straftat eingestuft. Je nachdem, wie gravierend die Folgen sind, können die Gerichte deswegen bis zu zehn Jahre Haft verhängen.

Bei der Polizei hofft man darauf, dass schon die Gefahr einer solchen Beschlagnahme abschreckend auf die Raser und Verkehrsgefährder wirkt. Zugleich dürfte jedoch auch der mutmaßliche Verlust des Führerscheins wegen der gefilmten Geschwindigkeitsüberschreitungen die Beteiligten schmerzen. (PM)