Was sind „Reichsbürger“?
Sie nennen sich Monarchen, verweigern Steuerzahlungen und halten die Bundesrepublik nicht für einen souveränen Staat. Die Zahl der "Reichsbürger" nimmt bundesweit zu. Derzeit steht einer wegen Mordes in Nürnberg vor Gericht.
Bewegung

Was sind „Reichsbürger“?

Sie nennen sich Monarchen, verweigern Steuerzahlungen und halten die Bundesrepublik nicht für einen souveränen Staat. Die Zahl der "Reichsbürger" nimmt bundesweit zu. Derzeit steht einer wegen Mordes in Nürnberg vor Gericht.

Die Grenzen des „Regierungsbezirks Wolfgang“ sind noch da. Um sein Grundstück hat der Hausherr lange gelbe Linien gezogen, gewissermaßen sein Revier abgesteckt. Und wer die Botschaft noch immer nicht verstanden hat, dem sei ein Blick auf den Briefkasten empfohlen. Auf einem angenagelten Schild steht unter einem Hinweis auf die Territorialverhältnisse eine ziemlich klare Ansage: „Mein Wort ist hier Gesetz!“

Als der deutsche Staat Mitte Oktober 2016 in Form der Polizei von Rechts wegen anrückt und ihm seine Waffen abnehmen will, sieht der Bewohner rot. Im Haus feuert er laut Anklage mehrere Schüsse auf Beamte ab, einer von ihnen wird tödlich getroffen, zwei weitere verletzt.

Glaube an die Grenzen von 1937

Gut zehn Monate nach dem Drama im südlich von Nürnberg gelegenen Georgensgmünd muss der Schütze sich jetzt vor Gereicht verantworten. Der Vorwurf: Mord und versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung. Der Prozess wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf eine Bewegung, die lange kaum jemand auf dem Zettel hatte: die „Reichsbürger“. Für sie ist die Bundesrepublik eine Fata Morgana, kein souveräner Staat, nichts weiter als ein Unternehmen, das manche Anhänger auch „BRD GmbH“ bezeichnen. Sie leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und glauben stattdessen an den Fortbestand des Deutschen Reiches. Ihrer Ideologie zufolge besteht das Reich völkerrechtlich noch in den Grenzen von 1937 fort. „Reichsbürger“ zimmern sich ihre eigene Welt jenseits vom Staat. Sie gründen eigene Regierungen oder Monarchien mit Reichskanzlern oder Königen. Sie drucken Fantasiepapiere und geben eigenes Geld aus, erkennen deutsche Gesetze nicht an und verweigern oftmals die Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und Bußgeldern.

Splitterbewegung findet immer mehr Anhänger

Für das erste Quartal 2017 geht der Bundesverfassungsschutz von deutschlandweit rund 12.600 Anhängern der „Reichsbürger“-Szene aus. Seit Ende 2016 – damals wurde das Potenzial auf rund 10.000 geschätzt – habe sich deren Zahl damit um etwa ein Viertel erhöht. In Bayern wird mit mindestens 3000 „Reichsbürgern“ gerechnet.

Aber wie umgehen mit dem Phänomen „Reichsbürger“? Das kommt ganz darauf an, wen man vor sich hat. Denn „Reichbürger“ ist nicht gleich „Reichsbürger“, heißt es aus dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz. Man habe es mit einer Splitterbewegung, der unterschiedliche Menschen angehören, zu tun: Verschwörungstheoretiker, psychisch Kranke, Staatsverdrossene, Querulanten und Neonazis. Aber sobald Waffen ins Spiel kommen, kann es mitunter gefährlich werden – wie im Fall Wolfgang P.

Im Frühjahr 2016 wird das Landratsamt auf den Hobby-Jäger aufmerksam, nachdem ein Vollstreckungsversuch der Zoll- und Steuerbehörde bei P. keinen Erfolg hat. Später wird der Besitzer von rund 30 Waffen als nicht länger zuverlässig eingestuft, verweigert aber im Sommer mehrmals der Polizei und Waffenkontrolleuren den Zutritt zu seinem Grundstück. Irgendwann steht dann ein Spezialeinsatzkommando vor der Tür. Die Lage eskaliert – und aus dem „Regierungsbezirk Wolfgang“ wird ein Tatort.

Prozessauftakt in Mittelfranken

Viel sagte der Angeklagte beim Prozessauftakt am 29. August in Mittelfranken nicht. „Ich bin der freie Herr Wolfgang“, gibt der 49-Jährige lediglich an. Und die Schilderungen des psychiatrischen Gutachters über ihn seien „weitgehendst richtig“. Sonstige Angaben zur Person will er nicht machen – „weil ich nicht weiß, wie man mich hier nennt“. Das Gericht behilft sich mit einem abgelaufenen Personalausweis. Für den angeklagten Wolfgang P. hat das Dokument wohl keine Bedeutung mehr – wie für viele „Reichsbürger“. Ihr Mandant bezeichne sich nicht als „Reichsbürger“ sagt dagegen seine Verteidigerin, er wolle als „Mensch“ wahrgenommen werden.

Ob „Reichsbürger“ oder nicht – für den Prozess sei das nicht entscheidend, sagt Gerichtssprecher Friedrich Weitner. Hier zähle allein die Tat.

dpa/AS