Bayern verbietet Nikab und Burka
In verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens ist es künftig nicht mehr erlaubt, das Gesicht zu verhüllen. Das entsprechende Gesetz hat die bayerische Staatsregierung jetzt auf den Weg gebracht.
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Bayern verbietet Nikab und Burka

In verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens ist es künftig nicht mehr erlaubt, das Gesicht zu verhüllen. Das entsprechende Gesetz hat die bayerische Staatsregierung jetzt auf den Weg gebracht.

Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, Gesichtsschleier wie Burka und Nikab an bestimmten Orten in der Öffentlichkeit zu verbieten. In dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf werden Bereiche festgelegt, in denen das offene Zeigen des Gesichts unabdingbar ist. „Das kann zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle oder beim Betreten eines Wahllokals notwendig sein, um die Identität eindeutig feststellen zu können“, erläuterte Inenminister Joachim Herrmann. Darüber hinaus seien alle Beamtinnen und Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität und Kommunikation gegenüber dem Bürger verpflichtet.

Änderungen in vielen Gesetzen

„Zu unserem freiheitlichen demokratischen Werteverständnis gehört eine Kultur der offenen Kommunikation in Sprache, Mimik und Gestik. Eine Gesichtsverhüllung widerspricht dieser Kommunikationskultur“, so Herrmann weiter. Der Innenminister kündigte an, entsprechende Verbote in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufzunehmen. Außerdem sollen das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt werden.

Schulen ohne Schleier

Einen besonderen Stellenwert hat für Herrmann das Verbot der Gesichtsverhüllung in Schulen und Kindertageseinrichtungen: „Unsere Kinder müssen lernen, die Reaktionen ihres Gesprächspartners richtig einzuschätzen. Dazu gehören Mimik und Gestik als ein wesentlicher Teil unserer Körpersprache.“ Gerade für Lehrer und Schüler sei wichtig, sich gegenseitig „in die Augen zu schauen“, um die Reaktionen des Gegenübers besser einschätzen zu können.

Ähnliches Verbot in Österreich

Auch die österreichische Regierung hat jetzt die Vollverschleierung von Frauen im öffentlichen Raum untersagt. Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit 150 Euro Strafe rechnen. Neben der Burka, einem Ganzkörpergewand, sind noch weitere Kleidungsstücke, die das Gesicht von Frauen verhüllen, im öffentlichen Raum verboten.