Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern (hier am Flughafen von Baden-Baden). (Foto: Imago/Gustavo Alabiso)
Abschiebung

Der Schein trügt

Mit ausgedachten Attest-Zahlen entfacht Innenminister Thomas de Maizière einen Streit über die Verantwortung deutscher Ärzte, warum viele Flüchtlinge nicht abgeschoben werden können. Nun legt der Landrat von Fürstenfeldbruck, Thomas Karmasin, reale Fakten nach: In seinem Kreis scheitern 20 Prozent der Abschiebungen an ärztlich bescheinigter Reiseunfähigkeit.

Eine Schein-Debatte hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière vor einigen Tagen angestoßen: Mittels eines Schreibens vom Arzt würden sich 70 Prozent der männlichen Flüchtlinge unter 40 Jahren vor einer Abschiebung für krank und damit nicht transportfähig erklären lassen, hatte er in einem Interview behauptet. Und sich entrüstet: „Es werden immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt, wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebehindernisse gibt.“ Was ihn bei dieser Behauptung geritten hat, ist im Nachhinein schwer verständlich. Denn wie sich herausstellt, hat de Maizière sich die angegebenen Zahlen schlicht ausgedacht. Ein Sprecher seines Ministeriums erklärte, es gebe keine Statistiken, die zeigen, wie viele Flüchtlinge aufgrund eines medizinischen Attests nicht abgeschoben werden können.

Atteste in Fürstenfeldbruck

Nun hat der Landrat von Fürstenfeldbruck, Thomas Karmasin, zumindest für seinen Kreis entsprechende Daten veröffentlicht: Von derzeit 120 ausreisepflichtigen Personen in Fürstenfeldbruck reklamieren 25 Reiseunfähigkeit, postete Karmasin auf seiner Facebook-Seite. Dadurch scheiterten circa 20 Prozent der eingeleiteten Abschiebungen. „Immerhin ein recht hoher Prozentsatz.“ Wenn auch deutlich unter de Maizières Phantasiewert. Dabei sei anzumerken, ergänzte der Landrat, „dass wir bei Reiseunfähigkeit einer Person immer die Abschiebung der ganzen Familie aussetzen“.

Den von Bundesminister de Maizière erhobenen Vorwurf hatten Vertreter der deutschen Ärzteschaft vehement zurückgewiesen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hatte versichert, für seine Kollegen sei stets der medizinische Einzelfall relevant. „Wir lassen uns da nicht auf irgendwelche statistischen Spielereien ein.“ Wenn de Maizière Zweifel an der Richtigkeit von Attesten hege, könne er diese von der jeweils zuständigen Landesärztekammer überprüfen lassen. Sollten Ärzte Gefälligkeitsgutachten erstellen, drohen ihnen laut Montgomery Konsequenzen „von der Rüge bis zur heftigen Strafe“.

Viele Heimatländer nehmen die Schüblinge nicht auf

Landrat Karmasin schränkt auf seiner Facebook-Seite denn auch ein, dass es den einzelnen Attest-Patienten unter den Abschiebekandidaten in Fürstenfeldbruck womöglich „wirklich nicht gut geht“. Hier gilt aber die ärztliche Schweigepflicht. Warum die anberaumte Ausschaffung so vieler Flüchtlinge nicht vollzogen werden können, hat laut Karmasin seine Ursachen ohnehin meistens in einem ganz anderen Bereich: „Der weitaus gewichtigere Grund ist aber, dass sich viele Länder weigern, ihre Landsleute zurückzunehmen. Allein die Passbeschaffung dauert oft Jahre.“