Starke Regenfälle in ganz Bayern haben zur Hochwasserkatastrophe geführt. (Bild: Anja Schuchardt)
Hilfsprogramm in Bayern

Zuschüsse für Hochwasser-Opfer

Nach der Hochwasserkatastrophe in Bayern hat das Kabinett weitere Details der Hilfsprogramme für die Hochwassergeschädigten beschlossen. Auch die Kriterien der Programme für Geschädigte des 100-jährlichen Hochwassers sowie für die Hilfen für alle Betroffenen in Bayern stehen fest. Ein Fonds für Härtefälle unterstützt Menschen, die um ihre Existenz fürchten müssen.

Nach der Hochwasserkatastrophe in Bayern Ende Mai und Anfang Juni steht das Hilfsprogramm für die Hochwassergeschädigten. Es wird gestaffelt nach Intensität der Schadensereignisse in den betroffenen Gebieten aufgelegt. Für die Geschädigten des Jahrtausendhochwassers im Landkreis Rottal-Inn werden neben den Soforthilfeprogrammen vier Hilfsprogramme aufgelegt:

  • für Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur
  • für die Land- und Forstwirtschaft sowie ländliche Infrastruktur in Außenbereichen von Gemeinden
  • für private Haushalte und Wohnungsunternehmen
  • zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden

Wir signalisieren damit denjenigen, die ihr Leben lang Steuern gezahlt haben und jetzt in eine existenzielle Notlage gekommen sind: Der Freistaat lässt sie nicht allein.

Markus Söder, Bayerischer Finanzminister

Bayern zahlt Millionen Soforthilfen

Bayernweit wurden bereits über 13 Millionen Euro an Sofortgeldern und Soforthilfen ausgezahlt. Zu den ersten Zuschüssen zählte das Sofortgeld von 1.500 Euro für Private, 5.000 Euro für Unternehmen und Landwirte, dazu eine Soforthilfe von 5.000 Euro für Haushalt/Hausrat und 10.000 Euro für die Beseitigung von Ölschäden an Gebäuden. Die Finanzspritzen erfassen bis zu 80 Prozent des Schadens, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.

Unterstützung für Würzburg

Auch Geschädigte in den von einem 100-jährlichen Niederschlag/Hochwasser besonders betroffenen Gebieten werden unterstützt. Dazu zählen die Stadt Ansbach sowie die Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Landshut, Straubing-Bogen, Dingolfing-Landau, Kelheim, Passau und Weilheim-Schongau. Neu aufgenommen in die Gebietskulisse wurde der Landkreis Würzburg.

  • Für Gewerbetreibende einschließlich freier Berufe erfolgt eine Zuwendung bis zu 50 Prozent des Schadens, maximal jedoch bis 100.000 Euro. Versicherbare Schäden können mit einem Abschlag von 50 Prozent berücksichtigt werden. Ausgezahltes Sofortgeld bzw. Versicherungsleistungen werden angerechnet.
  • Für Land- und Forstwirte erfolgt eine Zuwendung bis zu 50 Prozent des Schadens, maximal jedoch bis 50.000 Euro. Versicherbare Schäden können mit einem Abschlag von 50 Prozent berücksichtigt werden. Ausgezahltes Sofortgeld bzw. Versicherungsleistungen werden angerechnet.

50.000 Euro für beschädigte Wohnungen

Neu ist das Darlehensprogramm „Hochwasser 2016“ des Förderinstituts BayernLabo. Damit sollen Schäden überwiegend an Wohngebäuden beseitigt werden. Zinslose Darlehen für bis zu 50.000 Euro je beschädigter Wohnung können dafür gewährt werden. Der Freistaat Bayern sichert das Darlehensprogramm durch eine Ausfallbürgschaft zusätzlich ab. Betroffene Kommunen erhalten finanzielle Hilfen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).

Fonds für Härtefälle

Für Menschen in existenziellen Notlagen steht ein Härtefonds zur Verfügung. Wer beispielsweise Schäden nicht aus eigener Kraft beheben kann, bekommt Zuschüsse, um seinen Betrieb weiterführen zu können – sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet, um eine Überkompensation zu vermeiden. Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist das jeweilige Landratsamt, für die Gewerbetreibende sind es die Bezirksregierungen und für die Landwirtschaft die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Unterstützung aus dem Härtefonds bekommen auch alle anderen Betroffenen, die in ebenfalls vom Hochwasser betroffenen Gebieten Bayerns in eine Notlage gekommen sind.