Keine Abschiebungen nach Syrien
Der Bürgerkrieg in Syrien ist weitgehend beendet. Verlässlicher Schutz für verfolgte Personen bestehe aber nicht, so das Auswärtige Amt. Das Abschiebeverbot für Asylbewerber aus Syrien gilt deshalb weiter bis Ende Juni.
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Keine Abschiebungen nach Syrien

Der Bürgerkrieg in Syrien ist weitgehend beendet. Verlässlicher Schutz für verfolgte Personen bestehe aber nicht, so das Auswärtige Amt. Das Abschiebeverbot für Asylbewerber aus Syrien gilt deshalb weiter bis Ende Juni.

Der Bürgerkrieg in Syrien ist so gut wie beendet. Die Truppen des syrischen Diktators Assad haben mit russischer Hilfe wieder große Teile Syriens unter ihre Kontrolle gebracht und setzten zum Angriff auf die letzten Rebellen-Bastionen an. Auch das Terrorregime des Islamischen Staats ist besiegt. Seine Mitglieder sind ums Leben gekommen, geflohen oder in Gefangenschaft.

Die Lage in Syrien behalten wir im Blick und werden auch bei der Asylpolitik entsprechend reagieren.

Horst Seehofer

Asylbewerber aus Syrien müssen vorerst trotzdem nicht damit rechnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ihre Asylanträge anders bewertet als bisher. „Wir werden die der Entscheidungspraxis zugrundeliegenden Leitsätze des Bamf bis zur Feststellung neuer Entwicklungen im Herkunftsland Syrien vorerst nicht ändern.” Das sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). „Die Lage in Syrien behalten wir im Blick und werden auch bei der Asylpolitik entsprechend reagieren.” Bis dahin gebe es keinen Grund, die Asylanträge anders zu bewerten.

Neue Beurteilung der Lage in Syrien

Das Bundesamt hatte Mitte März seine internen Leitsätze aktualisiert und die Sicherheitslage in Syrien neu bewertet. Wie das Bamf die Lage einschätzt, ist nicht öffentlich bekannt. Flüchtlingsorganisationen hatten aber befürchtet, dass vermehrt Asylbewerber abgelehnt werden könnten, falls sich die Einschätzung durchsetze, dass nicht mehr in allen Regionen Syriens ein bewaffneter Konflikt herrsche. Das Innenministerium muss als vorgesetzte Behörde über die Leitsätze entscheiden.

Weil diese Entscheidung auf sich warten ließ, hatte das Bamf zuletzt die Asylentscheide für zahlreiche Syrer zurückgestellt. Nach Informationen der Funke-Zeitungen gab es in den vergangenen Wochen Gespräche zwischen Innenministerium, Auswärtigem Amt und dem Kanzleramt zu den Leitsätzen.

Fast 14.000 syrische Asylbewerber seit Januar

Das Auswärtige Amt hatte im November 2018 einen neuen Lagebericht zu Syrien vorgelegt. Er soll Innenbehörden und Gerichten als eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen in Asylverfahren dienen. Darin heißt es, dass in keinem Teil Syriens „ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen” bestehe. Wegen der unsicheren Lage in dem Bürgerkriegsland soll das Abschiebeverbot zunächst bis Ende Juni zu verlängert werden. Darauf verständigten sich die Innenminister der Länder Ende November.

Obwohl in vielen Regionen ihres Heimatlandes nicht mehr gekämpft wird, suchen immer noch zahlreiche Menschen aus Syrien Schutz in Deutschland. Nach einer Statistik des Bamf stellten von Januar bis April dieses Jahres 13.634 Syrer einen Asylantrag. Sie sind damit immer noch die größte Gruppe der Schutzsuchenden in Deutschland. (dpa/BK/H.M.)