EU-Parlament stimmt für Ceta
Das Europaparlament hat das Freihandelsabkommen mit Kanada verabschiedet. Schon ab April kann damit der größte Teil des Vertragswerks in Kraft treten. Jetzt müssen allerdings noch die nationalen Parlamente zustimmen. Unterdessen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden: Die Bayerische Staatsregierung muss kein Volksbegehren über das Handelsabkommen Ceta durchführen.
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EU-Parlament stimmt für Ceta

Das Europaparlament hat das Freihandelsabkommen mit Kanada verabschiedet. Schon ab April kann damit der größte Teil des Vertragswerks in Kraft treten. Jetzt müssen allerdings noch die nationalen Parlamente zustimmen. Unterdessen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden: Die Bayerische Staatsregierung muss kein Volksbegehren über das Handelsabkommen Ceta durchführen.

Die EU-Abgeordneten haben sich mehrheitlich für das „umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen“ Ceta mit Kanada ausgesprochen. 408 Abgeordnete stimmten dafür, 254 dagegen, bei 33 Enthaltungen. Mit der Zustimmung gelten die Teile des Vertrags, für die die Europäische Union (EU) alleine zuständig ist, voraussichtlich ab April vorläufig. Für ein endgültiges Inkrafttreten müssen allerdings noch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen − das kann Jahre dauern. Den Anfang will schon nächste Woche das lettische Parlament machen.

Wir gestalten damit den globalen Handel aktiv in unserem Sinne und setzen weltweit unsere europäischen Standards als Maßstab fest.

Markus Ferber

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström versuchte, den Kritikern Ängste vor negativen Folgen für den Verbraucherschutz sowie Sozial- und Umweltstandards zu nehmen. „Ceta wird Standards für die Sicherheit von Lebensmitteln nicht ändern”, sagte sie. Und: „Nichts darin zwingt zu einer Privatisierung des Wasser- und Gesundheitssektors.”

Globaler Handel auf der Grundlage europäischer Werte

Sieben Jahre lang hatten EU und Kanada über das Handelsabkommen verhandelt. Der nun vorliegende Vertragstext wurde durch das Europäische Parlament in den vergangen Monaten „auf Herz und Nieren geprüft”, erinnert Schwabens Europaabgeordneter Markus Ferber: „Wir gestalten damit den globalen Handel aktiv in unserem Sinne und setzen weltweit unsere europäischen Standards als Maßstab fest.” Alle Forderungen Deutschlands und des Europäischen Parlaments an das Ceta-Abkommen wurden bei den Verhandlungen erfüllt, so der CSU-Europapolitiker. Die Daseinsvorsorge bleibe unberührt, „die hohen europäischen Standards im Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz sind garantiert”, betont Ferber.

Alle, die Ceta ablehnen, greifen auch die Grundlage unseres Wohlstands an.

Manfred Weber, EVP-Fraktionschef

Nachdem der neugewählte amerikanische Präsident sich so vehement für Abschottung und gegen freien Handel einsetze, sollten die Europäer „ein klares Signal für einen wertebasierten, im gegenseitigen Interesse stattfindenden Welthandel senden”, argumentiert Markus Ferber. Ebenso sieht es sein Brüsseler CSU-Kollege, der Vorsitzende der christdemokratischen EVP-Fraktion, Manfred Weber. Wenn es um Ceta ginge, so Weber, dürfe auch die Politik des neuen US-Präsidenten nicht vergessen werden: „Das ganz große Bild ist, dass wir Donald Trump haben. Trump hat TTIP (das geplante Freihandelsabkommen mit den USA) gekündigt.” Weber weiter: „Alle, die Ceta ablehnen, greifen auch die Grundlage unseres Wohlstands an.” Es sei schon etwas verrückt, die Grünen hier an der Seite von Trump und der rechtspopulistischen französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen zu sehen, so der EVP-Fraktionschef.

Gezielte Fehlinformation gegen Ceta

Für populistische Argumente gegen den Vertrag mit der nordamerikanischen Nation hat Ferber kein Verständnis: „Wer zum Beispiel behauptet, Ceta schafft die Demokratie ab, weil Konzerne EU-Staaten verklagen können, wenn neue Gesetze Profite beeinträchtigen, der arbeitet mit alternativen Fakten und streut gezielt Fehlinformationen, um Stimmung gegen das Abkommen zu machen.” Als „falsche Behauptungen” nannte Ferber auch Aussagen wie „Ceta gibt grünes Licht für Gentechnik”, „Ceta gefährdet die öffentliche Daseinsvorsorge”, „Ceta trickst die Arbeitnehmerrechte aus” oder „Ceta nützt nur den großen Konzernen”. Der CSU-Europa-Politiker kommt zu einer ganz anderen Bewertung (siehe Info-Box unten) und hat darum auch für das Abkommen mit Kanada gestimmt.

Bayern: Kein Ceta-Volksbegehren

Unterdessen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Bayerische Staatsregierung kein Volksbegehren über das Handelsabkommen Ceta durchführen muss. „Die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht gegeben”, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in München. Denn mit einer Ratifikation des Handelsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union würden − anders als von den Ceta-Gegnern behauptet − keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen.

Das war unsere Auffassung, und die ist durch den Verfassungsgerichtshof jetzt bestätigt worden.

Joachim Herrmann, Innenminister

Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung die Haltung des bayerischen Innenministeriums. Dieses hatte mit einer identischen Begründung im vergangenen Oktober kein Volksbegehren eingeleitet, obwohl die Initiatoren zuvor mehr als 30.000 gültige Unterschriften − und damit mehr als die notwendigen 25.000 − eingereicht hatten. Allerdings musste das Ministerium − wie in solchen Fällen vorgesehen − im Anschluss den Verfassungsgerichtshof anrufen und die Entscheidung überprüfen lassen.

Ceta hat eine weitere Hürde genommen, das ist eine gute Nachricht für das Exportland Bayern.

Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) reagierte mit Genugtuung auf die Entscheidung. Mit dem Volksbegehren sollte versucht werden, mit einem Landesgesetz etwas zu regeln, was eindeutig in die Zuständigkeit des Bundes falle. „Deshalb ist dieses Volksbegehren unzulässig. Das war unsere Auffassung, und die ist durch den Verfassungsgerichtshof jetzt bestätigt worden“, sagte Herrmann am Mittwoch im Landtag. Auch aus der Wirtschaft kamen umgehend positive Reaktionen: „Ceta hat eine weitere Hürde genommen, das ist eine gute Nachricht für das Exportland Bayern”, sagte der Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags, Eberhard Sasse. (dpa/BK/H.M.)

Für den Bayernkurier hat Markus Ferber die fünf populärsten − und falschen − Argumente gegen Ceta noch einmal zusammengefasst und widerlegt: 

Ceta schafft unsere Demokratie nicht ab!  Die Behauptung, durch Investitionsschutzklagen könnten nationale Gesetze nach Belieben gekippt werden und Konzerne können entgangene und sogar künftige Gewinne einfordern, ist schlicht falsch. Fakt ist, Ceta schafft keine Sonderrechte für Investoren. Staaten können die Gesetze im öffentlichen Interesse wie Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz auch künftig ändern oder verschärfen. Weniger Gewinn ist kein Grund für eine Klage, außer bei staatlicher Willkür oder Diskriminierung.

Ceta modernisiert den Investitionsschutz! Der Investitionsschutz spielt in Handelsabkommen eine wichtige Rolle. Aber private Schiedsgerichte gehören mit Ceta der Vergangenheit an und werden durch einen ständigen Gerichtshof mit festen, öffentlich ernannten Richtern und einem Berufungsmechanismus ersetzt.

Ceta gibt kein grünes Licht für Gentechnik und Hormonfleisch! Bei gentechnisch veränderten Produkten und mit hormonbehandeltem Fleisch geht es auch künftig nach europäischen Spielregeln. Wenn kanadische Produzenten künftig nach Europa exportieren wollen, müssen sie die europäischen Vorgaben einhalten“, erklärt Ferber. „Wer behauptet, der europäische Markt wird künftig mit kanadischen Rind- und Schweinefleisch geflutet, liegt falsch. Auch mit Ceta gibt es lediglich für eine begrenzte Menge einen zollfreien Marktzugang.“

Ceta gefährdet auch nicht die Daseinsvorsorge! Generell verpflichten Handelsabkommen nicht dazu, öffentliche Dienstleistungen zu privatisieren. Der besondere Status unserer öffentlichen Dienstleistungen ist in den europäischen Verträgen und in Ceta auch explizit festgehalten. Bei einer Marktöffnung für ausländische Anbieter in den Dienstleistungsbereichen ist die öffentliche Daseinsvorsorge ausdrücklich ausgenommen und daher umfassend geschützt.

Ceta nützt gerade dem innovativen Mittelstand! Die Behauptung, nur große Konzerne profitieren von Ceta, stimmt nicht. Fakt ist, „die Großen“ könnten auch ohne Ceta gut leben. Aber gerade der exportorientierte Mittelstand wird durch den Wegfall der doppelten Testverfahren sowie die Vereinfachung der Zulassungs- und Zertifizierungsbestimmungen enorm profitieren. Sie sind es, die künftig bessere Möglichkeiten haben, in den kanadischen Markt zu exportieren.